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19.02.09 , 09:54 Uhr
Landtag

Jahresbilanz des Petitionsausschusses: 40 Prozent der Petitionen erfolgreich

21/2009 Kiel, 19. Februar 2009


Jahresbilanz des Petitionsausschusses: 40 Prozent der Petitionen erfolgreich

Kiel (SHL) - Gut 40 Prozent der Petitionen, die der Petitionsausschuss des Schleswig- Holsteinischen Landtages im vergangenen Jahr in insgesamt 17 Ausschusssitzungen beraten hat, waren erfolgreich. Damit konnte der Petitionsausschuss an sein gutes Ergebnis aus dem Vorjahr anschließen.
Ganz druckfrisch liegt jetzt der letzte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2008 vor, den der Vorsit- zende des Petitionsausschusses, Detlef Buder, nächste Woche im Landtag vorstellen wird. Die insgesamt vier Tätigkeitsberichte des Jahres 2008 vermitteln einen umfassenden Eindruck davon, was die 13 Mitglieder des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr hinter verschlos- senen Türen des Sitzungsraumes 138 beraten haben. Da es zumeist um sehr persönliche Belange von Bürgerinnen und Bürgern geht, bleibt die Öffentlichkeit beim Petitionsausschuss außen vor.

• Insgesamt hat der Petitionsausschuss im Jahr 2008 406 neue Petitionen erhalten. • 337 Petitionsverfahren konnten abschließend beraten werden, davon gut 40 Prozent ganz oder zumindest teilweise im Sinne der Petenten (jeweils 21 Prozent). • Ein großer Teil der Petitionen, mit denen sich der Ausschuss im vergangenen Jahr be- fasst hat, betraf die sachlichen Zuständigkeitsbereiche des Innenministeriums (17,9 Pro- zent), des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa (16,3 Prozent), des Finanzministeri- ums (12,3 Prozent) sowie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren (11,6 Prozent).

Die erfolgreiche Arbeit des Petitionsausschusses geht mit aktuellen Verbesserungen im Petiti- onswesen des Landtages einher, die insgesamt zu mehr Aktualität, Effektivität und Bürgernä- he geführt haben. So konnte die Bearbeitungsdauer von Petitionen im vergangenen Jahr deutlich verkürzt werden. Die Berichterstattung im Landtag und im Internet erfolgt jetzt immer
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2

unmittelbar nach Ablauf eines Quartals, so dass die Öffentlichkeit ganz aktuell über die Ent- scheidungen des Petitionsausschusses informiert wird. Zudem bietet der Petitionsausschuss jetzt auch Bürgersprechstunden in den Kreisen und kreisfreien Städten an, so dass Bürgerin- nen und Bürger die Möglichkeit haben, ihr Anliegen direkt vor Ort mit den Abgeordneten zu besprechen.

Neu ist die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die vielfältigen Aufgaben des Petiti- onsausschusses bekannter zu machen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Detlef Buder, begründet dies so: „Leider stelle ich immer wieder fest, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihr verfassungsmäßig verbürgtes Recht, sich kostenlos an den Petitionsausschuss zu wenden, gar nicht kennen. Das wollen wir ändern. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahr- nehmen.“

Grundsätzlich kann sich jeder beim Petitionsausschuss beschweren und ein Tätigwerden erbitten, der sich durch das Handeln einer staatlichen Stelle ungerecht behandelt oder benach- teiligt fühlt. Die Liste der Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasst, ist lang. Sie betreffen Entscheidungen und Maßnahmen beispielsweise von Kreisen, Ämtern, Polizei oder Schulen und ermöglichen Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung oder sogar zur Gesetzgebung. Hat sich gezeigt, dass das vorgetragene Anliegen berechtigt ist, setzt sich der Petitionsaus- schuss für eine Beseitigung des Missstandes ein.

Die Tätigkeitsberichte des Ausschusses sind auf der Internetseite des Schleswig- Holsteinischen Landtages (www.sh-landtag.de) unter der Rubrik „Der Petitionsausschuss“ zu finden. Für die Presse ist der Ausschuss über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Land- tages (Tel. 0431/988-1116) direkt ansprechbar. In Einzelfällen können auch Kontakte zu Pe- tenten vermittelt werden, sofern diese damit einverstanden sind.



Aus der Arbeit des Petitionsausschusses 2008:

Nicht selten führt eine Petition dazu, dass eine Behörde ihr Handeln grundsätzlich überdenken muss. Lärmgeplagte Anwohner des Flughafens Lübeck-Blankensee haben durch ihre Petition erreicht, dass dort zukünftig keine An- und Überflüge durch AWACS-Aufklärungsflugzeuge der NATO mehr stattfinden (Petition L143-16/1388). Die Militärmaschinen hatten in niedriger Flughöhe das Durchstarten geübt – für die Anwohner eine unzumutbare Lärmbelästigung. Die schleswig-holsteinische Luftfahrtbehörde und die Lübecker Flughafen-Gesellschaft hatten zwar Verständnis für die gestressten Anwohner, waren zunächst allerdings davon ausgegan- 3

gen, die Flüge nicht verhindern zu können. Nach Überprüfung der Rechtslage hatte sich je- doch herausgestellt, dass es im Ermessen des Flugplatzbetreibers liegt, An- und Überflüge der Militärflugzeuge zu gestatten. In Absprache mit der Luftfahrtbehörde hat die Flughafengesell- schaft entschieden, zum Schutz der Anwohner vor Lärm und möglichen Gesundheitsgefahren in Zukunft keine An- und Überflüge von AWACS-Maschinen mehr zu erlauben. Der Ausschuss begrüßt, dass die Flughafengesellschaft zwischenzeitlich interne Maßnahmen ergriffen und sich auch an die NATO gewandt hat, um sicherzustellen, dass am Flughafen Lübeck- Blankensee bis auf Weiteres kein militärischer Übungsbetrieb mit AWACS-Maschinen mehr stattfinden wird (Bericht IV/08).

