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Lars Harms zu TOP23 - Versandhandel Arzneimittel
PresseinformationKiel, den 11. Dezember 2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 23 Mehr Verbraucherschutz beim Versandhandel verschreibungspflichtiger Arzneimittel Drs. 16/2344Im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „Aspirin“ in 30 Apothekengekauft, die auch Internetversand anbieten. Die Apotheken boten das Medikament bis zu 48%unter dem Ladenverkaufspreis an. Für Patienten ergeben sich damit große Einsparreserven,wenn sie via Internet bestellen.Die Verbraucherzentralen schätzen die Kosteneffekte des Medikamenten-Versandhandelsinsgesamt als positiv ein und empfehlen unter anderem chronisch Kranken, diese Vorteile zunutzen. Diese Patienten kennen sich nämlich aufgrund der Routineverschreibung gut aus undbenötigen oftmals keine Beratung. Trotzdem sollten auch Internetapotheken kostenloseBeratung ermöglichen, was bei seriösen Anbietern durchgängig der Fall ist.Wie überall, gilt auch bei Medikamenten, dass hohe Preisspannen zwangläufig auch zwielichtigeAngebote auf den Plan rufen. Im Bereich der so genannten Lifestyle-Medikamente werdenaggressive Werbe-Aktionen durchgeführt bis hin zu Massen-E-Mails, dem Spam. VieleVerbraucher nutzen die Angebote, obwohl sie deren Risiken kennen. Da schüttelt man schoneinmal den Kopf, wenn man hört, dass Patienten Pillen schlucken, ohne dass auf der Anbieter- 2Seite im Internet auch nur eine Postadresse angegeben ist, geschweige denn einAnsprechpartner genannt wird. Gegen so viel Ignoranz kann auch das beste Gesetz nichtsausrichten. Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass Patienten weiterhin auch offensichtlichunseriöse Angebote nutzen werden.In dem vorliegenden Antrag geht es um verschreibungspflichtige Medikamente, die dankaktueller Regelung mit detaillierten Zuzahlungsbefreiungen versehen sind. Diese gewähren nurdeutsche Präsenzapotheken. Internationale Versandapotheken tun das nicht. Es ist derzeit einMarkt, der nicht so lukrativ für internationale Anbieter ist. Und um die geht es in dem Antragausschließlich, denn deutsche Anbieter unterstehen automatisch deutscher Kontrolle.Es müssen also nicht nur die Qualität der Beratung, die sachgemäße Lagerung der Medikamentebis hin zum Endverbraucher und die richtige Zusammensetzung der Medikamente ständigkontrolliert werden, sondern auch die ordnungsgemäße Datenverarbeitung.Man kann hier nur, und die Verbraucherzentralen tun das ohne Unterlass, an die Vernunft derPatienten appellieren: Medikamente sind keine gewöhnlichen Waren. Verkehrte Handhabungund allzu freigiebiger Umgang mit Daten zeitigen sehr weit reichende Folgen bis hin zudauerhaften gesundheitlichen Schäden. Darum muss eine Kaufentscheidung bei Medikamentengründlicher ausfallen als bei einem Sofa oder einem Besen.Dennoch möchte ich davor warnen, das Kind gleich mit dem Bade auszuschütten und diegeschilderten Probleme als Vorwand zu benutzen, um sich insgesamt die unliebsame Konkurrenzaus dem Internet vom Leib zu halten.Die Bundesratsinitiative, die der damalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein imSommer angeschoben hat, sagt klipp und klar, worum es im Kern geht: um den Erhalt derniedergelassenen Apotheken. In der Begründung heißt es, dass „die ordnungsgemäßeArzneimittelversorgung durch ein flächendeckendes Netz von Apotheken gefährdet“ sei, wennder Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten weiter um sich greife. Tatsächlich 3kann die Versorgung im ländlichen Raum durch Internet-Apotheken überhaupt nichtgewährleistet werden.Schließen die Apotheken in Schwabstedt, Burg oder sonst wo, gerät eine ordnungsgemäßeVersorgung in Gefahr. Wir sollten uns Gedanken machen, wie wir einen gesetzlichenSicherstellungsauftrag verankern können, um die Versorgung mit Medikamenten auch in dünnbesiedelten Gebieten sicherzustellen. In anderen Wirtschaftszweigen, z.B. im Postwesen, habenwir so etwas ja auch.Ein Verbot des Internet-Handels, was einer Ausschaltung der Konkurrenz gleich käme, istallerdings der falsche Weg, um den Bestand der Präsenzapotheken dauerhaft zu gewährleisten.Es wäre allerdings wünschenswert, wenn die Verbraucher auf einen Blick erkennen könnten, obsie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben. Entsprechende Siegel werden vom TÜV fürKundenbetreuung und Kundenzufriedenheit vergeben. Das erscheint mir ein geeignetesQualitätssicherungssystem zu sein, das im Übrigen bereits installiert ist.