Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

29.01.09 , 16:05 Uhr
SPD

Henning Höpper zu TOP 14: Gründlandverluste stoppen (Drucksache 16/2363)

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 28.01.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 14, Grünlandverluste stoppen (Drucksache 16/2363)

Henning Höppner:

Grünland durch Angebote und Überzeugungskraft erhalten

Mit dem vorliegenden Antrag der Grünen werden zwei Bereiche angesprochen. Die besondere Bedeutung des Grünlandes soll betont und die Landesregierung zum Han- deln aufgerufen werden.

Die besondere Bedeutung des Grünlands als Grundlage für die Milchwirtschaft, aber auch für die Artenvielfalt, den Boden- und Gewässerschutz und damit für den Klimaschutz ist unbestritten. Nach Daten des IPCC (Intergovernmental Panel on Cli- mate Change – Weltklimarat) bzw. des UBA (Umweltbundesamt) werden ca. 20 bis 40 % bzw. 20 bis 35 t pro ha des ursprünglichen Bodenkohlenstoffs bei Grünlandumbruch freigesetzt. Dies alleine sollte schon Grund genug sein, Grünland zu schützen und sei- nen Erhalt durch Förderprogramme zu unterstützen – was auch geschieht.

Dennoch haben wir nicht nur in Schleswig-Holstein einen Rückgang des Grünlandes zu verzeichnen. Die im Antrag genannten Zahlen mit einem Rückgang im Zeitraum 2003 bis 2008 bundesweit von 3,4 % und in Schleswig-Holstein 7,5 % sind ein alar- mierendes Signal. Gründe für diesen Rückgang sind die zunehmende Flächenkon- kurrenz zwischen Grünland und alternativen Anbauformen auf dem Acker für Biomais und auch Weizen.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Mit der EU-Agrarreform haben wir die Weichen für den freien Markt ab 2013 gestellt und wollten einvernehmlich der Landwirtschaft die Wahlfreiheit lassen, womit sie ihr Geld verdienen – auch die Wahl zwischen Grünland und Ackerland.

Es gibt jedoch auch klare Spielregeln, wie dies erfolgen soll, bei Verstößen sind Sank- tionen möglich. So verpflichtet die EU-VO Nr. 1782/2003 die Mitgliedstaaten zum Er- halt des Dauergrünlands. Durch folgende Rechtsvorschriften wird ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass das Verhältnis von Dauergrünland zu Ackerflächen auf Basis der 2003 beantragten Flächen um nicht mehr als 10 % zu Un- gunsten des Dauergrünlandes abnimmt. Bei einer Abweichung von mehr als 5 % ist die Landesregierung ermächtigt, den Umbruch von Grünland zu verbieten oder von einer Genehmigung abhängig zu machen. Dies ist geschehen, Minister von Boetti- cher hat im Juni eine entsprechende Verordnung erlassen. Wer jetzt noch Dauergrün- land umbrechen will, darf das nur noch mit behördlicher Genehmigung tun. Wer dage- gen verstößt, muss mit einer Kürzung der Direktzahlungen rechnen.

Erst bei einem Rückgang von mehr als 8 % kann per Landesverordnung vorgeschrie- ben werden, dass umgebrochene Dauergrünlandflächen wieder eingesät werden oder neue Flächen geschaffen werden. Aufgrund dieser Regelungen besteht zurzeit keine rechtliche Möglichkeit, die von den Grünen beantragten Maßnahmen zur Wiederher- stellung der Gründlandquote des Jahres 2003 zu ergreifen. Diese Regelungen gelten nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern EU-weit. Darüber hinaus gibt es besondere Schutzauflagen in Naturschutz- besonders in NATURA 2000 Gebieten.

Wir sollten daher die weitere Entwicklung beim Grünlandanteil sorgsam beobachten und uns über die aktuellen Daten nach dem Grünlandumbruchverbot berichten lassen. Dann sollten wir auch aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten für das Grünland, wie sie in den Beschlüssen zum „Health Check“ geschaffen worden sind, entscheiden, in welcher Form wir das Grünland in Schleswig-Holstein erhalten und stärken können. -3-



Eins steht jedoch für mich fest: Wir müssen die Landwirte überzeugen, dass Grün- land auch aus anderen als wirtschaftlichen Gründen wertvoll und zu erhalten ist. Die- ser Überzeugungsprozess muss auch durch Förderprogramme flankiert werden. Staat- licher Dirigismus darf nur das letzte Wort sein.

Ich beantrage die Überweisung des Antrags in den Umweltausschuss.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen