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Rolf Fischer zu TOP 6: Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 28.01.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 6, Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl (Drucksache 16/2245)Rolf Fischer:Ausdruck eines partnerschaftlichen VerhältnissesKirchenstaatsverträge regeln die Beziehungen, d.h. das strukturelle und inhaltliche Zu- sammenwirken, zwischen Staat und Kirchen. Vor dem Hintergrund der Trennung von Kirche und Staat beschreiben und fixieren sie also ein Kooperationssystem, das durch eine enge, aber unabhängige praktische Zusammenarbeit bestimmt ist.Um beide Prinzipien miteinander verbinden zu können, bedarf es also der Regelung; darum geht es heute: Es bestehen bereits Verträge mit der Evangelischen Kirche, den beiden jüdischen Landesverbänden in Schleswig-Holstein und nun liegt der Vertrag mit der katholischen Kirche vor.Wir betreten aber mit diesem weiteren Staatsvertrag nicht wirklich Neuland, sondern kodifizieren die bestehende Praxis und schaffen die vertragsrechtliche Gleichbe- handlung; ergänzt um wenige neue Punkte wie Rundfunk oder Datenschutz, die neu zu regeln waren. Und doch ist der Abschluss dieses Vertrages ein Anlass zur Debatte; das ist gut und richtig so, denn diese Grenze zwischen Staat und Kirche ist eben nicht starr, aber immer sehr konkret. Lassen Sie mich dies an wenigen Beispielen aus dem Kirchenstaatsvertrag deutlich machen:Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Die SPD-Fraktion begrüßt die in Artikel 3 hervorgehobene Bedeutung der Sonn- und Feiertage. Nur Alltage wären so grau wie das Sprichwort sagt und abträglich für die Menschen; wir sind hier an der Seite der Kirchen und der Gewerkschaften.Auch die Regelung zum Religionsunterricht in Artikel 5 berührt diese besondere Grenze zwischen Kirche und Staat. Die gefundene Formulierung regelt zu Recht die- sen Punkt analog der bestehenden Praxis und macht damit die unterschiedlichen Ver- antwortungsebenen deutlich.In Artikel 14 wird der katholischen Kirche eine Sonderstellung beim Denkmalschutz eingeräumt; auch das ist eine Regelung, die akzeptabel ist. Nicht zuletzt, weil sie sich nur auf die Denkmale mit kultischer Funktion bezieht, nicht auf Schulen oder kirchliche Kindergärten.Die finanzielle Dynamisierungsklausel in Artikel 15 hat in Zusammenhang mit der fehlenden Laufzeitvereinbarung des Vertrages zu umfassenden Diskussionen geführt – sehr nachvollziehbar angesichts des Zustandes der öffentlichen Haushalte. Insbe- sondere die Finanzfachleute, ich schaue hier bewusst in Richtung meines Kollegen Günter Neugebauer, äußerten Vorbehalte, die sicher der Meinung anderer in der Öf- fentlichkeit entsprechen.Die SPD-Fraktion hat das direkte Gespräch mit der katholischen Kirche gesucht und wir haben nicht nur über den Kirchenstaatsvertrag gesprochen, sondern auch über soziale und historischpolitische Fragen wie das Reichskonkordat. Das war ein sehr vielfältiger und fruchtbarer Austausch! Dafür sage ich Ihnen vielen Dank, das waren sehr gute Gespräche! -3-Der Gleichbehandlungsgrundsatz mit der evangelischen Kirche, den es einzuhalten gilt, und der Verweis auf die Freundschaftsklausel in Artikel 22 des Vertrages, die Korrekturen möglich macht, sind für uns ein gangbarer Weg.Der Kirchenstaatsvertrag regelt u.a. auch das Stiftungsrecht, das kirchliche Eigentums- recht, die seelsorgerische Betreuung in JVAs, Heimen und Krankenhäusern. Auch die- se Punkte betreffen die Grenze zwischen Kirche und Staat, zwischen Religion und Gesellschaft.Wir wissen, dass zur notwendigen kulturellen Orientierung der Gesellschaft auch die Religion gehört. Religion ist eben keine Privatsache. Sie kann sich nicht aus dem öf- fentlichen Raum heraushalten. Deshalb sind aber auch Äußerungen oder Entschei- dungen, die unsere Gesellschaft betreffen, besonders abzuwägen und weitsichtig zu treffen.Die Entscheidung des Heiligen Stuhls, die vier Bischöfe - darunter einer, der klar und deutlich den Holocaust leugnet - in die Kirche zurückzuholen, scheint mir zu kurzsich- tig zu sein. Auch wenn sich Politik bei der Kommentierung innerkirchlicher Beschlüsse zurückzuhalten hat, so kann diese Entscheidung sehr klare gesellschaftspoliti- sche Folgen zeitigen: Die Opfer fühlen sich getroffen, die Ewiggestrigen sehen sich bestätigt und der interreligiöse Dialog wird belastet. Das ist – ich darf es diplomatisch sagen – für uns mehr als irritierend.Doch zurück zum Staatsvertrag. Er ist Ausdruck eines partnerschaftlichen Verhält- nisses, das nun eine tragfähige Basis erhält. Wir können diesem Vertrag zustim- men und freuen uns auf die Debatte in den Ausschüssen. -4-Und zum Schluss, auch wenn ich den Applaus damit sicher halbiere: Im Übrigen bin ich der Meinung, die deutschen Sinti und Roma, überwiegend katholisch, gehören in die Landesverfassung