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12.12.08 , 12:19 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP23 - Versandhandel Arzneimittel

Presseinformation
Kiel, den 11. Dezember 2008 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 23 Mehr Verbraucherschutz beim Versandhandel verschreibungspflichtiger Arzneimittel Drs. 16/2344
Im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „Aspirin“ in 30 Apotheken
gekauft, die auch Internetversand anbieten. Die Apotheken boten das Medikament bis zu 48%
unter dem Ladenverkaufspreis an. Für Patienten ergeben sich damit große Einsparreserven,
wenn sie via Internet bestellen.
Die Verbraucherzentralen schätzen die Kosteneffekte des Medikamenten-Versandhandels
insgesamt als positiv ein und empfehlen unter anderem chronisch Kranken, diese Vorteile zu
nutzen. Diese Patienten kennen sich nämlich aufgrund der Routineverschreibung gut aus und
benötigen oftmals keine Beratung. Trotzdem sollten auch Internetapotheken kostenlose
Beratung ermöglichen, was bei seriösen Anbietern durchgängig der Fall ist.
Wie überall, gilt auch bei Medikamenten, dass hohe Preisspannen zwangläufig auch zwielichtige
Angebote auf den Plan rufen. Im Bereich der so genannten Lifestyle-Medikamente werden
aggressive Werbe-Aktionen durchgeführt bis hin zu Massen-E-Mails, dem Spam. Viele
Verbraucher nutzen die Angebote, obwohl sie deren Risiken kennen. Da schüttelt man schon
einmal den Kopf, wenn man hört, dass Patienten Pillen schlucken, ohne dass auf der Anbieter- 2
Seite im Internet auch nur eine Postadresse angegeben ist, geschweige denn ein
Ansprechpartner genannt wird. Gegen so viel Ignoranz kann auch das beste Gesetz nichts
ausrichten. Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass Patienten weiterhin auch offensichtlich
unseriöse Angebote nutzen werden.
In dem vorliegenden Antrag geht es um verschreibungspflichtige Medikamente, die dank
aktueller Regelung mit detaillierten Zuzahlungsbefreiungen versehen sind. Diese gewähren nur
deutsche Präsenzapotheken. Internationale Versandapotheken tun das nicht. Es ist derzeit ein
Markt, der nicht so lukrativ für internationale Anbieter ist. Und um die geht es in dem Antrag
ausschließlich, denn deutsche Anbieter unterstehen automatisch deutscher Kontrolle.


Es müssen also nicht nur die Qualität der Beratung, die sachgemäße Lagerung der Medikamente
bis hin zum Endverbraucher und die richtige Zusammensetzung der Medikamente ständig
kontrolliert werden, sondern auch die ordnungsgemäße Datenverarbeitung.
Man kann hier nur, und die Verbraucherzentralen tun das ohne Unterlass, an die Vernunft der
Patienten appellieren: Medikamente sind keine gewöhnlichen Waren. Verkehrte Handhabung
und allzu freigiebiger Umgang mit Daten zeitigen sehr weit reichende Folgen bis hin zu
dauerhaften gesundheitlichen Schäden. Darum muss eine Kaufentscheidung bei Medikamenten
gründlicher ausfallen als bei einem Sofa oder einem Besen.


Dennoch möchte ich davor warnen, das Kind gleich mit dem Bade auszuschütten und die
geschilderten Probleme als Vorwand zu benutzen, um sich insgesamt die unliebsame Konkurrenz
aus dem Internet vom Leib zu halten.
Die Bundesratsinitiative, die der damalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein im
Sommer angeschoben hat, sagt klipp und klar, worum es im Kern geht: um den Erhalt der
niedergelassenen Apotheken. In der Begründung heißt es, dass „die ordnungsgemäße
Arzneimittelversorgung durch ein flächendeckendes Netz von Apotheken gefährdet“ sei, wenn
der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten weiter um sich greife. Tatsächlich 3
kann die Versorgung im ländlichen Raum durch Internet-Apotheken überhaupt nicht
gewährleistet werden.


Schließen die Apotheken in Schwabstedt, Burg oder sonst wo, gerät eine ordnungsgemäße
Versorgung in Gefahr. Wir sollten uns Gedanken machen, wie wir einen gesetzlichen
Sicherstellungsauftrag verankern können, um die Versorgung mit Medikamenten auch in dünn
besiedelten Gebieten sicherzustellen. In anderen Wirtschaftszweigen, z.B. im Postwesen, haben
wir so etwas ja auch.


Ein Verbot des Internet-Handels, was einer Ausschaltung der Konkurrenz gleich käme, ist
allerdings der falsche Weg, um den Bestand der Präsenzapotheken dauerhaft zu gewährleisten.


Es wäre allerdings wünschenswert, wenn die Verbraucher auf einen Blick erkennen könnten, ob
sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben. Entsprechende Siegel werden vom TÜV für
Kundenbetreuung und Kundenzufriedenheit vergeben. Das erscheint mir ein geeignetes
Qualitätssicherungssystem zu sein, das im Übrigen bereits installiert ist.

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