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26.02.09 , 11:19 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 3 - Gesetz zum Tierschutzverbandsklagerecht

Presseinformation
Kiel, den 26.02.2009

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms



TOP 03 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz 16/242 Verbandsklagerecht Drs. 16/2428

Dass wir erst nach nun gut zwei Jahren den Gesetzentwurf zum Tierschutz-Verbandsklagerecht
abschließend debattieren, ist einzig und allein das Verschulden der Großen Koalition. Sie hat
nicht den Mut gehabt, hier ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um den Tieren den Schutz
zukommen zu lassen, der ihnen als Mitgeschöpfe zusteht. Gefangen im Koalitionsvertrag,
musste die SPD klein beigeben und sich den Blockierern der CDU fügen.
Dies ist mehr als bedauerlich, denn der wissenschaftliche Dienst hat in seinem Gutachten ganz
klar deutlich gemacht, dass das Land Schleswig-Holstein einer Regelung zur Einführung einer
Tierschutzverbandklage erlassen kann. Diese Chance nimmt die Große Koalition aber nicht war.


Der SSW hat sich ganz deutlich in der Frage positioniert und unterstützt die Forderung nach
einem solchen Gesetz. Denn die bestehenden Regelungen für den Umgang oder die Haltung mit
Tieren reichen nicht aus, um ihnen den notwendigen Schutz zukommen zu lassen. Dies hat ja 2
auch der Kollege Ehlers in seiner Pressemitteilung deutlich gemacht, der auf den Tierschutz im
Grundgesetz hinweist und deutlich macht, dass dies nicht zum Erfolg im Sinne des Tierschutzes
beigetragen hat.
Denn der Tierschutz im Grundgesetz hat einen appellierenden Charakter, der von der Politik bei
der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Anwendung und
Auslegung des geltenden Rechts zu beachten ist. Dies ist ein erreichter Fortschritt, aber es reicht
nicht aus. Ebenso werden Tiere durch das Tierschutzgesetz um ihrer selbst Willen geschützt,
doch es werden ihnen keine rechtlichen Vertreter zugestanden. Genau dies wird mit dem
Verbandklagerecht verfolgt. Tierschutzverbänden soll das Klagerecht zugesprochen werden,
damit sie die Interessen von Tieren vertreten können – analog zum Klagerecht für
Naturschutzverbände bei Umweltangelegenheiten.


Durch das Verbandsklagerecht wird sichergestellt, dass Entscheidungen auch dann durch
unabhängige Gerichte überprüft werden können, wenn tierschutzrechtliche Bestimmungen
verletzt wurden. Mit dem Verbandsklagerecht werden somit nicht nur die Sichtweisen von
Tierhaltern und Nutzern gewahrt, sondern auch die der Tierschutzverbände.


Der Kollege Ehlers sagt abschließend in seiner Pressemitteilung, dass Prozesshansel keinen
Schritt weiterhelfen. Damit hat er recht - aber Blockierer helfen uns in der Sache auch nicht
weiter. Denn die Befürchtungen, dass auf unsere Gerichte eine Prozessflut einbricht, ist nach
unserer Auffassung unbegründet. Der Gesetzentwurf beschreibt in aller Deutlichkeit, in welchen
Verfahren es zu einer Mitwirkung von Vereinen kommen soll. Damit wird Missverständnissen zu
Klagemöglichkeiten bereits im Vorfeld vorgebeugt. Und die Erfahrungen mit dem Klagerecht für
Naturschutzverbände belegen bereits heute, dass mit einem solchen Instrument
verantwortungsvoll umgegangen wird.
Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs werden wir leider keine Gelegenheit bekommen, diese
Befürchtung auszuräumen. Damit vergibt die Große Koalition eine weitere Chance. Auch hier
glänzt die Große Koalition durch Nichtstun und Stillstand.

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