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Lars Harms zu TOP 29 Kindergeldzuschlag und Wohngeld anstatt Hartz IV
PresseinformationKiel, den 11. Dezember 2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 29 Kindergeldzuschlag und Wohngeld anstatt Hartz IV Drs. 16/2364Der Bundesrat hat letzte Woche über die Kindergelderhöhung gestritten, nicht weil sie derfalsche Weg sei, sondern weil es Dissens bei der Finanzierungsbeteiligung gibt. Der Bund solltezwei Drittel und die Länder knapp ein Drittel der Aufwendungen tragen. Tatsächlich belastet dasGesetz die Länder mit fast 43 % der Kosten. Der Bundesrat fordert deshalb einen Ausgleich vonrund 700 Mio. €, der über eine geänderte Umsatzsteuerverteilung beglichen werden soll.Ich bin mir aber sicher, dass trotz inhaltlicher Einwendungen von Schleswig-Holstein undMecklenburg-Vorpommern die Kindergelderhöhung nach dem sattsam bekannten Geschachere,das alljährlich vor der parlamentarischen Weihnachtspause passiert, verabschiedet werden wird.Genau so ist im Dezember 2004 übrigens auch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungenam Arbeitsmarkt“, also Hartz IV, verabschiedet worden; mit all seinen Leerstellen, Widersprüchenund faulen Kompromissen, mit denen wir uns immer wieder beschäftigen. 2Zum Kindergeld: Im Gegensatz zur Sozialministerin Trauernicht ist der SSW nicht davonüberzeugt, dass eine Kindergelderhöhung ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir kämpfenhier im Landtag für beitragsfreie und qualitativ gute Kitas, für kostenloses Mittagessen in denSchulen und ein professionelles Nachmittagsangebot in unseren Schulen. Das sind Investitionen,die direkt bei denjenigen ankommen, die auf Unterstützung angewiesen sind. DieseMaßnahmen könnte der Staat durchaus finanzieren, wenn er auf Kindergeld-Geschenkeverzichten und das Ehegattensplitting zum Familiensplitting umwandelt würde. Aber genau dasverhindern die Regeln der Besitzstandswahrung.Stattdessen diskutieren wir zum wiederholten Male über Reförmchen im Rahmen von Hartz IV.Diese Flickschusterei macht aus dem verkorksten Fürsorgegesetz nicht über Nacht einAktivierungsgesetz mit umfangreichen Beratungsrechten. Der Bundesrat will, dass endlich derkinderspezifische Bedarf zugrunde gelegt wird und nicht ein herunter gerechneterErwachsenenbedarf. Außerdem soll das Schulpaket nicht auf Schüler bis zur 10. Klassebeschränkt werden. Das sind nur die Mindestforderungen an ein gerechteres Gesetz.Wir können von Kiel die Stimmungslage in Berlin schlecht einschätzen. Höchstwahrscheinlichwerden wir nach der Bundesratssitzung den zusammengeschusterten Kompromiss perTagesschau präsentiert bekommen. Kommunen und ArGen werden dann ab 1. Januar versuchendie Beschlüsse in Bescheide umzusetzen. Und die Bürgerbeauftragte wird in ihrem kommendenBericht dann über die Ungerechtigkeit berichten, dass die Kindergelderhöhung bei Hartz IV-Empfängern nicht zu Einkommenserhöhungen bei diesen Menschen führt.Wenn wir dieses Szenario zugunsten der Menschen ändern wollen, sollten wir dem grünenAntrag folgen.