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11.02.09 , 10:58 Uhr
Landtag

Schulterschluss im Ältestenrat: Notfalls Verfassungsklage

17/2009 Kiel, 11. Februar 2009


Schulterschluss im Ältestenrat: Notfalls Verfassungsklage
Kiel (SHL) – Im Rahmen einer Sondersitzung hat sich heute der Ältestenrat des Schleswig-Holsteinischen Landtages mit den Beratungen der Föderalismuskommis- sion II befasst. Hintergrund ist die am morgigen Donnerstag in Berlin stattfindende abschließende Sitzung der Kommission.
Die Mitglieder des Ältestenrates sind einmütig der Auffassung, dass Schuldenrege- lungen für Bund und Länder nur getroffen werden können, wenn sie gleichzeitig im Grundgesetz und den Landesverfassungen verankert werden. Die Länder bindende Schuldenregeln sind den Landesverfassungen vorbehalten, denn sie schränken das Budgetrecht – das Königsrecht der Parlamente – zentral ein.
Sollte versucht werden, durch eine Grundgesetzänderung die Mitwirkung der Lan- desparlamente zu überspielen, empfiehlt der Ältestenrat dem Landtag, Verfassungs- klage zu erheben.



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