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Anke Spoorendonk zu TOP 5 - Wohnraumförderungsgesetz in Schleswig-Holstein
PresseinformationKiel, den 25.02.2009Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 05 Schleswig- Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig- Holstein Drs. 16/2486Der demografische und soziale Wandel vollzieht sich bekanntlich auch in Schleswig-Holstein undwird entsprechende Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben. Auf diese Entwicklungmüssen wir reagieren und die Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels aufgreifenund die soziale Wohnraumversorgung sicheren. Dies sollte nach Auffassung des SSW dieoriginäre Aufgabe dieses Gesetzes sein.Mit dem Wohnraumförderungegesetz schlägt Schleswig-Holstein einen neuen Weg ein, indemkünftig auch die gezielte Städtebauförderung zum Tragen kommt. Dadurch wird künftig nichtnur die einzelne Wohnraumförderung in den Focus des Gesetzes gestellt, die Förderung wird mitdem Gesetz künftig auch auf ganze Quartiere und Stadtteile gerichtet.Ich gebe zu, dass dieser neue Ansatz durchaus seinen Charme hat. Doch es führt unmittelbardazu, dass die knappen Mittel der sozialen Wohnraumförderung künftig auch für andere 2Maßnahmen eingesetzt werden. Aus Sicht des SSW ist die Stadtteilentwicklung und dieEntwicklung benachteiligter Stadtquartiere ein wichtiger Aspekt, um das Umfeld lebenswert zugestalten, hierfür sind aber andere Programme zu nutzen. Auch wenn beide Aspekte – sozialeWohnraumförderung und Stadtteilentwicklung - unmittelbar miteinander verbunden sind, mussman sie doch trennen. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die soziale Wohnraumförderungkünftig geschwächt.Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass zwar ein großer Teil des Gesetzentwurfs positivgesehen wird, die Stellungnahme des Mieterbundes macht aber ganz klar deutlich, dass dasgeplante Gesetz zu einer Ausdünnung des Sozialwohnungsbestandes führen wird. Und er weistdarauf hin, dass das Land künftig mehr und nicht weniger gebundene Wohnungen benötigenwird. Die steigende Zahl armer und einkommensschwacher Haushalte erfordert daher einesteigende Zahl sozialgebundener Wohnungen. Die soziale Schere in unserer Gesellschaft klafftimmer weiter auseinander, in immer wohlhabendere und immer ärmere Haushalte, wobei dieZahl der ärmeren Haushalte überproportional ansteigen wird. Für diese Menschen brauchen wirpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Wenn wir also mit einem landeseigenen Gesetzgerade die landesspezifischen Bedürfnisse aufgreifen wollen, dann sollten wir dies auch wirklichtun.Ein weiterer Kritikpunkt des Mieterbundes bezieht sich auf die Kappung von Sozialbindungen.Der Gesetzentwurf sieht hierbei vor, die Bindung auf 35 Jahre zu begrenzen und wird damit einenweiteren Verlust von gebundenen Wohnungen mit sich führen. Diese Kritik sollten wir nichtaußer Acht lassen, denn dies trifft neben den Mietberechtigten auch unsere Kommunen.Die Folge könnte sein, dass immer mehr Wohnungsunternehmen und damit auch öffentlichgeförderter Wohnungsbestand in Schleswig-Holstein von der öffentlichen Hand oder vonprivaten Eigentümern an national und international tätige Großanleger verkauft wird. Die sichdadurch ergebenden Risiken sind nicht vollends abschätzbar. Schleswig-Holstein ist dasBundesland, das am härtesten vom Verkauf der großen Wohnungsunternehmen betroffen ist.Mit diesem Gesetz würden wir dieser Entwicklung Vorschub leisten. 3Auch wenn mit der Kappung der Sozialbindung ein Modernisierungsschub bei den Altbeständengewollt ist, wird dies Probleme mit sich ziehen. Angesichts der Tatsache, dass rund drei Viertelder Altbestände vor 1995 gebaut wurden, also vor der ersten Energieeinsparverordnung, kannman sich vorstellen, dass das Potential für Energieeinsparung dort groß ist. Das Problem istjedoch, dass dies Auswirkungen auf die Mieten haben wird. Denn die Erfahrungen zeigen, dasseine Mieterhöhung in der Regel die Einsparung bei der Heizenergie deutlich übersteigt – und beiungebundenen Wohnungen kommt diese noch schärfer zum Tragen.Für den SSW steht fest: Das Gesetz greift nicht den sozialen und demografischen Wandel desLandes auf. Wir werden sozialgebundenen Wohnraum verlieren, wo wir mehr benötigen. Daherwerden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.