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Günther Hildebrand zu den Grünlandverlusten
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 030/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 29. Januar 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Umwelt- und Agrarpolitik/ GrünlandverlusteGünther Hildebrand zu den Grünlandverlusten In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Grünlandverluste stoppen) erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Man möchte fast meinen, die Grünen rennen mit ihrem heutigen Antrag gegen weitere Grünlandverluste offene Türen ein. Bereits am 24. Juni 2008 titelte u.a. der sh:z: „Minister verbietet Bauern, Grünland umzupflügen“.Im nachfolgenden Artikel wurde dann anschaulich beschrieben aus welchen Gründen und unter welchen Voraussetzungen Landwirtschaftsminister von Boetticher das Umbrechen von Dauergrünland nur noch mit behördlicher Genehmigung gestatten will. Ein Grund zur Panik, wie es die Grünen wieder einmal suggerieren wollen, besteht also nicht.Richtig ist, dass es in Schleswig-Holstein erst 2005 gelungen ist, eine deutliche Schieflage in der Förderkulisse in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft wieder gerade zurücken, in dem die bis dahin geltende Reduzierung der Ackerprämie wieder zurückgenommen wurde.Der grüne Landwirtschaftsminister Müller hatte sie seinerzeit eingeführt, weil er sich mehr seinem grünen Weltbild als einer unternehmerisch und marktwirtschaftlich orientierten Landwirtschaft in Schleswig-Holstein verpflichtet fühlte.Dabei muss es kein Widerspruch sein, die Förderung einer naturverträglichen und klimafreundlichen Grünlandbewirtschaftung auf die Beine zu stellen, die gleichermaßen für Landwirte rentabel ist und die Landschaft für Bewohner und Erholungssuchende attraktiv hält.Da aktuelle Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz „Grünland im Umbruch“ vom Oktober letzten Jahres enthält dafür durchaus nennenswerte Vorschläge.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Landwirtschaftsminister Müller dagegen hatte es viel zu lange verstanden, die Länderoption zur Umverteilung der Flächenprämienkomponenten zu Gunsten des Dauergrünlands zu bedienen.Das hat nicht nur viele Landwirte gegen ihn aufgebracht. Es hat vor allem zu einer Entwicklung beigetragen, die bei den Landwirten dazu geführt hat, Grünland sogar teilweise nur vorsorglich vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums wieder umzubrechen, nur um nicht dem Status „Dauergrünland“ zu unterfallen.Übrigens: auch die seinerzeitige Androhung Minister Müllers, ganz Eiderstedt unter Vogelschutz zu stellen, hat zu zusätzlichem Umbruch von Weideland in Ackerland geführt, weil bei den Bauern die Befürchtung bestand, die Flächen nicht mehr wie gewohnt bewirtschaften zu können.Heute unterstützen die ungewisse Marktsituation und Nachfrage nach Feldfrüchten diese Entwicklung noch. Doch die landwirtschaftliche Nutzung des Grünlandes ist nur die eine Seite der Medaille.Grünland beherbergt als Lebensraum in der Agrarlandschaft mehr als die Hälfte aller in Deutschland vorkommen Arten. (Die müssen sicherlich nicht alle geschützt werden, aber die sind da.) Vor diesem Hintergrund hat die EU die Mitgliedstaaten bereits 2003 zur Erhaltung des Dauergrünlandes verpflichtet.In Deutschland müssen in der Folge dieser Vorgaben die Länder dafür Sorge tragen, dass das für das Referenzjahr 2003 ermittelte Verhältnis von Dauergrünlandfläche zur gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche im Wesentlichen erhalten bleibt. „Im Wesentlichen“, das heißt, dass bis zu einer Abnahme des Dauergrünlands von fünf % gegenüber dem Referenzjahr in einem Bundesland die Landwirte keine weiteren Verpflichtungen einzuhalten haben.Die Zahlenspiele, mit denen die Grünen aufwarten, lesen sich daher möglicherweise beeindrucken, aber sie sind es nicht. Bis zu 5 % „Schwund“ sind sozusagen erlaubt – das mag man bedauern, einen Grund zum Aufschrei rechtfertigt es nicht.Im Gegenteil, angesichts der neuesten Tendenzen auf dem Agrarmarkt bin ich sogar davon überzeugt, dass sich die Grünlandfläche tatsächlich bis zur Grenze der EU-Vorgaben (EU-VO 1782/2003) rückläufig entwickeln wird.Bis zum Jahr 2007 wurde zwar in keinem Bundesland der Schwellenwert von fünf Prozent erreicht (ebenfalls nachzulesen im BfN-Positionspapier, S. 6). Aber im letzten Jahr hat Schleswig-Holstein erstmals die 5% Marke überschritten: Vorgegebene Konsequenz: es musste eine Genehmigungspflicht eingeführt werden. Diese Entwicklung ist folglich nicht überraschend, sie war absehbar – sie war und ist sogar bereits geregelt.Unser Ziel kann es deshalb heute nicht sein, irgendwelchen historischen Nutzungsverhältnissen nachzutrauern. Unser Ziel muss es sein, die gegenwärtige Neuorientierung in der Agrarpolitik und die Abkehr von mengenbezogenen Subventionen noch besser für eine nachhaltige und vor allem standortgerechte Landwirtschaft zu nutzen.Mit der konsequenten Anwendung der geltenden Regeln guter fachlicher Praxis und des geltenden rechtlichen Ordnungsrahmens sind wir dafür auf einem guten Weg.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/