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21.01.09 , 13:23 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Den Sparkassen des Landes kann geholfen werden

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 015/2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 21. Januar 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL

Finanzen/Recht/Kommunen
Wolfgang Kubicki: Den Sparkassen des Landes kann geholfen werden In einer Pressekonferenz hat heute der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, die Überlegungen seiner Fraktion hinsichtlich der Zukunft und der Stärkung der Leistungsfähigkeit des schleswig-holsteinischen Sparkassenwesens vorgestellt. Dazu sagte er unter anderem:
„Die Finanzkrise bedeutet für den gesamten Bankensektor Deutschlands eine gewaltige Herausforderung. In der Krise werden strukturelle Mängel wie in einem Brennglas sichtbar. Verluste der HSH-Nordbank belasten die Bilanzen der Sparkassen durch den Ausfall der Dividendenzahlungen und die drohende Abwertung ihrer Anteile.
Die Maßnahmen, die die Landesregierung in diesem Zusammenhang plant, sind bis auf den heutigen Tag völlig unausgegoren. Wenn es denn einen „Rettungsplan“ für die Sparkassen gibt, so ist man sich bei den Beteiligten offensichtlich nicht einig, wie dieser Plan aussieht. Die Presseberichter- stattung lässt vermuten, dass es keinerlei Koordination innerhalb der Großen Koalition und innerhalb der Landesregierung zu diesem wichtigen Thema gibt.
Klar scheint nur, dass der von Ministerpräsident Carstensen angekündigte Zeithorizont, das Vorhaben bis Ende Januar unter Dach und Fach zu bringen, definitiv nicht zu halten ist. Allerdings ist aus Sicht der FDP-Fraktion ein zügiges koordiniertes Handeln erforderlich.
Alle Bemühungen der FDP-Landtagsfraktion zielen seit Jahren darauf, den Sparkassen den Weg zu zusätzlichem Eigenkapital zu eröffnen und sie so für zukünftige Aufgaben zu stärken. Sie sind mit fast 60% der Kreditvergaben der Hauptfinanzierer des Schleswig-Holsteinischen Mittelstandes. Ihre Verankerung vor Ort und die erheblichen Kompetenzen bei der regionalen Finanzierung müssen insbesondere zum Wohle des Mittelstandes erhalten bleiben und gestärkt werden. Um dies zu erreichen, muss zusätzliches Eigenkapital verfügbar gemacht werden.


Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Auch aus Sicht der FDP-Fraktion soll bei diesem Prozess die Gestaltungs- mehrheit der Kreise und Gemeinden sowie des Sparkassen- und Giroverbandes erhalten bleiben.

Konkrete Lösungsvorschläge der FDP-Landtagsfraktion
Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion sind für die Zielerreichung mehrere Schritte notwendig.

1. Festlegung der Eigentümerstruktur per Gesetz
In einem ersten Schritt muss geklärt werden, wer die Eigentümer der Sparkassen sind. Dazu ist in einer Änderung des Sparkassengesetzes festzulegen, dass die Träger der Sparkassen deren Eigentümer sind (Drucksache 16/1732).
2. Umwandlung der Sparkassen in Aktiengesellschaften
In einer weiteren Änderung des Sparkassengesetzes ist festzulegen, dass die einzelnen Sparkassen im Rahmen einer Rechtsformänderung in Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Im Gesetz wird festgeschrieben, dass die Eigentümer der Sparkassen, also insbesondere die Gemeinden, dauerhaft mindestens einen Anteil von 50,1% des Stammkapitals halten müssen.
3. Errichtung einer Sparkassen-Holding
Es wird eine Holding errichtet, die ihrerseits eine Aktiengesellschaft ist. Deren Aktionäre werden die Sparkassen Schleswig-Holstein im Verhältnis ihres gegenwärtigen Gewichts. Die Holding beteiligt sich im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit 25,1% am Grundkapital der jeweils einzelnen Sparkassen.
4. Ankauf des 14,8%-igen HSH-Anteils durch das Land
Damit die Sparkassen die Voraussetzung dafür erhalten, ihren Anteil in die Holding einzubringen, kauft das Land dem Sparkassen- und Giroverband seinen 14,8%-igen Anteil an der HSH-Nordbank zu einem fairen Preis ab.
5. Autonome Entscheidung über Beteiligungen
In dem Statut, bzw. der Satzung der jeweiligen Sparkasse als Aktiengesellschaft wird festgehalten, dass eine Beteiligung weiterer Aktionäre der Zustimmung von 75% des Stammkapitals bedarf. Im Übrigen obliegt es nun den Eigentümern allein, Entscheidungen über Beteiligungen festzulegen. So können sie selbst bestimmen, ob sich Dritte wie die HASPA oder aber Kleinaktionäre oder aber Mitarbeiter an den Sparkassen beteiligen können.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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