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10.12.08 , 18:03 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum BKA-Gesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 41 – BKA-Gesetz Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin 24105 Kiel von Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Monika Heinold: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 431.08 / 10.12.2008 Mit Hilfe der SPD auf dem Weg zum Schnüffelstaat
Bereits im Mai haben wir Grüne mit unserem Landtagsantrag deutlich gemacht: Das BKA-Gesetz muss im Bundesrat abgelehnt werden, die Erweiterungen der Kompeten- zen im geheimdienstlichen Bereich dürfen wir nicht zulassen.
Erfreulicherweise gehörte auch der schleswig-holsteinische Innenminister zu den Kriti- kern des BKA-Gesetzes – bis zur Abstimmung im Bundesrat, wo er total umfiel.
Eine Enthaltung wäre angesichts der harten Position der CDU ja noch verständlich gewesen – aber die Zustimmung Schleswig-Holsteins zum BKA-Gesetz ist schlicht ei- ne Katastrophe und beschädigt die Glaubwürdigkeit von Innenminister Hay.
Das neue BKA-Gesetz belebt alte Ängste. Nach 1945 hatten die Alliierten der Bundes- republik aufgegeben, ihre Polizei föderal zu organisieren und eine klare Trennung zwi- schen Polizei und Geheimdienst vorzunehmen. Eine Geheime Staatspolizei sollte es nicht wieder geben.
Sechzig Jahre später verabschiedet der deutsche Gesetzgeber nun höchstwahr- scheinlich ein Gesetz, in dem eine zentrale Polizeibehörde umfassende geheimdienst- liche Befugnisse erhält. Damit wird die sinnvolle Sicherheitsarchitektur der Bundesre- publik zerstört.
Die neuen Befugnisse des BKA sind ein Selbstbedienungskatalog und ein „Best of“ al- ler deutschen Polizeigesetze: Rasterfahndung, Lausch- und Spähangriff in Privatwoh- nungen, das Abhören von Telefongesprächen, Mitlesen von elektronischer Kommuni- Seite 1 von 2 kation, die heimliche Online-Durchsuchung von privaten Computern und vieles mehr... Das Berufsgeheimnis von Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten wird ausgehöhlt. Sie sind gezwungen, Informationen über ihre Quellen, Mandanten und Patienten preiszugeben. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt für sie nicht mehr, sie sind vor Aus- spähungen nicht mehr geschützt.
Damit geht auch ein Stück Pressefreiheit verloren.
Und das alles, obwohl die abschreckenden Beispiele von Großbritannien und den USA, die diesen Weg schon erheblich weiter gegangen sind, zeigen, dass das rechtli- che und technische Aufrüsten des Sicherheitsapparats nicht mehr Sicherheit schafft.
Und in dieser Situation spielt Innenminister Hay vor Ort den großen Helden und Kämp- fer für Bürgerrechte, um dann in Berlin einem Kompromiss zuzustimmen, der nur mi- nimale kosmetische Veränderungen enthält, wie die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern, die Streichung der Eilregelung einer Rasterfahndung ohne Richter und minimale Verbesserung bei der Online-Durchsuchung.
Herr Hay, wie konnten Sie sich damit zufrieden geben? Durch diese Änderungen ist das BKA-Gesetz doch nicht weniger bürgerrechts- und verfassungsfeindlich gewor- den. Satt Kosmetik und Schönfärberei hätte die Landesregierung dieses BKA-Gesetz stoppen müssen!
Die massive Zentralisierung, die Schaffung einer Polizei mit geheimdienstlichen In- strumenten, die Schaffung einer ressourcenstarken, umfassend zuständigen und be- fähigten Gefahrenabwehr-Behörde, der tiefe Eingriff in Bürgerrechte aufgrund sehr niedrigschwelliger Verdachts- und Vermutungsstufen und der massive Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung durch die Online-Durchsuchung - all das ist nach wie vor Bestandteil des Gesetzes!
Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, damit tragen auch Sie Verant- wortung dafür, dass unser Staat zu einem Schnüffelstaat umgebaut wird! Da hilft auch kein Rausreden damit, dass es sich ja nur um eine Erprobungszeit des Gesetzes bis 2020 handelt. Gemeinsam mit der CDU opfern Sie unsere Freiheitsrechte auf dem Al- tar der Terrorismusbekämpfung.
Nun muss das Bundesverfassungsgericht wieder ran und unsere Grund- und Bürger- rechte gegen die Angriffe aus der großen Koalition verteidigen, so, wie es das Gericht bei der Vorratsdatenspeicherung, beim Kfz-Kennzeichen-Scanning, der Rasterfahn- dung, der präventiven Telekommunikationsüberwachung und beim großem Lauschan- griff gemacht hat.
Welch ein Armutszeugnis für unsere Demokratie!
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