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28.01.09 , 17:34 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Vertrag des Landes mit dem Heiligen Stuhl

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 6 – Gesetz zum Vertrag zwischen Schleswig-Holstein Claudia Jacob und dem Heiligen Stuhl Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Grünen Landtagsfraktion, Fax: 0431 / 988 - 1501 Monika Heinold: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 030.09 / 28.01.2009

Verträge dürfen nicht auf Ewigkeit geschlossen wer- den Unsere staatskirchenrechtliche Ordnung ist einfach: Wir haben Religionsfreiheit, Tren- nung von Staat und Kirche und ein Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Ver- trag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl zeitgemäß ist.
Selbstverständlich erfüllt die Kirche wichtige Aufgaben: angefangen bei der Versorgung mit Kindertagesstätten bis hin zu Aufgaben der Seelsorge und der Altenpflege. Die Kir- chen sind als gesellschaftliche Kraft etabliert, und gerade in Fragen der Flüchtlingspoli- tik und bei anderen wichtigen sozialen Konflikten sind sie wichtige Bündnispartner. Auf dieses Engagement können und wollen wir nicht verzichten.
Deshalb geht es nicht um die Frage, ob der Staat die Arbeit der Kirchen finanziell unter- stützen soll, sondern es geht einzig und alleine darum, in welcher Form und auf welcher Grundlage der Staat dies machen soll.
Aus Sicht meiner Fraktion haben sich traditionelle Kirchenverträge in einem modernen demokratischen Rechtsstaat mit einer bekenntnispluralen Gesellschaft überholt. Denn ein Kirchenvertrag wird immer nur mit einer einzelnen Bekenntnisgemeinschaft ausge- handelt und danach als Gesetz beschlossen.
Die bessere Lösung wäre es, die ideelle und finanzielle Unterstützung der Religionsge- meinschaften und der Kirchen nicht durch einzelne Kirchenstaatsverträge, sondern durch allgemeine gesetzliche Regelungen sicher zu stellen. Seite 1 von 2 Der vorliegende Staatsvertrag unterstreicht die Bedeutung des Sonn- und Feiertags- schutzes, gibt in verschiedenen Bereichen die geltende Rechtslage wieder und sichert die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts und die staatlich unterstützte kon- fessionelle Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu.
Im Wesentlichen sichert der Vertrag der Kirche Rechte zu, die sie qua Verfassungsrecht sowieso schon innehabt: Glaubensfreiheit, Selbstverwaltungsrecht, Religionsunterricht sind bereits im Grundgesetz festgelegt.
Neu im Gesetzesentwurf ist hingegen die finanzielle Bindung, welche das Land auf Dauer eingehen soll. Der Vertrag enthält keine Vereinbarung über Laufzeit und Kündi- gungsklausel. Stattdessen wird vertraglich zugesichert, dass das Land eine Ablösung nicht ohne Zustimmung der Katholischen Kirche durchführt!
Meine Damen und Herren, das ist genau das, war wir nicht mehr machen wollten: Ver- pflichtungen eingehen, die nicht mehr rückholbar sind. Mit solchen Verträgen zementie- ren wir den Landeshaushalt und nehmen der zukünftigen Generation jeden Gestal- tungsspielraum.
Durch die im Vertrag an die Beamtenbesoldung gebundene Dynamisierungsklausel verpflichten wir uns auf immer und ewig, jährlich steigende Ausgaben zu bezahlen. Das ist nicht zeitgemäß und es entspricht auch nicht dem Willen des Finanzausschusses, welcher gerade im letzen Jahr beschlossen hatte, dass der schon vorhandene Ewig- keitsvertrag mit der Evangelischen Kirche zeitgemäß umgestaltet werden soll.
Der Landesrechungshof stellt angesichts des vorliegenden Gesetzesentwurfes fest, dass mit diesem Gesetz die Staatsleistungen nicht gesenkt, sondern künftig erhöht werden und dass die seit 1919 verfassungsrechtlich gewollte Trennung von Staat und Kirche unvollkommen bliebt.
Meine Fraktion schließt sich dieser Kritik an. Der vorliegende Vertrag geht einseitig zu Lasten des Landes Schleswig-Holstein. Ohne Not schränken wir auf immer und ewig die Handlungsfähigkeit zukünftiger Parlamente ein!
Der Vertrag ist aber auch aus grundsätzlicher Erwägung nicht zeitgemäß. Die staatsfer- ne Kirche ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Neuzeit für Staat und Kirche. Lassen Sie uns nicht wieder dahinter zurückfallen. Lehnen Sie den Vertrag ab.
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