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Anke Spoorendonk zu TOP 13 - Vorschaltgesetz zur Neuregelung der Wahl der Landräte
PresseinformationKiel, den 10.12.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 13 Vorschaltgesetz zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte (Drs. 16/2188)Es ist nicht leicht, eine Wahl wieder einzusammeln. Aber die Einführung der Direktwahl vonLandräten und Bürgermeistern war eine historische Fehlentscheidung. Deshalb ist eskonsequent und richtig, dass der Landtag heute diesen Schritt nimmt.Die Direktwahl hatte von Anfang an einen Webfehler. Denn entweder geht es hier darum, einenobersten Verwaltungsleiter zu wählen, der in den Kreisen die Vorgaben der Landesregierung unddes Kreistags umsetzt. Dann ist eine Direktwahl aber überflüssig, weil sie einen politischenEinfluss suggeriert, der nicht vorhanden ist.Oder aber es geht bei der Direktwahl um einen Verwaltungschef, der politisch gestalten soll, unddeshalb durch eine Wahl legitimiert wird. In diesem Fall ist die Direktwahl aber höchstproblematisch, weil damit eine Interessenkollision mit der ebenfalls von der Bevölkerunggewählten Kreisvertretung vorprogrammiert ist. Und dies ist letztlich auch, was passiert ist.Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass überall nach neuen Steuerungsmodellen gearbeitetwird, bei denen die Politik nur die Ziele vorgeben soll und die Verwaltung über Wege und Mittelzur Zielerreichung entscheidet, ist für die Landräte und Bürgermeister ein politischer Raumentstanden. So hat die Direktwahl schädliche Langzeitwirkung für das Machtgefüge der 2kommunalen Selbstverwaltung, weil der damit einhergehende Macht- und Legitimations-zuwachs der hauptamtlichen Verwaltungschefs eindeutig zu Lasten des kommunalpolitischenEhrenamts geht.Für den SSW gilt: Wir haben kein Problem damit, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr direktenEinfluss auf Politik bekommen. Aber wir haben ein Problem damit, wenn die Stärkung einesVerwaltungschefs insgesamt die Demokratie auf kommunaler Ebene schwächt. Es ist nicht mehrDemokratie, wenn eine Person – die zudem in der Regel nur von einem Bruchteil der Bürgergewählt wurde – Jahre lang Entscheidungen trifft, die früher ein ganzes Kommunalparlamentmit verschiedenen Parteien in einer mehr oder weniger offenen Meinungsbildung zuentscheiden hatte. Deshalb begrüßt der SSW, dass die Große Koalition den Mumm gefundenhat, dieses zugegebenermaßen schwer zu vermittelnde Thema anzupacken. Es ist einer dermutigsten und vernünftigsten Entscheidungen dieser Wahlperiode.Allerdings: Mit dem vorliegenden Vorschaltgesetz hat die Große Koalition nur die Hälfte ihrerHausaufgaben gemacht. Die ebenso problematische Direktwahl der Oberbürgermeister undhauptamtlichen Bürgermeister bleibt weiter bestehen. Und gerade in diesem Bereich hat dieDirektwahl es für einige hauptamtliche Verwaltungschefs leicht gemacht, sich auf das hohe Rosszu setzen und gegen ihre Kommunalvertretungen zu regieren – als kleiner Sonnenkönig oder alsbockiger Suppen-Kaspar. Wie problematisch dies sein kann, zeigt ja zum Beispiel dasDauerdrama, dass Verwaltung und Politik in Schleswig seit einigen Jahren aufführen – und allehier im Plenum werden weitere Beispiele nennen können. Deshalb bleibt der SSW dabei: Ebensowie bei den Landräten brauchen wir bei den hauptamtlichen Bürgermeistern eine Änderung derKommunalverfassung, die den kommunalen Parlamenten die Macht zurückgibt.Der SSW wird diesem Gesetz zustimmen. Nicht weil es in allen Punkten zufriedenstellend ist,sondern weil damit zumindest ein Teil des Problems angegangen wird, dass wir seit derEinführung der Direktwahl immer wieder unterstreichen. Dabei finden auch wir das Verfahren 3nicht unbedingt gelungen. Die Regelung über ein Vorschaltgesetz und mit zwei Lesungeninnerhalb einer Plenartagung ist milde gesagt unglücklich. Schließlich hat die Große Koalitionbereits bei der Debatte zum SSW-Gesetzentwurf im Dezember 2006 zu verstehen gegeben, dasssie diese Änderung anstrebt. Wir wissen alle, dass die Abstimmung innerhalb einer GroßenKoalition lange dauert. Aber innerhalb von zwei Jahren hätte selbst diese Koalition sicheigentlich einigen und ein reguläres Verfahren durchziehen können. Dann würden wir auchnicht in der absurden Situation stehen, dass einige Kreise Anfang 2009 neue Landräte brauchenund die Kreisordnung eigentlich noch die Direktwahl vorsieht.Aber trotzdem: Wir sind bereit diesen Weg mitzugehen, weil wir ihn inhaltlich für vollkommenrichtig halten. Und sollte die Große Koalition doch noch den Mut finden, statt dieser halbenLösung volle Vernunft walten zu lassen und den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern in denkreisfreien Städten und größeren Gemeinden ebenso konsequent die Macht zurückzugeben,dann werden wir mit großer Freude auch ein solches Gesetz unterstützen.