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Wolfgang Kubicki: Gestriger Kabinettsbeschluss macht Schleswig-Holstein handlungsunfähig!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 052/2009 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 25. Januar 2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort!Finanzen/ Föderalismuskommission/ SchuldenbremseWolfgang Kubicki: Gestriger Kabinettsbeschluss macht Schleswig-Holstein handlungsunfähig! In seinem Redebeitrag zu TOP 24 (Keine Schuldenbremse ohne Entschuldungskonzept) sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:„Nachdem das Kabinett gestern beschlossen hat, weitere 1,5 Mrd. Euro in die HSH Nordbank zu stecken, in dem Wissen, dass es damit nicht genug sein wird, hat sich der Antrag von Grünen und SSW eigentlich schon erledigt. Denn sollten die Koalitionsfraktionen dem Vorschlag des Kabinetts folgen, kann die Landesregierung froh sein, wenn es überhaupt bei dem Kompromiss in der Föderalismuskommission bleibt.Und dass ausgerechnet die Grünen heute diesen Antrag stellen, das finde ich in der Sache außerordentlich konsequent. Denn Sie sagen im Klartext: Wir finden es gut, dass zukünftige Schleswig-Holsteinische Landesregierungen keine Schulden mehr machen dürfen, aber nur dann, wenn die übrigen Bundesländer Schleswig-Holstein den - ganz erheblich durch grüne Regierungsverantwortung verursachten - Altschuldenberg abtragen. Das nenne ich: Verantwortung übernehmen! Denn es waren die Grünen, die an der Seite von Finanzminister Ralf Stegner die Nettoneuverschuldung im Jahr 2005 auf schwindelerregende 1,7 Milliarden Euro aufgepumpt haben!Der Antrag, den Grüne und SSW hier heute zur Beratung stellen, lässt sich in zwei Teile untergliedern, Schuldenbremse und Entschuldungskonzept. Zwei Teile, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen, denn eine Schuldenbremse ohne Entschuldungskonzept wird nicht funktionieren – ein Entschuldungskonzept ist aber auch ohne Schuldenbremse dringend notwendig. Lassen Sie mich mit der Schuldenbremse beginnen.Eine Schuldenbremse ist richtig, sie schafft ein Fundament für zukünftige nachhaltige Ausgaben und erhält damit den Spielraum für die zukünftigen Generationen. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass mit dem Geld der Steuerzahler sorgsam umgegangen wird. Und wenn die Regierungen nicht in der Lage sind, eine sparsame Haushaltspolitik zu Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 betreiben, dann muss eben der Zwang durch die Verfassung kommen. Doch aus Sicht der FDP-Fraktion muss die Schuldenbremse grundsätzlich drei Maßgaben erfüllen.Erstens darf die Ausgestaltung des Schuldenverbotes nicht zu starr sein. Das heißt: Verschuldung für Investitionen muss aus Sicht der FDP-Fraktion möglich sein. Oder anders formuliert: Die Regelungen, die getroffen werden, dürfen die Handlungsfähigkeit des Landes nicht einschnüren. Zweitens muss den finanzschwachen Ländern die Chance gegeben werden, eine solche Schuldenregel auch einzuhalten. Also müssen die Finanzhilfen ausreichend sein, um aus eigener Kraft zu einer Nettoneuverschuldung von null zu kommen. Und drittens darf das Budgetrecht der Landesparlamente nicht ausgehebelt werden. Doch wie sehen die Regelungen der Kommission im Einzelnen aus?Der Kompromissvorschlag der Kommission sieht vor, dass ab 2016 der Bund seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des BIP beschränken wird. Die Länder sollen von 2020 an in “normalen Haushaltsjahren” überhaupt keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Ausnahmen sind nur zulässig in Rezessionszeiten oder bei internationalen Wirtschaftskrisen. Aus unserer Sicht ein viel zu starres Korsett, da notwendige Investitionsentscheidungen des Landes mit dieser Regelung massiv eingeschränkt werden.Auch für die FDP-Fraktion steht fest, dass die expansive Haushaltspolitik der roten und rot-grünen Regierungszeit mit der daraus resultierenden Zinsbelastung, ohne in guten konjunkturellen Zeiten Rücklagen zu bilden, zu der heutigen haushaltspolitischen Situation geführt hat. Und diese haushaltspolitische Situation heißt, dass heute jeder Schleswig-Holsteiner und jede Schleswig-Holsteinerin mit 7900 Euro verschuldet ist und damit 90 Euro mehr an Zinslasten zu tragen hat als der Durchschnitt der Bürger in den alten Bundesländern. Aber eine flexiblere Schuldenbegrenzung wird dem Land mehr helfen, als dieses von der Föderalismuskommission geschnürte starre Korsett.Die Einigung sieht im Gegenzug zur Schaffung der Schuldenbremse zwar Konsolidierungshilfen für die armen Bundesländer, also auch für Schleswig- Holstein vor. Ein Konsolidierungsfonds