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25.02.09 , 16:46 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 5 - Wohnraumförderungsgesetz in Schleswig-Holstein

Presseinformation
Kiel, den 25.02.2009

Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk



TOP 05 Schleswig- Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig- Holstein Drs. 16/2486

Der demografische und soziale Wandel vollzieht sich bekanntlich auch in Schleswig-Holstein und
wird entsprechende Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben. Auf diese Entwicklung
müssen wir reagieren und die Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels aufgreifen
und die soziale Wohnraumversorgung sicheren. Dies sollte nach Auffassung des SSW die
originäre Aufgabe dieses Gesetzes sein.


Mit dem Wohnraumförderungegesetz schlägt Schleswig-Holstein einen neuen Weg ein, indem
künftig auch die gezielte Städtebauförderung zum Tragen kommt. Dadurch wird künftig nicht
nur die einzelne Wohnraumförderung in den Focus des Gesetzes gestellt, die Förderung wird mit
dem Gesetz künftig auch auf ganze Quartiere und Stadtteile gerichtet.
Ich gebe zu, dass dieser neue Ansatz durchaus seinen Charme hat. Doch es führt unmittelbar
dazu, dass die knappen Mittel der sozialen Wohnraumförderung künftig auch für andere 2
Maßnahmen eingesetzt werden. Aus Sicht des SSW ist die Stadtteilentwicklung und die
Entwicklung benachteiligter Stadtquartiere ein wichtiger Aspekt, um das Umfeld lebenswert zu
gestalten, hierfür sind aber andere Programme zu nutzen. Auch wenn beide Aspekte – soziale
Wohnraumförderung und Stadtteilentwicklung - unmittelbar miteinander verbunden sind, muss
man sie doch trennen. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die soziale Wohnraumförderung
künftig geschwächt.


Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass zwar ein großer Teil des Gesetzentwurfs positiv
gesehen wird, die Stellungnahme des Mieterbundes macht aber ganz klar deutlich, dass das
geplante Gesetz zu einer Ausdünnung des Sozialwohnungsbestandes führen wird. Und er weist
darauf hin, dass das Land künftig mehr und nicht weniger gebundene Wohnungen benötigen
wird. Die steigende Zahl armer und einkommensschwacher Haushalte erfordert daher eine
steigende Zahl sozialgebundener Wohnungen. Die soziale Schere in unserer Gesellschaft klafft
immer weiter auseinander, in immer wohlhabendere und immer ärmere Haushalte, wobei die
Zahl der ärmeren Haushalte überproportional ansteigen wird. Für diese Menschen brauchen wir
preis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Wenn wir also mit einem landeseigenen Gesetz
gerade die landesspezifischen Bedürfnisse aufgreifen wollen, dann sollten wir dies auch wirklich
tun.
Ein weiterer Kritikpunkt des Mieterbundes bezieht sich auf die Kappung von Sozialbindungen.
Der Gesetzentwurf sieht hierbei vor, die Bindung auf 35 Jahre zu begrenzen und wird damit einen
weiteren Verlust von gebundenen Wohnungen mit sich führen. Diese Kritik sollten wir nicht
außer Acht lassen, denn dies trifft neben den Mietberechtigten auch unsere Kommunen.
Die Folge könnte sein, dass immer mehr Wohnungsunternehmen und damit auch öffentlich
geförderter Wohnungsbestand in Schleswig-Holstein von der öffentlichen Hand oder von
privaten Eigentümern an national und international tätige Großanleger verkauft wird. Die sich
dadurch ergebenden Risiken sind nicht vollends abschätzbar. Schleswig-Holstein ist das
Bundesland, das am härtesten vom Verkauf der großen Wohnungsunternehmen betroffen ist.
Mit diesem Gesetz würden wir dieser Entwicklung Vorschub leisten. 3



Auch wenn mit der Kappung der Sozialbindung ein Modernisierungsschub bei den Altbeständen
gewollt ist, wird dies Probleme mit sich ziehen. Angesichts der Tatsache, dass rund drei Viertel
der Altbestände vor 1995 gebaut wurden, also vor der ersten Energieeinsparverordnung, kann
man sich vorstellen, dass das Potential für Energieeinsparung dort groß ist. Das Problem ist
jedoch, dass dies Auswirkungen auf die Mieten haben wird. Denn die Erfahrungen zeigen, dass
eine Mieterhöhung in der Regel die Einsparung bei der Heizenergie deutlich übersteigt – und bei
ungebundenen Wohnungen kommt diese noch schärfer zum Tragen.
Für den SSW steht fest: Das Gesetz greift nicht den sozialen und demografischen Wandel des
Landes auf. Wir werden sozialgebundenen Wohnraum verlieren, wo wir mehr benötigen. Daher
werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

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