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12.12.08 , 10:28 Uhr
SPD

Jürgen Weber zu TOP 45: Mit den Zielvereinbarungen haben alle Hochschulen eine gute Perspektive

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 12.12.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 45, Zielvereinbarungen für die Jahre 2009 bis 2013 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Hochschulen Drucksache 16/2321 und 16/2325)

Jürgen Weber:

Mit den Zielvereinbarungen haben alle Hochschulen eine gute Perspektive

Der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jürgen Weber, hebt zwei formulierte Ziele hervor: die Vorbereitung auf die nächste Runde der Exzellenzinitiative und die strukturelle Sicherung der Lehramtsausbildung in Schleswig-Holstein. Er schlägt vor, hier das Thema Weiterentwicklung durch die neuen schulischen Her- ausforderungen zu ergänzen und die Fachhochschulen im Bereich Forschung und Entwicklung zu stärken. Ein wichtiger Punkt in den Zielvereinbarungen ist die Verbes- serung der Gleichstellung an den Hochschulen. Weber geht auf die Situation der Uni- versität Flensburg ein und betont, dass sowohl das Land als auch die Hochschule selbst ihre Hausaufgaben erledigen müssen, damit diese Hochschule eine vernünftige Entwicklungsmöglichkeit hat. Das Land hat davon einen Teil durch die erhöhten Mittel im Doppelhaushalt 2009/2010 erledigt. Er resümiert, mit den Zielvereinbarungen ha- ben alle unsere Hochschulen eine gute Perspektive.



Die Rede im Wortlaut: Für das transparente Verfahren, die regelmäßige Berichterstattung über den Zielver- einbarungsprozess und die frühzeitige Übersendung des Textes der Zielvereinba- rungsentwürfe möchte ich das Ministerium ausdrücklich loben. Den hochschulpoliti-



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



schen Leitsätzen des Zielvereinbarungsprozesses stimmen wir zu. Besondere Beach- tung verdient der Satz: „Die Hochschulen zu verpflichten, Lehre und Studium stärker an den gesellschaftlichen Belangen zu orientieren“ – da lacht auch das Herz eines al- ten Studentenfunktionärs.

Ausdrücklich hervorheben möchte ich die formulierten Ziele 1. Vorbereitung auf die nächste Runde der Exzellenzinitiative und 2. strukturelle Sicherung der Lehramtsausbildung in Schleswig-Holstein. Diese beiden vom Ministerium als herausragende Ergebnisse bezeichnete Zielstellung unterstreichen wir.

Wünschenswert wäre es aus unserer Sicht, hier zwei Ergänzungen vorzunehmen. Zum einen kann es bei der Lehramtsausbildung nicht nur um die strukturelle Sicherung gehen, sondern das Thema der Weiterentwicklung durch die neuen schulischen Herausforderungen sollte ebenso im Fokus der Hochschulentwicklung stehen.

Als weiteres herausragendes Ziel hochschulübergreifender Art wäre unserer Auffas- sung nach zu formulieren, insbesondere die Fachhochschulen im Bereich von For- schung und Entwicklung zu stärken und in den sie als starken Partner zur Lösung des wachsenden Fachkräftemangels in Deutschland weiterzuentwickeln.

Nicht noch einmal hervorgehoben werden muss die planungssichernde Wirkung der Zielvereinbarungen, nicht zuletzt durch die Übernahme der Tarifsteigerung im Perso- nalbereich verbindlich durch das Land.

Ein wichtiger Punkt, den der Landtag in seinem Entschließungsantrag zu den Zielver- einbarungen hervorgehoben hatte, war die Verbesserung der Gleichstellung an un- seren Hochschulen und damit die Erhöhung des Anteils von weiblichen Wissenschaft- -3-



lerinnen. Das ist nicht nur eine Maßgabe des Parlamentsbeschlusses gewesen, son- dern ja auch im neuen Hochschulgesetz als eigenständige Aufgabe verankert.

In den zwischen der Landesregierung und den Hochschulen verhandelten Zielverein- barungen finden sich erfreulich konkrete und vielfältige Schritte zur Erreichung dieses Zieles. Ich will diesen Punkt herausgreifen, um an drei Beispielen deutlich zu machen, dass das Instrument der Zielvereinbarungen sinnvoll und vernünftig ist.

