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Wolfgang Baasch zu TOP 29: Neue Regelungen und Hilfen kommen Betroffenen zugute
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 12.12.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 29, Kindergeldzuschlag und Wohngeld anstatt Hartz IV (Drucksache 16/2364)Wolfgang Baasch:Neue Regelungen und Hilfen kommen Betroffenen zuguteDer Landtag soll die Landesregierung auffordern, sicherzustellen, dass die ARGEn in Schleswig-Holstein die Antragsberechtigten umfassend beraten. Der Landtag soll die Landesregierung auffordern, dafür zu sorgen, dass die ARGEn an Antragssteller vor der möglichen Leistungsgewährung schon mal Geld auszahlen. Der Landtag soll die Landesregierung auffordern, zu klären, dass in begründeten Einzelfällen durch die ARGEn Ermessensspielräume genutzt werden. Und so weiter!Ja, ich bin auch der Auffassung, dass es bei der Beratung und Antragsbearbeitung und bei der Bewilligung von Leistungen gerecht zugeht. Unbedingt! Das sollte man auch fordern, aber entscheiden müssen bzw. zuständig sind dafür andere. Der Land- tag kann auch nicht sicherstellen, dass Kommunen auf freiwilliger Basis bestimmte Rabatte und Vergünstigungen gewähren.Und es ist nach wie vor enttäuschend, dass die Kindergelderhöhung von 10 bzw. 16 Euro nicht bei Familien im SGB II-Bereich zum Tragen kommt. Der Einsatz der Lan- desregierung, eine Übergangslösung bei der Bundesregierung zu erreichen, ist eben- so zu begrüßen wie der beharrliche Einsatz für einen eigenständigen, kinderspezifi- schen Regelsatz. Der Einsatz der Sozialministerin hat unsere Unterstützung und derHerausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Bundesrat hat diese Initiativen ebenfalls aufgegriffen. Das macht Hoffnung auf eine baldige sachgerechte Lösung zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern.Wir wissen, dass die Situation von Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, auch stark davon abhängt, wie gut die ARGE ihre Arbeit macht. Das haben wir hier im Land- tag schon erörtert. Wir sollten auch – im Bund ebenso wie auf Landesseite – sicher- stellen, dass die ARGEn alle Voraussetzungen haben, diese Arbeit zum Nutzen Ar- beitsuchender weiter zu verbessern. Genau hier setzten auch die neuen Regelungen ein:So wurde der Gesetzentwurf zur „Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instru- mente" am 05. Dezember im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz macht es leichter, pragmatisch mit dem Bedarf von Arbeitsuchenden umzugehen. Ein gutes Beispiel ist das des Lagerarbeiters, dem empfohlen wird, in „Schlips und Kragen“ zum Vorstel- lungsgespräch zu gehen. Er besitzt aber keinen „Schlips und Kragen“. Diesem Mann ist mit einer unbürokratischen Hilfe für Vorstellungs-Bekleidung gut geholfen, und ge- nau so etwas ermöglicht das neue Gesetz. Oder denken Sie an den neuen Rechtsanspruch auf das Nachholen des Haupt- schulabschlusses. Das ist sehr konkrete Hilfe. Sie wird gerade denjenigen zu Gute kommen, die schon häufiger im Leben die Erfahrung gemacht haben, zu scheitern. Und auch für die Bildungsträger ist dieser Rechtsanspruch eine Herausforderung.Weitere konkrete Hilfen kommen direkt den Familien zu Gute: Familien mit Kindern bekommen mehr Geld. Das Kindergeld wird erhöht. Und mit der Kombination aus Kinderzuschlag und Wohngeld werden rund 250.000 Kinder von dem Bezug von Arbeitslosengeld II unabhängig. Das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr ist auch eine richtige Entscheidung, wenngleich ich mir gewünscht hätte, dass es auch für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gilt, denn wir wollen ja auch die Bildungsgerechtigkeit verbessern. Hier bleibt die Hoffnung auf die Bundes- -3-ratssitzung am 19. Dezember. Für eine Korrektur dieser Entscheidung hat die Landes- regierung die volle Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion. Denn es bleibt dabei: Der Geldbeutel der Eltern darf nicht ausschlaggebend dafür sein, ob ein Kind eine weiter- führende Schule besucht.Das ist reale Politik. Eine Politik, die unterstützt, wo Hilfe notwendig ist, die Chan- cen - auch zweite Chancen - eröffnet und sich im Interesse der Betroffenen weiterent- wickelt.Ich freue mich darauf, dieses Thema noch einmal im Ausschuss zu behandeln, denn über Gerechtigkeit kann man nicht oft genug sprechen. Nur eins ist noch besser: sie umzusetzen. Und genau das versuchen wir mit den neuen Gesetzen.