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29.01.09 , 16:32 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 2: Gesetzentwürfe Änderung des Nebentätigkeitsrechts für Landtagsabgeordnete, Landesminister, und Staatssekretäre (Drucksachen 16/1663, 16/1664, 16/1665, 16/1668)

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 29.01.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 2, Gesetzentwürfe Änderung des Nebentätigkeitsrechts für Landtagsabgeordnete, Landesminister und Staatssekretäre (Drucksachen 16/1663, 16/1664, 16/1665, 16/1668 und 16/2349)

Klaus-Peter Puls:

Verbesserung des Nebentätigkeitsrechts wäre vernünftig

So ist das in Koalitionen: Als SPD können wir leider auch vernünftigen Oppositionsvor- schlägen nur zustimmen, wenn die CDU mitmacht.

Wir halten es für vernünftig, nach dem Vorbild des Abgeordnetengesetzes für den Bundestag auch im Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetz verbesserte Rege- lungen zur unabhängigen Ausübung des Mandats zu schaffen.

- Es geht um konkrete und eindeutige Regelungen über die Unzulässigkeit der Annahme von Geld- oder geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb gewährt werden, weil dafür Interessenvertretung im Landtag erwartet wird.

- Es geht um Regelungen über die Pflichten zur möglichst umfassenden Anzeige und Veröffentlichung von Tätigkeiten und Einkünften neben dem Mandat, die auf außerparlamentarische Interessenverknüpfungen hinweisen können. Und:

- Es geht um Regelungen, die dem Landtagspräsidenten die Möglichkeit geben, Verstöße gegen Anzeigepflichten mit Ordnungsgeld zu ahnden.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Wir halten es auch für vernünftig und zweckmäßig, in unseren Landtagsverhaltensre- geln nach Maßgabe der Grünen-Vorschläge und ebenfalls „nach Berliner Vorbild“

- die anzeigepflichtigen Tatbestände im Einzelnen aufzuführen,

- von der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht auch anwaltliche und sonstige be- rufliche Beratungstätigkeit vor und während der Mitgliedschaft im Landtag zu erfassen und

- dabei selbstverständlich die meldepflichtigen Einkommensstufen so zu gestal- ten, dass sie die Einhaltung möglicherweise konkurrierender gesetzlicher Be- rufsgeheimnisträger-Pflichten nicht gefährden. Auch das gewährleisten die Grünen-Anträge.

Aus unserer Sicht vernünftigerweise schlagen die Grünen auch für Landesminister (im Landesministergesetz) und für Staatssekretäre (im Landesbeamtengesetz) ähnlich deutliche Nebentätigkeitsregelungen vor.

Die CDU-Landtagsfraktion sieht für die Grünen-Vorschläge in Gänze keinen Rege- lungsbedarf. Aus koalitionsvertraglichen Gründen können auch wir deshalb den Vor- schlägen nicht zustimmen und sind gehalten, der antragsablehnenden Beschlussemp- fehlung des Innen- und Rechtsausschusses zu folgen. Wir bedauern das.

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