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12.12.08 , 13:48 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zur Landesbauordnung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 05 – Landesbauordnung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die baupolitische Sprecherin Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Angelika Birk: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 441.08 / 12.12.2008
Neue Landesbauordnung bringt keine Verbesserung. Entbürokratisierung beim Bauen durch klare Regelungen. Hiergegen haben wir GRÜNEN uns bisher nicht gesträubt. Ganz im Gegenteil: Die ROT-GRÜNE Koalition hat seit 1996 die Landesbauordnung deutlich verschlankt.
Der uns jetzt vorliegende Gesetzesentwurf wird aber, trotz der letzten Veränderungen durch die große Koalition im Innen- und Rechtsausschuss, einem Reformanspruch nicht gerecht. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Die kommunalen Spitzenverbände, die von einer Arbeitserleichterung durch Wegfall von öffentlichen Prüfaufgaben profitierten, machen in ihren kritischen Stellungnahmen deutlich, dass die Landesbauordnung zu keiner Personaleinsparung führe, weil dem entfallenen Prüfungsaufwand vor dem Bau ein Mehr an Prüfung nach dem Bau ent- spräche. Und ich füge hinzu, dass ein entsprechender Ärger mit allen Baubeteiligten, mit Verlusten für den Bauherrn und womöglich auch die öffentliche Hand, hinzukom- men kann.
Fazit: Die Landesbauordnung geht in ihren Prüfungsbefreiungen zu weit. Dies wurde mir auch von Baufachanwälten bestätigt, die lächelnd hinzufügten, sie rechneten jetzt mit noch mehr Arbeit in ihrem Berufsfeld und regen an, bei Gericht endlich gesonderte Zuständigkeiten für Bauprozesse zu schaffen.
Ich will nur auf wenige Beispiele eingehen, wo wir jenseits dieser Generalkritik Ände- rungen erwartet hätten. Einen Teil davon, dem wir am meisten Chance auf Zustim- mung einräumten, haben wir im Ausschuss als Änderungsantrag vorgebracht. Leider vergeblich.
Seite 1 von 3 1. Genauso wichtig, wie die Qualifikation und die Haftpflichtversicherung der Person, die den Entwurf macht, ist die Qualifikation und die Haftpflicht der Person, die während des Bauens die Gewerke des Bauens beaufsichtigt damit auch alles nach Plan läuft.
Am Besten tun dies erfahrene ArchitektInnen oder nachweislich gleichermaßen Quali- fizierte, die auch entsprechend haftpflichtversichert sind. Denn je weniger öffentliche Ämter den Bau vorher genehmigen oder den Bauprozess begleiten, umso mehr lastet die alleinige Verantwortung für seine Sicherheit und Qualität auf denjenigen, die den Bau planen und leiten. Diesem Argument ist die Koalition leider nicht gefolgt.
2. Wir haben beantragt, dass die so genannte Vollgeschosshöhe gesetzlich auf 2,50 Meter angehoben wird. Sie wird jetzt auf 2,30 Meter festgesetzt. 2,50 Meter ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass Menschen immer länger werden und zum ande- ren befördert dies auch die Vermehrung von Pultdächern, die sich hervorragend für Solarthermie nutzen lassen und auch den Innenraum des Daches in vollem Volumen für Wohnzwecke nutzbar machen.
Die Höhenmaße von 2,30 Meter im Neubau sind überholt und der Tradition eines Sat- teldachs geschuldet, das natürlich oft in der Mitte höher ist, so dass man an den Sei- ten auch niedrige Höhen in Kauf nimmt. Dieses Anliegen wurde leider im Ausschuss lächerlich gemacht. Ich bitte die länger Gewachsenen im Hohen Hause einmal die Ar- me in die Höhe zu nehmen und zu messen, wie schnell sie dabei an eine 2,30 Meter niedrige Decke stoßen. So wird das Strecken nach dem morgendlichen Aufstehen au- ßerhalb des Bettes zum Luxus.
Zudem bleibt unklar, warum Küchen ohne Fenster zugelassen werden sollen? Ein Re- likt aus Zeiten der Notbauten der Nachkriegsära, das in den neunziger Jahren endlich abgeschafft wurde. Wer aus der Wohnungswirtschaft glaubt, er kann Wohnungen oh- ne Küchenfenster verkaufen?
Ähnlich kleinlich wirkt die butterweiche Formulierung, die die Verpflichtung, für jede Wohnung einen Wasserzähler vorzuhalten, auf das Jahr 2020 verschiebt. Auch die Umsetzung der schon vor Jahren beschlossenen Vorschrift, endlich in allen Wohnun- gen Feuermelder einzubauen wurde auf das Jahr 2010 verschoben.
Es geht dabei für die Eigentümer um Minibeträge, mit denen große Ziele - wie Trans- parenz, Wasserersparnis bzw. im Brandfall die Sicherheit der Bewohnerschaft - ein paar Jahre mehr hinten angestellt werden.
Weitergehende energiesparendes oder nachhaltiges Bauen befördernde Regularien fehlen völlig.



2 Last but not least: Viele Organisationen, vor allem die SeniorInnen haben uns ange- schrieben, dass die Landesbauordnung mehr als bisher dem barrierefreien Bauen Rechnung tragen muss. Nun will die Koalition mit einer entsprechenden Ermächtigung der Executive, wenigstens ein untergesetzliches Regelwerk anregen. Zwar besser als gar nichts. Aber kein Zeichen entschlossener Reform in Zeiten des demographischen Wandels und der Inklusion.
Wenn dieses Gesetz nun verabschiedet wird, werden wir darauf schauen, dass vor al- lem die neuen Regeln für barrierefreies Bauen zügig vom Innenministerium als Vorbild für die Kommunen entworfen werden.
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