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06.02.09 , 11:08 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner: Politische Handlungsfähigkeit nähme schweren Schaden

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 06.02.2009, Nr.: 030/2009



Dr. Ralf Stegner:
Politische Handlungsfähigkeit nähme schweren Schaden
Zur gestrigen Sitzung der Föderalismuskommission erklärt der SPD- Fraktionsvorsitzende und Parteivorsitzende der SPD in Schleswig-Holstein:

„Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist wichtig und gerade in Zeiten von Rekordverschuldung aus Verantwortung für die kommende Generation erforderlich, der wir keine unlösbaren Probleme hinterlassen dürfen.

Aber die Grundsatzeinigung von gestern Abend, die vorsieht, ein totales Neuverschul- dungsverbot für die Länder zu vereinbaren, halte ich nicht für vertretbar. Sie ist poli- tisch und ökonomisch nicht verantwortbar.

In einer Zeit, wo wir als Staat mit Milliardengarantien und direkten Hilfen für das Markt- versagen einstehen, wo wir endlich erkannt haben, dass der Staat auch eine konjunk- turpolitische Verantwortung hat, eine höhere Arbeitslosigkeit zu vermeiden und wo wir die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise noch gar nicht vollständig absehen kön- nen, kann doch nicht ernsthaft die Handlungsfähigkeit des Staates präventiv für Jahre im voraus eingeschränkt werden. Eine solche rituelle Selbstfesselung von Parlamen- ten und die Delegation von Gestaltungsrechten an die Judikative entsprechen nicht der demokratischen Verantwortung, die Politik für Bildung, Kinderbetreuung und öffentliche Infrastruktur hat.

Was die konkrete Ausgestaltung der Regelung angeht, bleibt es dabei, dass eine ein- fache Regelung im Grundgesetz nicht in Frage kommen kann, wenn sie den Ländern



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nur die Möglichkeit zuweist, über die weiteren Details zu befinden. Es entspräche auch nicht der Verfassung, weil sonst der Bund, der die entscheidenden Steuern erheben und senken kann, dermaßen in die Haushaltskompetenz der Länder eingriffe, dass der Föderalismus zur Farce würde. Regelungen zur Schuldenbremse, die nicht nur den Bund betreffen, müssten deshalb gleichzeitig mit Verfassungsänderungen in den Län- dern einhergehen – also in allen Ländern eine Zweidrittelmehrheit finden.

Schließlich ist das, was bisher für Schleswig-Holstein auf dem Tisch liegt, völlig unver- einbar mit den existentiellen Interessen des Landes. Durch die Altschuldenbelastung fehlen uns jährlich Hunderte von Millionen Euro, die andere für Lehrerinnen und Lehrer und für Polizistinnen und Polizisten haben. In einer solchen Situation, wo dann von ei- ner Tilgung der Altschulden gar keine Rede ist, sind Zinshilfen von netto nicht einmal 100 Millionen Euro völlig unzureichend für einen fairen föderalen Wettbewerb, dem sich Schleswig-Holstein selbstverständlich stellt. Im Übrigen würden selbst diese Hil- fen an strikte Auflagen gebunden, die die Haushaltskompetenz des Landtages zusätz- lich erheblich einschränkten.

Alles in allem bleibt festzustellen, dass keines der Probleme durch den gegenwärtigen Vorschlag gelöst würde, aber die politische Handlungsfähigkeit Schleswig-Holsteins schweren Schaden nähme.

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