So verpflichtet sich die CAU beispielsweise, in allen Bereichen der Administration und des Wissenschaftsbetriebes bei der Planung, Durchführung und Bewertung ihrer Auf- gaben, Programme und Maßnahmen dem Gender-Aspekt Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist vereinbart worden, dass die Hochschule dem Ministerium über die Um- setzung ihres Gleichstellungskonzepts auch berichtet.

In der Zielvereinbarung mit der Universität Flensburg (in dem unumstrittenen Teil) sind unter anderem vereinbart Proaktive Berufungsverfahren, Integration der Gender- Perspektive in Berufungsrichtlinien, positive Sanktionierung aus der indikatorgesteu- erten Mittelverteilung, Förderung von double career couples, Stipendiatinnen- Programme, Installierung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Studium und Familie.

Und um unsere dritte Universität nicht zu unterschlagen, will ich gerne auch noch aus der Zielvereinbarung der Universität Lübeck zitieren. Hier heißt es, dass die Universi- tät sich zur Umsetzung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft verpflichtet. Eine entsprechende Stellungnahme mit auch quantitativen Zielen, darunter zum Beispiel die Erhöhung des Frauenanteils an Professuren und Juniorprofessuren, wird von der DFG bis Ende März 2009 vorge- legt. Die Universität verpflichtet sich dabei, Institute unter Berücksichtigung der Aus- gangslage an Studentinnen und Doktorandinnen mit einer hohen Frauenhabilitations- -4-



quote positiv bzw. Institute mit einer geringen Frauenhabilitationsquote negativ aus der indikatorgesteuerten Mittelvergabe zu sanktionieren.

Wenn ich dieses etwas ausführlicher zitiert habe, dann deswegen, um zu zeigen, dass die Hochschulen ein vielfältiges Instrumentarium und verpflichtende Schritte ein- schlagen. Diese Zielvereinbarungen in Verbindung mit den leistungsorientierten Mittelvergaben über Anreizbudgets sind wirksame Instrumente der Entwicklung unserer Hochschulen.

Was für den Bereich Gleichstellung gilt, trifft gleichermaßen zu für den Bereich von wissenschaftlicher Weiterbildung, einer stärkeren internationalen Orientierung, dem Ausbau von Qualitätsentwicklung und dem Ausbau von Technologietransfer.

Unterschiedlich stark und deswegen sicherlich auch noch verbesserungsfähig fällt der Bereich der Stärkung der Lehre an unseren Hochschulen aus. Hier werden wir wei- terhin ein kritisches Auge auf die Entwicklung legen müssen. Gerade im Zusammen- hang mit dem Ausbau der Hochschulen und der Steigerung der Studierendenzahlen über den Hochschulpakt muss sichergestellt sein, dass die Qualität der Lehre mit der Entwicklung von Forschung und Wissenstransfer Schritt halten kann.

Was ich hier im Konkreten ausgeführt habe, trifft die gesamte Hochschullandschaft. Die Tatsache, dass ich drei universitäre Beispiele ausgewählt habe, soll nicht verges- sen machen, dass sich die Fachhochschulen nicht nur in gleicher Art und Weise an- strengen, sondern in manchen Fragen der Qualitätsentwicklung sicherlich schon ein Stück weiter sind als die Universitäten.

Ein besonderes Wort noch zur Universität Flensburg. Sie stand ja auch im Mittel- punkt der Diskussion über die Zielvereinbarungen in der letzten Sitzung des Bildungs- ausschusses. Die Universität Flensburg bzw. der Präsident der Universität hat ja bis- -5-



her den Entwurf einer Zielvereinbarung zwischen dem Land und der Hochschule nicht unterschrieben. Und der Senat der Hochschule hat in einer erneuten Sitzung den Be- schluss wiederholt, ihrem Präsidenten zu empfehlen, vorerst nicht zu unterschreiben und Nachverhandlungen anzustreben.

