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Monika Heinold zur Pendlerpauschale
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deErneute Blamage für Nr. 426.08 / 09.12.2008 die Bundesregierung Zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Pendlerpauschale erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:Die Spatzen haben es von den Dächern gepfiffen: eine willkürlich eingezogene Grenze ab dem 21. Kilometer wird einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Schallender kann eine Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht kaum ausfallen – zurück auf Los und Nachzahlungen in Milliardenhöhe. Dies ist eine erneute Blamage für die Bun- desregierungDie Entscheidung reißt auch ein neues Loch von jährlich 30 Millionen Euro in den Lan- deshaushalt. Die Aussage des Finanzministers, dafür sei Vorsorge getroffen, ist schlicht gelogen (siehe Auszug aus Umdruck 16/3490: Antwort der Landesregierung auf die Grünen Fragen zum Landeshaushalt).Durch das verfassungswidrige Gesetz haben die BürgerInnen dem Staat ungewollt ei- nen zinslosen Kredit in Milliardenhöhe gegeben. Jetzt ist Zahltag, das Geld muss um- gehend zurück erstattet werden.Umdruck 16/3490, Frage 6Frage der GRÜNEN: In welcher Höhe hat die Landesregierung bei den Steuereinnahmen den Beschluss des Landtages berücksichtigt, die alte Pendlerpauschale wieder einzuführen? Falls dieses nicht berücksichtigt wurde, geht die Landesregierung davon aus, dass die Reform der Seite 1 von 2 Pendlerpauschale nicht rückgängig gemacht wird bzw. was hat sie getan, um den Land- tagsantrag umzusetzen?Antwort der Landesregierung: Die Landesregierung hat im Haushaltsentwurf 2009/2010 bei den Steuereinnahmen den Beschluss des Landtages, die Pendlerpauschale wieder einzuführen, nicht berücksich- tigt. Der vom Schleswig-Holsteinischen Landtag angenommene Antrag der Fraktionen von CDU und SPD richtete sich an den Deutschen Bundestag. Eine Aufforderung an die Landesregierung, selbst eine Gesetzesinitiative einzubringen, war damit nicht ver- bunden. Die Landesregierung hat deshalb auch keine Maßnahmen ergriffen, um den Landtagsbeschluss umzusetzen. Sie ist wie die Bundesregierung vielmehr der Meinung, dass zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten ist. Sie hat zudem berücksichtigt, dass nach Erklärungen des Bundesfinanzministers die mit der Einschränkung der Pendlerpauschale verbundenen Steuermehreinnahmen für ihn unverzichtbar seien und deshalb - für den Fall der Verfassungswidrigkeit - in anderer Weise ein Ausgleich erzielt werden müsse. *** 2