Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Werner Kalinka: Bericht zur Landesbauordnung (LBO)
161/2008 Kiel, 11. Dezember 2008 Werner Kalinka: Bericht zur Landesbauordnung (LBO) Kiel (SHL) – Bericht des Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses, Abg. Werner Kalinka (CDU), zur Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO): „Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 21. No- vember 2007 überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, Drucksache 16/1675, ausführlich in mehreren Sitzungen be- fasst. Er hat ein schriftliche und eine mündliche Anhörung durchgeführt, in der er über 40 Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen entgegengenommen hat. Alle Fraktionen haben zu dem Gesetzentwurf Änderungsanträge vorgelegt. Der Ausschuss hat dann in seiner Sitzung am 3. Dezember 2008 seine abschließende Beratung durchge- führt. Dabei wurde der Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme der FDP und bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ebenfalls mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Die Änderungsanträge der Fraktionen von CDU und SPD wurden mit den Stimmen der An- tragsteller gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP angenommen. Dementsprechend empfiehlt der Ausschuss dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Ihnen in Drucksache 16/2334 vorliegenden synoptischen Gegenüberstellung. Neben mehreren kleineren Einzelpunkten empfiehlt der Ausschuss damit im Wesentlichen die Veränderung des Regierungsentwurfs in drei Punkten: 1. Die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern soll vom 31. Dezember 2009 auf den 31. Dezember 2010 verschoben werden. Für die Sicherstellung der Betriebsbereit- Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2schaft soll nicht der Eigentümer, sondern der unmittelbare Besitzer der Wohnung verantwort- lich sein, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. 2. Die ebenfalls vorgesehene Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern in Woh- nungen muss bei einer Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen, allerdings werden auch Ausnahmen wegen besonderer Umstände, unverhältnismäßigem Aufwand oder unver- hältnismäßigen Kosten zugelassen. 3. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Bauvorhaben wird der Erlass örtlicher Bauvorschriften zugelassen, mit dem der barrierefreie Zugang von öffentli- chen Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen zu den Wohnungen auch innerhalb des Grundstücks geregelt wird. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Ausschussempfehlung. Wir haben einen fairen Kompromiss gefunden.“