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30.01.09 , 10:10 Uhr
SPD

Jutta Schümann zu TOP 19: Umsetzung der Honorarreform 2009 (Drucksache 16/2394)

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 29.01.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 19, Umsetzung der Honorarreform 2009 (Drucksache 16/2394)

Jutta Schümann:

Regionale Handlungsspielräume nutzen

Die Umsetzung der Honorarreform 2009 hat in den vergangenen Wochen in den Me- dien hohe Wellen geschlagen. Das Finanzierungssystem ist sehr komplex und deshalb ist es im Rahmen der heute zur Verfügung stehenden Redezeit kaum möglich, eine in- haltliche Debatte vernünftig zu beenden.

Zunächst einmal als Feststellung in Kürze: Seit 01. Januar 2009 gelten bundesweit einheitliche Honorare für Ärzte. Wer vorher viele Patienten behandelte, bekommt nach dem neuen System viel Geld erstattet, wer weniger Patienten mit teuren Metho- den behandelte, bekommt weniger. Das bedeutet, dass in jeder Facharztgruppe ein Teil der Ärzte gewinnt, das sind diejenigen die natürlich jetzt nicht protestieren. Das bedeutet aber auch, dass ein anderer Teil verliert - und zwar zum Teil so viel, dass diese Mediziner um ihre Praxis und um ihre Patientenversorgung fürchten. Es gibt Ärz- te, die darauf hinweisen und davon überzeugt sind, das erste Quartal 2009 nicht über- stehen zu können.

Insofern ist nachvollziehbar, dass Ärzte und mit ihnen natürlich die Kassenärztliche Vereinigung sehr nachhaltig und deutlich Nachbesserungen in der Honorarvergütung gefordert haben. Sie fordern, dass die im Moment abzeichnenden, gravierenden Hono- rarverwerfungen zukünftig besser abgefedert werden und weiterhin eine flächende- ckende ärztliche Versorgung, besonders in ländlichen Regionen, sichergestellt werden



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



kann. Dazu benötigen die Kassenärztlichen Vereinigungen dringend regionale Hand- lungsspielräume.

Diese haben sie inzwischen nach einer entsprechenden Initiative der KVSH auf Bun- desebene erhalten. Damit haben die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen für die Dauer von zwei Jahren zumindest die Möglichkeit erhalten, extreme Honorarunter- schiede unter den Arztpraxen besser abzumildern. Diese Neuverteilung der Honorare ist nur im Einvernehmen mit den Krankenkassen umzusetzen.

Mit der Honorarreform sind 60 Mio. € mehr nach Schleswig-Holstein geflossen. Es ist davon auszugehen, dass keine weiteren Finanzmittel zu erwarten sind. Jetzt muss es uns darum gehen, die vorhandene Geldmenge gerecht zu verteilen. Das führt si- cherlich in Einzelfällen auch dazu, dass auf Grund der Honorareinbußen bessere oder andere Praxisorganisationen oder andere Organisationsformen eingeführt werden müssen, um die Einbußen zu kompensieren. Es darf aber nicht dazu führen, dass wir im ländlichen Raum die ärztliche Versorgung ausbluten lassen. Diese neue Organisa- tion obliegt in erster Linie der Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam mit den Kran- kenkassen und es ist zu begrüßen, dass das Ministerium diesen Prozess konstruktiv begleitet.

In den nunmehr eingeräumten sieben Quartalen als Konvergenzphase wird auszuloten sein, wie die doch sehr zentralistisch organisierte Honorarreform sich auswirkt und ob sie sich bewährt. Die jetzt ausgehandelten Übergangsregeln werden die Proteste zwar abmildern, aber mit Sicherheit nicht ganz verstummen lassen, denn nach wie vor ist nicht auszuschließen, dass es an der einen oder anderen Stelle für die ärztlichen Leistungen keine angemessene Honorierung geben wird. Dieses hat die Ursache dar- in, dass Gesamtvergütungen für Ärzte und ihre Verteilung sich in den einzelnen KV- Bezirken bisher unterschiedlich entwickelt haben. -3-



In allen Ländern annähernd gleiche Versorgungsverhältnisse auf der Basis mög- lichst gleicher Vergütung zu schaffen, steht im Gegensatz zu den bisher gewachse- nen Besitzständen. Angemessene gleiche Vergütung zu schaffen ist das ursprüngliche Ziel der Honorarreform und wir werden dieses in seiner Weiterentwicklung kritisch be- trachten müssen. Falls das ursprünglich angestrebte Ziel nicht erreicht werden kann, müssen wir dann auch eine erneute Überprüfung des Gesamtansatzes in Erwägung ziehen.

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