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Martin Kayenburg zu TOP 6: Der Staatskirchenvertrag stärkt die geistig-seelische Heimat in unserem Land
KirchenpolitikNr. 027/09 vom 28. Januar 2009Martin Kayenburg zu TOP 6: Der Staatskirchenvertrag stärkt die geistig-seelische Heimat in unserem LandEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnMeine Fraktion begrüßt den Abschluss des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der römisch-katholischen Kirche ausdrücklich. Die Vertragsunterzeichnung und die Beschlussfassung durch das Parlament werden das ohnehin vertrauensvolle Verhältnis zwischen Staat und katholischer Kirche noch weiter stärken. Der Staatskirchenvertrag mit dem Heiligen Stuhl ist ein wichtiges und zugleich beeindruckend nüchternes Dokument der religiösen Einheit in Vielfalt, die die Menschen in Schleswig-Holstein in und mit unserem Land verbindet und auch prägt.Denn das – gewiss nicht immer spannungs- und konfliktfreie aber trotzdem – friedvolle Zusammenleben unserer Gesellschaft fußt auf dem festen Fundament unserer christlichen Werte. Das christlich-humanitäre Menschenbild bestimmt unser Handeln in allen Bereichen des Lebens. Es prägt die Haltung eines jeden Einzelnen – auch in der Politik. Es prägt auch das Bewusstsein derer unter uns, die einen Glauben haben oder ethische Verantwortung wahrnehmen, aber keiner Kirche, keiner Religion nahe stehen.Wir alle sind geprägt von der Kultur des christlichen Abendlandes. Die Religion ist der vielleicht wichtigste Schlüssel für die christliche Identität Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 vieler Menschen. Und unsere beiden großen Volkskirchen sind die Mittler und Mahner.In der leider nicht ratifizierten Verfassung der Europäischen Union wird in der Präambel ausdrücklich Bezug genommen auf die „kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas“. Sie zusammen bilden den Humus, auf dem eine gute Zukunft Europas gedeihen wird.Europa versteht sich in weiten Teilen unseres Kontinents als „christliches Abendland“. Ich bedauere es deswegen sehr, dass der Gottesbezug, wie ihn viele Vertreter in den politischen Parteien gefordert hatten, nicht ausdrücklich in die Präambel aufgenommen wurde.Auch die Mehrheit der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat ihr Bedauern über den Verzicht des Gottesbezuges in einer Resolution zur Ratifizierung des Vertrages über die EU-Verfassung durch den Deutschen Bundestag am 25. Mai 2005 zum Ausdruck gebracht.Aber unser der Subsidiarität verpflichtetes Europa wächst zu allererst von unten zusammen. Daher begrüße ich es sehr, dass unser Land Schleswig-Holstein diesen Vertrag mit der katholischen Kirche vereinbart, – vor allem aber auch, weil unser Land im Bewusstsein seiner Verantwortung für seine katholischen Bürgerinnen und Bürger gehandelt hat.Seit dem Jahre 1957 besteht ein Abkommen des Landes Schleswig-Holstein mit der evangelisch-lutherischen Kirche. Dieser Staatskirchenvertrag enthält eine Ewigkeitsklausel. Angelehnt an diese Vereinbarung wurden bislang auch alle Belange der katholischen Kirchengemeinden geregelt. Schleswig-Holstein ist und bleibt protestantisch. Und dennoch erfolgt mit der jetzt erzielten Vereinbarung eine letztlich nur natürliche Anpassung an die bevölkerungspolitische Realität, die spätestens mit dem Ende des Weltkrieges zu einem Anstieg des katholischen Bevölkerungsteils im Land geführt hat.Die Vereinbarung ist zugleich ein klares Dokument der nach unserem staatsrechtlichen Verständnis gebotenen Trennung von Staat und Kirche.Manche Kritiker haben sich im Vorfeld des ausgehandelten Vertrages gerade mit Blick auf die finanziellen Verpflichtungen des Landes skeptisch dazu geäußert. Diesen Kritikern sage ich, dieses Geld ist nun wirklich gut angelegt. Die Kostenregelung ist festgeschrieben, Zusatzzahlungen entstehen nicht. Hier werden keine - und vor allem aber keine üppigen - Gelder unter dem allgemeinen Diktat des Sparzwanges leichtfertig aus der Hand gegeben.Nein, im Gegenteil, ich halte die Sozialleistungen sowie deren Effizienz und Seite 2/3 das kulturelle Schaffen der beiden Kirchen, der evangelisch-lutherischen wie der katholischen, an die das Land Mittel vergibt, für außerordentlich vorbildlich. Wir müssen den Kirchen geradezu dankbar sein, dass sie auf vielen sozialen Feldern - und nicht allein dort - Verantwortung übernehmen.Und wenn wir bedenken, welchen Banken und Unternehmen der Staat -auch Schleswig-Holstein - in den vergangenen Wochen Bürgschaften in Höhe von Hunderten Millionen beziehungsweise Milliarden Euro garantiert hat, dann verbietet sich meines Erachtens jede Diskussion um die beiden Kirchen zugestandenen öffentlichen Mittel von selbst.Bestimmte, für das Miteinander in unserer Gesellschaft zu schützende Güter lassen sich in ihrer Wertigkeit auch nicht in nackten Zahlen bilanzieren. Die Rendite geistig-ethischer und sozialer Werte lässt sich eben nicht mathematisch ermitteln. Ich bin aber fest überzeugt: man kann den Einsatz beider Kirchen kaum überbewerten.Die großen Religionen stellen sich ihrer Verantwortung für den Frieden und den sozialen Ausgleich in aller Welt. Sie übernehmen und tragen Verantwortung durch die Überzeugungskraft ihrer Worte und das gute Beispiel, nicht aber dadurch, dass materielle Macht ausgeübt wird.Die beiden großen christlichen Kirchen in Schleswig-Holstein bilden für sich und in ihrem vertrauensvollen und harmonischen Miteinander in der Ökumene eine bedeutende, unsere Gesellschaft prägende und bereichernde Kraft. Wir brauchen die Kirchen vielleicht mehr als jemals zuvor, denn in unserer Zeit gesellschaftlicher Atomisierung und globaler Unübersichtlichkeit zugleich steigt die Sehnsucht der Menschen nach Gemeinsamkeit, nach Rückbesinnung, nach einem Gefühl von Vertrautheit, nach Heimat – auch geistiger Heimat.Heimat bedeutet Nähe und Geborgenheit. Und Heimat ist ein Platz, an dem man sich nicht erklären muss. Beide Kirchen, die evangelisch-lutherische und die katholische, sind für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein Stück dieser Heimat.Wir tun gut daran, diese geistig-seelische Heimat, diese Prägekraft des Christentums in unserer Kultur – wie der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Huber es kürzlich formuliert hat - zu stärken, wo immer wir können. Der Staatskirchenvertrag ist ein gelungenes Beispiel dafür und ich freue mich darüber. Seite 3/3