Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Thomas Hölck zu TOP 5: Bauen wird unkomplizierter, Genehmigungsverfahren werden beschleunigt
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 11.12.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 5, Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein – LBO (Drucksache 16/1675 und 16/2334)Thomas Hölck:Bauen wird unkomplizierter, Genehmigungsverfahren werden beschleunigtMit der 2. Lesung der LBO wird heute ein fundierter Anhörungs- und Abwägungspro- zess beendet, dessen Ergebnis insbesondere wegen der Änderung der Abstandsrege- lungen bereits ungeduldig von Fachleuten und Bauwilligen erwartet wurde. Mit der no- vellierten Landesbauordnung ist ein Beitrag zur Deregulierung und Entbürokrati- sierung gelungen. In diesem Zusammenhang muss aber berücksichtigt werden, dass die Einwendungen und Anregungen aus der Anhörung gerade bezüglich des Brand- schutzes, der Rauchwarnmelder und der Barrierefreiheit einer sorgfältigen Betrach- tung durch das Parlament bedurften. Die Vielzahl und hohe fachliche Qualität der Stel- lungnahmen erforderten eine intensive Prüfung und Erörterung im Ausschuss und in den Fraktionen. Die Ergebnisse im Einzelnen: Wir haben die in dem Gesetzentwurf enthaltene neue Abstandsflächenregelung nicht korrigiert. Wir halten eine innerstädtische Verdichtung für richtig, um der Zersiedlung vorzubeugen und um sparsam mit den Ressourcen des Landes umzugehen. Für ein Flächenland ist das die richtige Antwort auf die demografische Entwicklung und reduziert den Landschaftsverbrauch. SPD und CDU haben sich darauf verständigt, die Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern in bestehende Gebäude, entgegen dem Gesetzesentwurf der Landes- regierung, in der LBO zu belassen, wobei die Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurde. Eigentümerinnen und Eigentümern ist ausreichend Zeit für dieHerausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Postfach 7121, 24171 Kiel Petra Bräutigam Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Nachrüstung eingeräumt worden. Mit dem Einbau der Wasserzähler wird das Verbraucherverhalten gestärkt: Sparsame Verbraucher werden künftig nicht durch Wasserverschwendung ihrer Nachbarn bestraft. Eine gerechtere und am Verbrauch orientierte Betriebskostenabrechnung wird damit ermöglicht. Die SPD-Landtagsfraktion hat die Stellungnahme des Landesseniorenrates zur Novel- lierung der LBO eingehend geprüft und beraten. Im Ergebnis konnten folgende Vor- schläge in unserem Änderungsvorschlag berücksichtigt werden:1. Die Verpflichtung zur barrierefreien Ausführung eines Bad- bzw. Toiletten- raums je Wohnung. 2. Die barrierefreie Erreichbarkeit von neu zu errichtenden Garagen und Stellplät- zen. 3. Die Aufnahme von Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrs- wegen, Stellplätzen und Garagen in Ortsgestaltungssatzungen. Der Vorschlag zur Einrichtung eines rollstuhlgerechten Bad- bzw. Toilettenraums in jeder Wohnung wurde von unserem Koalitionspartner nicht mitgetragen, so dass er keinen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden konnte. Mit der Fristverlängerung für den Einbau der Rauchwarnmelder bis zum 31. Dezem- ber 2010 kommen wir dem Wunsch der Wohnungswirtschaft entgegen. In diesem Zu- sammenhang will ich allerdings für die SPD-Fraktion klarstellen: Weiteren Fristverlän- gerungen werden wir nun nicht mehr zustimmen. Wir erwarten für das Entgegenkom- men auch eine zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Jährlich sterben 500 Menschen in Deutschland bei Haus- oder Wohnungsbränden. Nicht das direkte Feuer, sondern der Erstickungstod ist die Hauptursache für den Ver- lust an Menschenleben. Deshalb konnten wir dem Antrag der FPD - Fraktion nicht zu- stimmen, die Verpflichtung zum Einbau der lebensrettenden Rauchwarnmelder wieder zu streichen. Den Schutz von Menschenleben werden wir nicht einem falsch verstan- denen Liberalismus preisgeben. -3-In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die SPD-Fraktion die Ein- wendungen des Landesfeuerwehrverbandes zu den einzelnen Aspekten des Brandschutzes geprüft hat. Wir sind der Einschätzung der Fachabteilung des Innen- ministeriums gefolgt, die keinen Änderungsbedarf zum Gesetzesentwurf der Landes- regierung erkannt hat. Mit der Neuregelung der Bauvorlageberechtigung wird u. a. durch die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Schutz der Bauherrinnen und Bauherren auch bei untergeord- neten Bauvorhaben verstärkt. Warum allerdings die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der LBO im Innen- und Rechtsausschuss ohne Erläuterung die Zustimmung verweigert hat, ist nicht nachzu- vollziehen. Soweit dies an der Ablehnung von zwei Anträgen der Grünen gelegen hat, konnten wir denen nicht folgen, da sie zwar nur geringfügige Änderungen beinhalte- ten, welche für Bauwillige jedoch erhebliche finanzielle Belastungen und Beschrän- kungen der Gestaltungsfreiheit verursacht hätten. Die Landesbauordnung eignet sich nicht für Fundamentalopposition. Es liegt nun an den am Bau Beteiligten, die Veränderungen der LBO aufzunehmen; das Bauen wird unkomplizierter, die Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Das ist gut für die Baukonjunktur, insofern beschließen wir die Landesbauordnung ei- gentlich zum richtigen Zeitpunkt.