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Lars Harms zu TOP 14 - Engagement von Senioren
PresseinformationKiel, den 26. Februar 2009 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 14 Engagement von Senioren Drs. 16/2495In Schleswig-Holstein haben wir mit dem Altenparlament eine Institution, die dieses Jahrein besonderes Jubiläum feiern kann: seit 20 Jahren werden in einer professionellenAtmosphäre Beschlüsse erarbeitet, von denen viele Eingang in Gesetze undVerordnungen fanden.Die lebendigen Diskussionen der Senioren belegen mit jeder neuen Sitzung, dassSachverstand, Ideereichtum und Kreativität nicht automatisch mit Überschreiten einerAltersgrenze erlöschen. Das Gegenteil ist der Fall: heutzutage sind die älterenMitbürgerinnen und Mitbürger so gut ausgebildet und so engagiert wie noch keineAlten-Generation vor ihnen.Auch deshalb ist die Diskriminierung aufgrund des gedruckten Lebensalters imPersonalausweis bereits völlig absurd. Warum soll eine vitale 70 Jährige ein Ehrenamt 2nicht übernehmen können oder ein 75jähriger einer öffentlichen Organisation nichtvorstehen können? Für derartige Altersbegrenzungen besteht überhaupt kein Anlass –die persönliche Eignung sollte entscheidend sein und nicht das kalendarische Alter.Dennoch finden sich immer noch Altershöchstgrenzen, zum Beispiel in derGemeindeordnung, die eine Wählbarkeit des Bürgermeisters bei der Erstwahl mitÜberschreiten des 60. Lebensjahrs untersagt. Das mag unter anderem aushaftungsrechtlichen Gründen eine Rolle spielen, kann allerdings nicht das letzte Wortsein.Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet ausdrücklich jeglicheBenachteiligung aufgrund des Alters. Bislang lag der Fokus dieses lang geplanten undzögernd verabschiedeten Anti-Diskriminierungsgesetzes zwar auf dem Arbeitsrecht,aber dennoch umfasst es faktisch alle zivilrechtlichen Regelungen. Viele ältere Menschenfühlen sich massiv benachteiligt, als Konsumenten unterschätzt und als Bürger oftmalsbevormundet. Sie melden sich energisch zu Wort. Das ist ihr gutes Recht und dies sollteseinen Niederschlag in Gesetzen und Verordnungen finden.Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Antrag der FDP demAntidiskriminierungsgesetz, das ja von vielen als bürokratisch abgelehnt wurde, Genügegetan wird. Diskriminierende Altershöchstgrenzen müssen weg. Sie haben in unserenGesetzen und anderen Regelungen nichts zu suchen. Sollten sie überlebt haben, müssendie entsprechenden Regelungen schleunigst geändert werden. Die Abschaffungaltersdiskriminierender Gesetze ist ein demokratisches Gebot. 3Wir sehen deshalb die Initiative der FDP als einen wichtigen Schritt hin zurRückgewährung demokratischer Rechte. Das Altenparlament hat immer wieder – auchmit konkreten Beispielen – gefordert Altersbeschränkungen aufzuheben. Bevordemokratische Rechte – wie zum Beispiel die Wählbarkeit zum Bürgermeister –eingeschränkt werden, muss man sehr gute Gründe vorweisen können. Ob es diese hierimmer gegeben hat, will ich gar nicht hinterfragen. Mit dem beantragten Bericht,werden wir hoffentlich eine umfassende Darstellung über diesen Fragenkomplexbekommen. Es sollte aber unser aller Bestreben sein, diskriminierendeAltersbeschränkungen aufzuheben. Wir sind hierzu schließlich auch aufgrund desAntidiskriminierungsgesetzes verpflichtet und müssen als Politik dieser Verpflichtungnachkommen.