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Lars Harms zu TOP 3 - Gesetz zum Tierschutzverbandsklagerecht
PresseinformationKiel, den 26.02.2009Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 03 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz 16/242 Verbandsklagerecht Drs. 16/2428Dass wir erst nach nun gut zwei Jahren den Gesetzentwurf zum Tierschutz-Verbandsklagerechtabschließend debattieren, ist einzig und allein das Verschulden der Großen Koalition. Sie hatnicht den Mut gehabt, hier ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um den Tieren den Schutzzukommen zu lassen, der ihnen als Mitgeschöpfe zusteht. Gefangen im Koalitionsvertrag,musste die SPD klein beigeben und sich den Blockierern der CDU fügen.Dies ist mehr als bedauerlich, denn der wissenschaftliche Dienst hat in seinem Gutachten ganzklar deutlich gemacht, dass das Land Schleswig-Holstein einer Regelung zur Einführung einerTierschutzverbandklage erlassen kann. Diese Chance nimmt die Große Koalition aber nicht war.Der SSW hat sich ganz deutlich in der Frage positioniert und unterstützt die Forderung nacheinem solchen Gesetz. Denn die bestehenden Regelungen für den Umgang oder die Haltung mitTieren reichen nicht aus, um ihnen den notwendigen Schutz zukommen zu lassen. Dies hat ja 2auch der Kollege Ehlers in seiner Pressemitteilung deutlich gemacht, der auf den Tierschutz imGrundgesetz hinweist und deutlich macht, dass dies nicht zum Erfolg im Sinne des Tierschutzesbeigetragen hat.Denn der Tierschutz im Grundgesetz hat einen appellierenden Charakter, der von der Politik beider Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Anwendung undAuslegung des geltenden Rechts zu beachten ist. Dies ist ein erreichter Fortschritt, aber es reichtnicht aus. Ebenso werden Tiere durch das Tierschutzgesetz um ihrer selbst Willen geschützt,doch es werden ihnen keine rechtlichen Vertreter zugestanden. Genau dies wird mit demVerbandklagerecht verfolgt. Tierschutzverbänden soll das Klagerecht zugesprochen werden,damit sie die Interessen von Tieren vertreten können – analog zum Klagerecht fürNaturschutzverbände bei Umweltangelegenheiten.Durch das Verbandsklagerecht wird sichergestellt, dass Entscheidungen auch dann durchunabhängige Gerichte überprüft werden können, wenn tierschutzrechtliche Bestimmungenverletzt wurden. Mit dem Verbandsklagerecht werden somit nicht nur die Sichtweisen vonTierhaltern und Nutzern gewahrt, sondern auch die der Tierschutzverbände.Der Kollege Ehlers sagt abschließend in seiner Pressemitteilung, dass Prozesshansel keinenSchritt weiterhelfen. Damit hat er recht - aber Blockierer helfen uns in der Sache auch nichtweiter. Denn die Befürchtungen, dass auf unsere Gerichte eine Prozessflut einbricht, ist nachunserer Auffassung unbegründet. Der Gesetzentwurf beschreibt in aller Deutlichkeit, in welchenVerfahren es zu einer Mitwirkung von Vereinen kommen soll. Damit wird Missverständnissen zuKlagemöglichkeiten bereits im Vorfeld vorgebeugt. Und die Erfahrungen mit dem Klagerecht fürNaturschutzverbände belegen bereits heute, dass mit einem solchen Instrumentverantwortungsvoll umgegangen wird.Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs werden wir leider keine Gelegenheit bekommen, dieseBefürchtung auszuräumen. Damit vergibt die Große Koalition eine weitere Chance. Auch hierglänzt die Große Koalition durch Nichtstun und Stillstand.