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Anke Spoorendonk zu TOP 5 Landesbauordnung für Schleswig-Holstein
PresseinformationKiel, den 10. Dezember 2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 5 Schleswig- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein Drs. 16/1675 und 16/2334Die 1. Lesung der novellierten Landesbauordnung fand vor gut einem Jahr statt. Der Entwurf lagalso lange in der Pipe-Line der Ausschüsse, und die Menge der abgegebenen Stellungnahmenmacht ja auch deutlich, dass der Landesbauordnung ein besonderer Stellenwert zukommt. Es istdavon auszugehen, dass die Landesbauordnung zu den wenigen Gesetzen gehört, die LieschenMüller bzw. Otto Normalverbraucher tatsächlich einmal zur Hand nehmen. Darum ist es gut,dass die LBO klar und weitgehend verständlich formuliert ist. – Was beim Baurecht, woIngenieure und Juristen am Werke sind, ja keinesfalls selbstverständlich ist.Wir haben mit der Überarbeitung der Landesbauordnung einen großen Schritt nach vornegemacht: Verfahren sind vereinfacht worden, Abläufe klarer und mit einer geringerenRegelungsdichte strukturiert.Es ging aber bei er LBO nicht nur um die Entrümpelung und Vereinfachung von Bauvorschriften,vielmehr ging es auch darum, den Bürger nicht als lästigen Bittsteller zu verstehen, demmöglichst enge Verbots-Rahmen gesetzt werden müssen, sondern als mündigen Kunden.Dennoch sollten wir die Einwände der unteren Baubehörden ernst nehmen, die als Reaktion auf 2die vereinfachten Verfahren eine Zunahme der repressiven Tätigkeiten befürchten. EinigeBauherren würden in falscher Vorstellung der neuen einfachen Verfahren einfach drauf losbauen, was Nachbarschaftsklagen und Gerichtsprozesse nach sich ziehen könnte.Niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt gesicherte Prognosen über die Entwicklung abgeben,daher wird sich der SSW dafür stark machen, dass es zum Beispiel nach zwei Jahren im Innen-und Rechtsausschuss eine Evaluation des Gesetzesvollzugs gibt. Es ist dann zu klären, welcheneuen Routinen sich bei Baubehörden auf der einen Seite und Bauherren mit denentsprechenden Gewerken, dem Feuerschutz und den Bauvorlageberechtigten auf der anderenSeite eingespielt haben und inwieweit sie dem entsprechen, was wir als Gesetzgeber erwartethaben.Besonders im Hinblick auf eine wünschenswerte Entwicklung hin zum barrierefreien Bauen binich skeptisch, ob tatsächlich die Rollstuhl angemessene Planung im Eigenheim-Neubau Einzughalten wird. In öffentlichen Gebäuden ist die barrierefreie Planung für Gäste und zunehmendauch für Beschäftigte mit Behinderung selbstverständlich; doch bei den Häuslebauern ist nochjede Menge Überzeugungsarbeit zu leisten, damit auch die jungen Familien eine potenziell imAlter auftretende Behinderung berücksichtigen.Auch im Hinblick auf den flächendeckenden Einbau der Rauchmelder bzw. Wasseruhren wäre eswünschenswert mit einem Sachstandbericht. Für den Einbau von Rauchmeldern gibt es zumBeispiel eine Frist bis 2011. Es wäre also sinnvoll zu dem Zeitpunkt nachzufragen, ob danntatsächlich alle Wohnungen mit einem funktionierenden Rauchmeldesystem ausgestattet sindoder ob gegebenenfalls die Vermieter die Verpflichtung einfach an die Mieter weitergegebenhaben.Der SSW wird der neuen Landesbauordnung zustimmen. Aber als Beitrag zur aktuellenKlimadiskussion wäre es schon wünschenswert gewesen, wenn die Landesregierung auch dieChance genutzt hätte, die Energieeinsparungsverordnung und die Landesbauordnung aus einemGuss zu gestalten. Dies wäre aus Sicht des SSW im Sinn einer modernen und zukunftsweisendenBauordnung gewesen.