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12.12.08 , 12:41 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 29 Kindergeldzuschlag und Wohngeld anstatt Hartz IV

Presseinformation
Kiel, den 11. Dezember 2008 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 29 Kindergeldzuschlag und Wohngeld anstatt Hartz IV Drs. 16/2364
Der Bundesrat hat letzte Woche über die Kindergelderhöhung gestritten, nicht weil sie der
falsche Weg sei, sondern weil es Dissens bei der Finanzierungsbeteiligung gibt. Der Bund sollte
zwei Drittel und die Länder knapp ein Drittel der Aufwendungen tragen. Tatsächlich belastet das
Gesetz die Länder mit fast 43 % der Kosten. Der Bundesrat fordert deshalb einen Ausgleich von
rund 700 Mio. €, der über eine geänderte Umsatzsteuerverteilung beglichen werden soll.
Ich bin mir aber sicher, dass trotz inhaltlicher Einwendungen von Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern die Kindergelderhöhung nach dem sattsam bekannten Geschachere,
das alljährlich vor der parlamentarischen Weihnachtspause passiert, verabschiedet werden wird.


Genau so ist im Dezember 2004 übrigens auch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt“, also Hartz IV, verabschiedet worden; mit all seinen Leerstellen, Widersprüchen
und faulen Kompromissen, mit denen wir uns immer wieder beschäftigen. 2
Zum Kindergeld: Im Gegensatz zur Sozialministerin Trauernicht ist der SSW nicht davon
überzeugt, dass eine Kindergelderhöhung ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir kämpfen
hier im Landtag für beitragsfreie und qualitativ gute Kitas, für kostenloses Mittagessen in den
Schulen und ein professionelles Nachmittagsangebot in unseren Schulen. Das sind Investitionen,
die direkt bei denjenigen ankommen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Diese
Maßnahmen könnte der Staat durchaus finanzieren, wenn er auf Kindergeld-Geschenke
verzichten und das Ehegattensplitting zum Familiensplitting umwandelt würde. Aber genau das
verhindern die Regeln der Besitzstandswahrung.


Stattdessen diskutieren wir zum wiederholten Male über Reförmchen im Rahmen von Hartz IV.
Diese Flickschusterei macht aus dem verkorksten Fürsorgegesetz nicht über Nacht ein
Aktivierungsgesetz mit umfangreichen Beratungsrechten. Der Bundesrat will, dass endlich der
kinderspezifische Bedarf zugrunde gelegt wird und nicht ein herunter gerechneter
Erwachsenenbedarf. Außerdem soll das Schulpaket nicht auf Schüler bis zur 10. Klasse
beschränkt werden. Das sind nur die Mindestforderungen an ein gerechteres Gesetz.


Wir können von Kiel die Stimmungslage in Berlin schlecht einschätzen. Höchstwahrscheinlich
werden wir nach der Bundesratssitzung den zusammengeschusterten Kompromiss per
Tagesschau präsentiert bekommen. Kommunen und ArGen werden dann ab 1. Januar versuchen
die Beschlüsse in Bescheide umzusetzen. Und die Bürgerbeauftragte wird in ihrem kommenden
Bericht dann über die Ungerechtigkeit berichten, dass die Kindergelderhöhung bei Hartz IV-
Empfängern nicht zu Einkommenserhöhungen bei diesen Menschen führt.
Wenn wir dieses Szenario zugunsten der Menschen ändern wollen, sollten wir dem grünen
Antrag folgen.

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