In einem anderen Fall (Petition L143-16/1397) hat die Aufmerksamkeit einer Petentin zur Vermeidung von Datenschutzverstößen durch das Landesamt für Soziale Dienste Schleswig- Holstein geführt. Die Petentin hatte eine an die Deutsche Post gerichtete Einverständniserklä- rung des Landesamtes für Soziale Dienste beanstandet, Sendungen zu Prüfzwecken öffnen zu dürfen. Hierbei handelte es sich um einen eindeutigen Verstoß gegen Datenschutzbestim- mungen. Das Landesamt hat sich zwischenzeitlich bei der Petentin entschuldigt und ihr mitge- teilt, dass es sich bei der Versendung der Infopost in Zukunft datenschutzrechtlich gesetzes- konform verhalten werde. Mit der Deutschen Post wurde eine Vereinbarung getroffen, keine Infopost des Landesamtes mehr stichprobenartig zu öffnen. Sichergestellt wird dies durch entsprechende Barcodes (Bericht III/08).

In der Petition L143-16/1210 musste sich der Petitionsausschuss mit der Frage befassen, ob es für die Anerkennung einer dänischen Heiratsurkunde durch das Standesamt Flensburg wirklich erforderlich ist, ein Scheidungsurteil inklusive Übersetzung aus Polen zu beschaffen, obwohl der Ex-Ehemann der polnischen Ehefrau bereits nachweislich verstorben ist. Was nach einem Schildbürgerstreich klingt, entspricht tatsächlich bundesgesetzlichen Vorgaben. Zwar waren zwischenzeitlich Erleichterungen bei der Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen EU-weit in Kraft getreten. Auf die standesamtliche Entscheidung für den Petenten und seine Ehefrau hatten diese jedoch keine Auswirkungen mehr. Der Petitionsausschuss äußerte Verständnis für die Verärgerung des Petenten über den bürokratischen Aufwand und mahnte im Zuge der europäischen Erweiterung eine schnellere Umsetzung der Liberalisierung derartiger Vorschriften an (Bericht III/08).

Das Petitionsverfahren L143-16/1514 hat zur Aufhebung eines Gebührenbescheides über 100 € geführt. Im Verfahren hatte sich herausgestellt, dass das abgelehnte Bauvorhaben des Petenten – die Errichtung eines Carports – genehmigungsfrei war (Bericht IV/08). 4

Eine zunehmende Zahl von Petitionen hatte im vergangenen Jahr die Versorgungssituation von Landesbeamten zum Inhalt. In der Petition L141-16/1278 hat sich der Petitionsausschuss für die besoldungsrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Verheira- teten ausgesprochen. In der Petition L143-16/1180 hat sich der Ausschuss für einen Polizei- beamten aus dem Kreis Schleswig-Flensburg eingesetzt, der aufgrund besonders guter Beur- teilungen vorzeitig befördert worden ist und deshalb nun nicht mehr in den Genuss der An- rechnung der Polizeizulage kommen soll – nach Angaben des Petenten bedeutet dies für ihn rund 1.500 € weniger im Jahr. Ursächlich hierfür ist eine Stichtagsregelung in einer Über- gangsvorschrift, die nach Wegfall der der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage eigentlich der Wahrung des Besitzstands dienen soll. Für gleichaltrige Kollegen, die erst später befördert worden sind, entfaltet diese Vorschrift auch die gewünschte Wirkung. Nicht so jedoch für den Petenten, dem seine besonders guten Leistungen jetzt zum Nachteil werden. Der Ausschuss hält dieses Ergebnis für ungerecht und den Leistungen des Polizisten nicht angemessen. Er hat die Petition dem Innen- und Rechtsausschuss zugeleitet, damit sie bei der anstehenden Novellierung der Besoldungsregelungen für Landesbeamte berücksichtigt wird (Bericht IV/08).

Wie schon im Vorjahr war auch im vergangenen Jahr die Schulreform Thema im Petitionsaus- schuss. Ein Kritikpunkt ist die Neugestaltung der Eingangsphase der Grundschule (Petition L142-16/1496). Engagierte Mütter aus dem Kreis Ostholstein, die ehrenamtlich Grundschüler bei den Hausaufgaben betreuen, äußerten die Befürchtung, dass den immer unterschiedlicher werdenden Bedürfnissen der Kinder nicht ausreichend entsprochen wird. Der Ausschuss hat die an ihn herangetragenen Bedenken zum Anlass genommen, sich ausführlich mit der Um- setzung der neugestalteten Eingangsphase zu befassen. Unter anderem ist hierzu in Kürze eine Anhörung der Landesregierung vorgesehen (Bericht IV/08).

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