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Konrad Nabel: Schnell zumindest einheitliches Naturschutzrecht von Kiel bis München sichern
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 06.02.2009, Nr.: 031/2009Konrad Nabel:Schnell zumindest einheitliches Naturschutzrecht von Kiel bis München sichernZum von Bundesumweltministerminister Sigmar Gabriel am 3.2.2009 vorgelegten Entwurf eines neuen Bundesnaturschutzgesetzes sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Konrad Nabel:Der Bund hat mit der Föderalismusreform vom September 2006 erstmals die Möglich- keit erhalten, das Naturschutz- und Wasserrecht in eigener Regie umfassend zu re- geln. Zuvor besaß der Bund hier nur eine Rahmenkompetenz, die ergänzende Rege- lungen der Länder erforderte. Das lange einvernehmlich angestrebte Vorhaben von Sigmar Gabriel, dies zusammen mit anderen Rechtsmaterien in ein bundesweit ein- heitliches Umweltgesetzbuch (UGB) zu integrieren, ist leider Anfang dieser Woche am unverständlichen Widerstand vor allem von Ministerpräsident Seehofer endgültig ge- scheitert. Nun läuft leider die Stoppuhr, denn die sogenannte „Moratoriumsregelung“ läuft in diesem Jahr aus, ab dem 1.1.2010 können die Länder nach dem Ergebnis der 1. Föderalismuskommission von den bisherigen Rahmenregelungen abweichen, was einige auch bereits angekündigt haben. Es droht so ab 2010 aufgrund der unklaren und neuen Rechtslage eine weitere Rechtszersplitterung im deutschen Naturschutz- recht – entgegen dem Ziel der Föderalismuskommission.Es ist gut und zu begrüßen, dass Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sofort gehan- delt und den bisher als 3. Buch des UGB vorgesehenen Teil als Entwurf für ein neues Bundesnaturschutzgesetz inhaltlich unverändert ins Verfahren gegeben hat. Hier sind die für die Länder abweichungsfesten Bereiche klar ausgewiesen, es wird so deutlich, wo ggf. Länder eigene Regelungen erlassen dürfen. So wird der Gefahr entgegnet,Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-dass Länder in ihren Naturschutzgesetzen übermäßig von den Umweltstandards ab- weichen können. Diese Gefahr besteht z.B. bei der Kompensation von Eingriffen, der Aufstellung von Landschaftsplänen oder dem Artenschutz.Der Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes zielt auf den Schutz der o biologischen Vielfalt, o Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der o Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Land- schaft.Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf kann das Naturschutzrecht in Deutschland auf einem anspruchsvollen Niveau harmonisiert werden. Er trägt damit zu einer Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung durch eine deutliche Reduzierung der bisher in Deutschland zur Anwendung kommenden naturschutzrechtlichen Vorschrif- ten bei.Da der unverändert übernommene Inhalt des Gesetzentwurfes bereits im Zuge des UGB abgestimmt wurde, gehe ich von einem raschen Inkrafttreten des Gesetzes noch in diesem Jahre aus.Ich hoffe sehr, dass die Worte des in Berlin zwischen SPD und CDU/CSU abgeschlos- senen Koalitionsvertrages „Das historisch gewachsene, zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie zwischen Bund und Ländern stark zersplitterte Umweltrecht ent- spricht nicht den Anforderungen an eine integrierte Umweltpolitik.“ zumindest in Bezug auf das Naturschutzgesetz auch in München noch gelten.Wir werden uns darüber hinaus in der bevorstehenden Bundestagswahl dafür einset- zen, dass das gesellschaftlich unumstrittene Ziel eines einheitlichen UGB von einer -3-neuen SPD-geführten Bundesregierung zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger und aller Unternehmen in Deutschland endlich umgesetzt wird.