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Google Street View : Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes wird im Innen- und Rechtsausschuss vorgestellt
7/2009 Kiel, 21. Januar 2009 Google Street View : Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes wird im Innen- und Rechtsausschuss vorgestellt Kiel (SHL) - „Street View“ ist ein Internetdienst der Firma Google, der auch in Deutsch- land angeboten werden soll. Zur Vorbereitung des Angebots sind Kamerafahrten zur Sammlung der benötigten Daten erforderlich. Davon wären auch schleswig- holsteinische Gemeinden betroffen, die damit jedoch zum Teil aus datenschutzrechtli- chen Gründen nicht einverstanden sind. Vor diesem Hintergrund hat der Innen- und Rechtsausschuss den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages beauftragt, ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Kamerafahrten zu erstellen. Das Ergebnis liegt nun vor (Umdruck 16/3872) und wird dem Ausschuss in seiner heutigen Sitzung (ab 14:00 Uhr im Konferenzsaal des Landeshauses) vorgestellt. An der Beratung wird auch ein Vertreter von Google Inc. teilnehmen. Zentrale Botschaft der Expertise: Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die grundsätzliche Zulässigkeit von Google Street View - nicht zuletzt mit Blick auf die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit - keine durchgreifenden Bedenken. Erforderlich ist allerdings eine weitgehende Anonymisierung der abgebildeten Personen und personenbezogenen Abbildungen von Sachen. Das bedeutet: Gesichter müssen verfremdet, Hausnummern und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden. Diese Anforderungen sind zurzeit noch nicht vollständig erfüllt, wie sich beispielswei- se bei der Betrachtung von „Street View“-Bildern aus Frankreich (Marseille) zeigte. Auch unter straßenverkehrsrechtlichen Aspekten sind die Kamerafahrten zulässig, wenn be- stimmte Bedingungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Fahrzeuge den Straßenverkehr nicht behindern. Die Kontrolle über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen obliegt laut Gutachten dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, weil die Firma Google ihren Sitz in Hamburg hat. Sollte der Landtag sich für eine Verschärfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen einsetzen, so wäre dazu eine Bundesratsinitiative erforderlich, um das Bundesdatenschutzge- setz zu ändern. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker