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28.01.09 , 17:31 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Kirchenstaatsvertrag sollte ohne ,Ewigkeitsgarantie' auskommen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 025/2009 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 28. Januar 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Kirchenpolitik / Staatsvertrag mit dem Vatikan
Ekkehard Klug: „Kirchenstaatsvertrag sollte ohne ‚Ewigkeitsgarantie’ auskommen“ In der Landtagsdebatte zu TOP 6 (Staatsvertrag mit dem Vatikan) erklärte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Die in Artikel 4 des Grundgesetzes verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit zählt zu den Eckpfeilern unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung.
Staat und Kirche sind in Deutschland getrennt, aber zu den konkreten Folgerungen aus den Bestimmungen unserer Verfassung zählt auch die Notwendigkeit, dass sich der Staat um ein gedeihliches Verhältnis zu den Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften in unserem Land bemühen muss.
Die Überlegung, die bislang nicht vertraglich geregelten Beziehungen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der katholischen Kirche auf eine vernünftige vertragliche Grundlage zu stellen, ist daher auch aus Sicht der FDP nachvollziehbar. Die vor etwa zwei Jahren erfolgte Aufnahme entsprechender Verhandlungen haben wir daher auch immer begrüßt.
Das von der Landesregierung mit dem hier zu debattierenden Gesetzentwurf vorgelegte Ergebnis dieser Verhandlungen trifft weithin auf unsere Zustimmung; allerdings gibt es aus unserer Sicht in einem Punkt einen Vorbehalt und Anlass zu kritischen Fragen. Dies betrifft die Problematik der „ewigen“ Gültigkeitsdauer des vorgelegten Vertragsentwurfs. Hier - und das will ich ausdrücklich betonen – haben wir Bedenken nicht etwa deshalb, weil es sich um die Beziehungen des Landes zur katholischen Kirche handelt, sondern hier bestehen unsererseits ganz einfach prinzipielle Bedenken: Verträge, die das Land „ewig“ binden, sind aus unserer Sicht grundsätzlich nicht wünschenswert. Es ist natürlich misslich, dass sich dieser Punkt nun Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ im konkret zu erörternden Falle am Beispiel des Staatsvertrages mit dem Vatikan stellt. Schließlich sieht der seit 1957 bestehende Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen eine ähnliche Regelung vor. Auch hier würden wir - käme ein solcher Vertrag heute neu auf den Tisch - den gleichen Vorbehalt formulieren. Schließlich gibt es auch andere Beispiel: Der Vertrag, den das Land 1998 mit den jüdischen Gemeinden geschlossen, enthält eine konkrete Laufzeitregelung plus einer Verlängerungs- und einer Kündigungsklausel. Auch wenn es sich hierbei um eine Vereinbarung mit Gemeinden handelt, die neu entstanden sind - es also gewissermaßen eine andere Ausgangssituation gibt als bei der katholischen Kirche – so ist doch diese Form der Vertragsbeziehungen mit einer Religionsgemeinschaft unseres Erachtens für ein „säkulares“ Staatswesen angemessener als ein Vertrag im Ewigkeitsgarantie
Zur Frage der parlamentarischen Beratung möchte ich noch folgendes anmerken: Seitens der Staatskanzlei und der Koalitionsfraktionen wurde anfangs das Ansinnen geäußert, den vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Plenartagung nicht nur in 1., sondern gleich auch in 2. Lesung zu behandeln, d.h. das Gesetz im Schnellverfahren zu verabschieden. Ein solches Vorgehen halten wir bei einem inhaltlichen Anliegen dieser Art – einem Kirchenstaatsvertrag – für ein absolut unangemessenes parlamentarisches Vorgehen. Im Übrigen möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Staatskanzlei die Zusage, die sie den kulturpolitischen Sprechern vor Aufnahme der Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl gegeben hat, in der Folgezeit tatsächlich nicht eingelöst hat. Uns wurde seinerzeit nämlich eine weitere Information über den Fortgang der Verhandlungen und Beratungen zugesagt. Dazu ist es leider nicht gekommen.
Einzelne Fragen werden daher noch im Ausschuss zu klären sein. Anders als der Hamburger Kirchenstaatsvertrag mit dem Vatikan werden im schleswig-holsteinischen Vertragstext (Artikel 6) nur katholische Schulen, nicht aber andere Bildungseinrichtungen genannt - mit der in der Einleitung dazu gegebenen Begründung, dass es solche (anderen) Bildungseinrichtungen im Lande nicht gebe. Meines Wissens gibt es aber in Schleswig-Holstein z.B. durchaus auch Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft, d.h. Einrichtungen, die der frühkindlichen Bildung zuzuordnen sind. Zu klären wäre also die Frage, weshalb anders als im Hamburger Vertrag für Schleswig-Holstein nur eine inhaltlich sehr eingegrenzte Vertragsklausel gewählt wurde.
In der öffentlichen Diskussion hat es in den letzten Tagen verständliche Irritationen wegen der Aufhebung der Exkommunikaton des Erzbischofs Richard Williamson gegeben, weil dieser als Leugner des Holocaust zum Kronzeugen übler rechtsextremistischer und antisemitischer Gruppierungen geworden ist. Wir teilen die Kritik an dieser Entscheidung eines deutschen Papstes. Wir möchten aber in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt lassen, dass sich sowohl die Deutsche Bischofskonferenz als auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken sehr klar von Williamsons Äußerungen distanziert haben.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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