In dem Zusammenhang möchte ich noch einmal ein paar notwendige hochschulpoliti- sche Anmerkungen machen:

1. Es ist in der Tat erstaunlich, dass in dem Zielvereinbarungsentwurf formuliert wird: „Die Universität Flensburg erklärt, dass sie mit den bereitgestellten Mitteln nicht in der Lage ist, die in der Zielvereinbarung genannten Ziele auf Dauer mit den gebotenen Qualitätsstandards zu erfüllen. Das Ministerium teilt diese Ein- schätzung…“ Das ist ja schon einmal ein erstaunlicher Vorgang. Dabei muss erwähnt werden, dass wir bei dieser übereinstimmenden Fehlbe- darfsformulierung ja über den Zeitraum von fünf Jahren sprechen, den die Zielvereinbarungen umfassen. Zur Lösung dieser Frage soll jetzt eine Struktur- kommission eingesetzt werden, die eine Lösung für die Weiterentwicklung der Universität Flensburg vorschlagen soll. Das begrüßen wir ausdrücklich.

2. In der Öffentlichkeit wird nun der Eindruck erweckt, so auch in den Pressemittei- lungen des SSW, aber in noch stärkerer Form und mit einem geradezu zu Trä- nen rührenden Alarmismus durch die Kollegin Heinold, dass die Mittel, die wir im Landeshaushalt 2009/2010 für die Universität Flensburg vorsehen, nicht aus- reichen könnten, um die Lehrerausbildung und dabei die Sicherstellung der Akkreditierung zu gewährleisten. Dieser Unterstellung muss eindeutig entgegengetreten werden. Auch der Präsi- dent der Hochschule selbst hat im Bildungsausschuss nicht in Zweifel gezogen, -6-



dass mit den für 2009 und 2010 zur Verfügung stehenden Mitteln die Akkreditie- rungsfähigkeit der Lehrerstudiengänge hergestellt werden kann.

Im Übrigen wird das auch durch das Handeln der Universität Flensburg selbst unterstrichen. Bei der Umsetzung des für 2009 und 2010 um insgesamt über 10 % erhöhten Landeszuschusses wurden in der letzten Woche intern Stellen zur Beset- zung beschlossen, die keineswegs alle von der Akkreditierungskommission gefor- dert wurden. Das ist fachlich sicher in jedem Fall gut begründet. Es unterstreicht aber auch, dass die zusätzlichen Mittel, die das Land zur Verfügung stellt, in jedem Fall hinreichend sind, um die Lehrerstudiengänge nach der Forderung der Akkredi- tierungsagentur auch entsprechend auszustatten.

Gerade im Hinblick auf die Universität Flensburg bleibt das richtig, was ich in mehreren Debatten bereits gesagt habe: Sowohl das Land als auch die Hochschule selbst müs- sen ihre Hausaufgaben erledigen, damit diese Hochschule eine vernünftige Entwick- lungsmöglichkeit hat.

Mit den zusätzlichen Mitteln, die bereits in 2008 zur Verfügung gestellt wurden und mit dem soeben beschlossenen Doppelhaushalt hat das Land einen wichtigen Teil seiner Hausaufgaben erledigt. Über die Jahre 2011 folgende wird auch hinsichtlich der Fi- nanzen noch zu reden sein.

Auch die Hochschule hat über die in den Zielvereinbarungen hinaus niedergelegten Aufgaben Dinge zu erledigen. Ich gehe davon aus, dass auch die Einlassungen der Akkreditierungsagentur, die nichts mit Geld zu tun haben, nicht auf die leichte Schul- ter genommen werden. So hat diese beispielsweise in ihrer Entscheidung nicht nur empfohlen, eine externe Strukturkommission einzurichten, was jetzt ja auch geschieht. Sie hat gleichzeitig festgehalten, dass „die Berufungskommissionen überwiegend oder ausschließlich extern zu besetzen“ seien. Eine in jeder Hinsicht bemerkenswerte Emp- -7-



fehlung, auf die ich nicht weiter eingehen möchte. Aber jeder, der sich ein wenig in der Hochschullandschaft auskennt, sollte die Zeichen der Zeit erkannt haben.

Für uns bleibt es dabei: Ein Universitätsstandort Flensburg ist nicht verzichtbar - mit Lehrerausbildung und deutsch-dänischen Studienangeboten als zentralen Profilen.

Mit den Zielvereinbarungen haben alle unsere Hochschulen eine gute Perspektive. Es bleibt unsere Aufgabe, diesen Prozess kritisch zu begleiten.

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