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Anke Spoorendonk zu TOP 6 - Gesetz zum zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
PresseinformationKiel, den 26.02.2009 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 06 Rundfunkänderungsstaats staatsvertrag Gesetz zum zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drs. 16/2406Der bereits unterschriebene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wirparlamentarisch kaum noch ändern können, wird ohne Zweifel unsereRundfunklandschaft verändern. Und – füge ich hinzu – genau das war das Ziel derBeratungen und Verhandlungen, die sich über viele Monate hinzogen.Das ist grundsätzlich ja auch nicht zu kritisieren, so lange erstens die Freiheit derMeinung bestehen bleibt und zweitens deutsche Sender die gleichen Rechte behaltenwie die anderen europäischen Anstalten.Gerade letzteres ist allerdings durch das Gesetz nicht gewährleistet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wird durch die eingeleiteten Beschneidungen hinterder Praxis anderer Länder zurückfallen. Das wird Konsequenzen nach sich ziehen, wennin zwei Jahren die europaweite Vereinheitlichung ansteht. Der ARD-Vorsitzende FritzRaff führte in diesem Zusammenhang die neue Regelung an, nach der ARD und ZDF 2Sportübertragungen nach 24 Stunden aus dem Internet löschen müssten. Das ist einneuer Standard – und zwar nach unten. - Eine Regelung, wie sie sonst in keinem EU-Landgilt. Während deutsche Sportfreunde in die Röhre schauen, können dänische,französische oder britische Fans noch lange im Internet die gleichen Spiele sehen, diedeutsche Sender nach nur einem Tag vom Netz nehmen müssen. Das ist angesichts desweltweit möglichen Zugriffs aufs Internet bereits rein technisch Unsinn; politischallerdings auch. Ich fürchte vor diesem Hintergrund, dass die 24-Stunden-Frist einTestballon sein könnte. Gerade unter Verweis auf Deutschland könnte dies bei denVerhandlungen über EU-Recht bald für ganz Europa gelten.Der vorliegende Rundfunkvertrag ist also ein schlechter Wegweiser für die weitereEntwicklung des Rundfunks in Europa.Dabei ist der Status der Telemedien-Angebote, um die es überwiegend geht, noch völligoffen. Obwohl die Staatskanzleien sich nicht einig werden konnten, ob Internet-Angebote eine dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen sind oder nur ein Anhängsel,wird munter drauf los geregelt. Das ist sehr dünnes Eis!Denn diese dürftige Grundlage legt doch gerade den Verdacht nahe, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ohne zwingende Begründung in ihrer Arbeit und ihremSendeauftrag beschnitten werden sollen. Die Handschrift der Verleger-Lobby ist geradean dieser Stelle deutlich zu erkennen. Es sind eben nicht nur Leitplanken, wie ZDF-Intendant Markus Schächter die neuen Regelungen beschönigt, sondern knallharte„Schranken“, wie die Verleger den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag loben.Ich gehe noch weiter: es werden den Anstalten Knüppel zwischen die Beine geworfen,indem ihnen der so genannte Dreistufen-Test für bestehende Internet-Angebote 3innerhalb von 13 Monaten aufgebürdet wurde; und nicht wie ursprünglich vorgesehen in18 Monaten. Erledigen die Anstalten diesen Auftrag gründlich, müssen andere Projekteliegen bleiben. Machen sie es dagegen schnell, droht ihnen bei eilig geschriebenenBegründungen die Streichung ihres Angebotes. Das ist unredlich. Der Dreistufentest istan sich sinnvoll, weil er hilft, inhaltliche Kriterien zu entwickeln. Davon abgesehen, ist erTeil der Vorgaben der EU. Die Durchführung ist allerdings katastrophal und zwingt dieSender zur unnötigen Bürokratie.Ich fasse zusammen: Der SSW lehnt den Vertrag ab, weil er unserer Ansicht nach dieöffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland zu sehr einschränkt. DieStandardverschlechterung wird Auswirkungen auch auf andere Sender in Europa haben.Das können wir nicht akzeptieren.