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12.12.08 , 11:43 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 5 Landesbauordnung für Schleswig-Holstein

Presseinformation
Kiel, den 10. Dezember 2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 5 Schleswig- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein Drs. 16/1675 und 16/2334
Die 1. Lesung der novellierten Landesbauordnung fand vor gut einem Jahr statt. Der Entwurf lag
also lange in der Pipe-Line der Ausschüsse, und die Menge der abgegebenen Stellungnahmen
macht ja auch deutlich, dass der Landesbauordnung ein besonderer Stellenwert zukommt. Es ist
davon auszugehen, dass die Landesbauordnung zu den wenigen Gesetzen gehört, die Lieschen
Müller bzw. Otto Normalverbraucher tatsächlich einmal zur Hand nehmen. Darum ist es gut,
dass die LBO klar und weitgehend verständlich formuliert ist. – Was beim Baurecht, wo
Ingenieure und Juristen am Werke sind, ja keinesfalls selbstverständlich ist.
Wir haben mit der Überarbeitung der Landesbauordnung einen großen Schritt nach vorne
gemacht: Verfahren sind vereinfacht worden, Abläufe klarer und mit einer geringeren
Regelungsdichte strukturiert.
Es ging aber bei er LBO nicht nur um die Entrümpelung und Vereinfachung von Bauvorschriften,
vielmehr ging es auch darum, den Bürger nicht als lästigen Bittsteller zu verstehen, dem
möglichst enge Verbots-Rahmen gesetzt werden müssen, sondern als mündigen Kunden.
Dennoch sollten wir die Einwände der unteren Baubehörden ernst nehmen, die als Reaktion auf 2
die vereinfachten Verfahren eine Zunahme der repressiven Tätigkeiten befürchten. Einige
Bauherren würden in falscher Vorstellung der neuen einfachen Verfahren einfach drauf los
bauen, was Nachbarschaftsklagen und Gerichtsprozesse nach sich ziehen könnte.
Niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt gesicherte Prognosen über die Entwicklung abgeben,
daher wird sich der SSW dafür stark machen, dass es zum Beispiel nach zwei Jahren im Innen-
und Rechtsausschuss eine Evaluation des Gesetzesvollzugs gibt. Es ist dann zu klären, welche
neuen Routinen sich bei Baubehörden auf der einen Seite und Bauherren mit den
entsprechenden Gewerken, dem Feuerschutz und den Bauvorlageberechtigten auf der anderen
Seite eingespielt haben und inwieweit sie dem entsprechen, was wir als Gesetzgeber erwartet
haben.
Besonders im Hinblick auf eine wünschenswerte Entwicklung hin zum barrierefreien Bauen bin
ich skeptisch, ob tatsächlich die Rollstuhl angemessene Planung im Eigenheim-Neubau Einzug
halten wird. In öffentlichen Gebäuden ist die barrierefreie Planung für Gäste und zunehmend
auch für Beschäftigte mit Behinderung selbstverständlich; doch bei den Häuslebauern ist noch
jede Menge Überzeugungsarbeit zu leisten, damit auch die jungen Familien eine potenziell im
Alter auftretende Behinderung berücksichtigen.
Auch im Hinblick auf den flächendeckenden Einbau der Rauchmelder bzw. Wasseruhren wäre es
wünschenswert mit einem Sachstandbericht. Für den Einbau von Rauchmeldern gibt es zum
Beispiel eine Frist bis 2011. Es wäre also sinnvoll zu dem Zeitpunkt nachzufragen, ob dann
tatsächlich alle Wohnungen mit einem funktionierenden Rauchmeldesystem ausgestattet sind
oder ob gegebenenfalls die Vermieter die Verpflichtung einfach an die Mieter weitergegeben
haben.


Der SSW wird der neuen Landesbauordnung zustimmen. Aber als Beitrag zur aktuellen
Klimadiskussion wäre es schon wünschenswert gewesen, wenn die Landesregierung auch die
Chance genutzt hätte, die Energieeinsparungsverordnung und die Landesbauordnung aus einem
Guss zu gestalten. Dies wäre aus Sicht des SSW im Sinn einer modernen und zukunftsweisenden
Bauordnung gewesen.

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