soll über neun Jahre jährlich Finanzhilfen an die finanzschwachen Länder ausschütten. Doch blickt man allerdings etwas genauer auf die Zahlen, dann kann diese Lösung – und da gebe ich den Grünen und dem SSW ausdrücklich recht – in keiner Weise zufrieden stellen. Denn was bedeutet die Lösung für Schleswig-Holstein? Das Land erhält einen Betrag in Höhe von 720 Mio. Euro – oder umgerechnet rund 80 Mio. Euro pro Jahr. Das ist etwas mehr als die ausbleibende Dividende der HSH Nordbank und bringt dem Landeshaushalt gar nichts. Zur Erinnerung, die Landesregierung war mit 1 Milliarde Euro an Forderungen in die Verhandlungen gegangen.Wenn man sich die Finanzhilfesummen der anderen Länder anschaut, insbesondere die des Saarlandes, dann kann man sich schon die Frage stellen, ob die Relationen stimmen. Denn das Saarland soll jährlich 260 Mio. Euro erhalten, und das bei einem Pro-Kopf-Schuldenstand von 9180 Euro, also gerade einmal 1300 Euro mehr als Schleswig-Holstein. Die Summe für Schleswig-Holstein ist bei einer jährlichen Zinsbelastung von 1,1 Mrd. Euro gelinde gesagt ein Witz! Und ich finde es richtig, dass die Schleswig-Holsteinischen Vertreter in der Föderalismuskommission dieser Lösung nicht zugestimmt haben. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Der dritte Punkt – und der ist meines Erachtens der Gravierendste – ist die Aushebelung des Budgetrechts der Parlamente. Denn die Regelung sieht vor, im Grundgesetz eine Länderverschuldung von null festzulegen. Damit wird den Landesparlamenten schlicht die Haushaltshoheit genommen. Das ist nicht zustimmungsfähig.Und ich freue mich, dass der Ältestenrat fraktionsübergreifend festgestellt hat, dass der Landesgesetzgeber die Hoheit über diese Entscheidung haben muss. Doch hat er auch festgestellt, dass als letztes Mittel – wenn der Bundesrat die Regelungen so beschließen sollte – nur eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht als letzter Ausweg bleiben wird. Nun ist der Ältestenrat kein Beschlussgremium, dessen Beschlüsse in irgendeiner Weise bindend wären, aber wir sollten uns in den Ausschussberatungen ernsthaft mit diesem Schritt auseinandersetzen und ihn sehr sorgfältig prüfen.Kommen wir nun zum zweiten Teil des Antrags: Dem Entschuldungskonzept. Hier wird es nun in der Tat etwas schwierig – und nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss so gut wie unmöglich. Mit dem aktuellen Doppelhaushalt hat der Landtag eine Nettoneuverschuldung von 607 Mio. Euro in 2009 und 604 Mio. Euro in 2010 beschlossen. Mit dem Nachtragshaushalt geht die Neuverschuldung leider nicht zurück – im Gegenteil, um sie stabil halten zu können, werden Rücklagen in beträchtlicher Höhe aufgelöst. Und dabei wird es ja nicht bleiben. Der Mai- Steuerschätzung kann man nur mit Grauen entgegensehen: Die Steuereinnahmen brechen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung zusammen, Ausgabenkürzungen sind politisch nicht gewollt und kurzfristig auch nur in einem zu geringen Ausmaß möglich, die Rücklagen sind aufgebraucht – die Nettoneuverschuldung steigt weiter an. Wie soll das Land in der derzeitigen Situation eine Nettoneuverschuldung von null erreichen, ohne an Bildung zu sparen, ohne an der Polizei zu sparen, ohne an der Justiz zu sparen – wenn die Landesregierung gleichzeitig den Bürokratieabbau verhindert, keine Aufgabenkritik vornimmt und keine Aufgaben auf Private übertragen will?Und ich frage mich an dieser Stelle, wie sehen diese Maßnahmen erst aus, wenn sich die Landtagsfraktionen von CDU und SPD tatsächlich entschließen, weitere 1,5 Mrd. Euro in die HSH zu pumpen und eine Bürgschaft über 5 Mrd. Euro zu übernehmen? Die Nettoneuverschuldung wird sprunghaft ansteigen. Oder sollen stattdessen die Steuern so derart erhöht werden, dass sämtliche unternehmerische Tätigkeit schlicht aus Schleswig-Holstein vertrieben wird? Dann landen Sie ganz schnell in einer Abwärtsspirale. Der Haushalt zeigt, dass wir nur über die Einnahmenseite eine Konsolidierung der Landesfinanzen erreichen: Durch Wachstum, durch Stärkung der Kaufkraft und der damit einhergehenden Steuermehreinnahmen. Denn bereits heute nimmt Schleswig-Holstein im Vergleich zu den anderen westdeutschen Flächenländern pro Kopf 120 Euro weniger an Steuern ein. Das liegt nicht an zu niedrigen Steuersätzen, sondern an zu geringem Wachstum. Und genau hier liegt das Problem. Ob mit oder ohne Schuldenbremse – die Zinslasten drohen unser Land zu ersticken. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um die Neuverschuldung zu reduzieren. Und zwar durch Wirtschaftswachstum“, so Kubicki abschließend.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/