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26.02.09 , 12:53 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 14 - Engagement von Senioren

Presseinformation
Kiel, den 26. Februar 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 14 Engagement von Senioren Drs. 16/2495

In Schleswig-Holstein haben wir mit dem Altenparlament eine Institution, die dieses Jahr
ein besonderes Jubiläum feiern kann: seit 20 Jahren werden in einer professionellen
Atmosphäre Beschlüsse erarbeitet, von denen viele Eingang in Gesetze und
Verordnungen fanden.


Die lebendigen Diskussionen der Senioren belegen mit jeder neuen Sitzung, dass
Sachverstand, Ideereichtum und Kreativität nicht automatisch mit Überschreiten einer
Altersgrenze erlöschen. Das Gegenteil ist der Fall: heutzutage sind die älteren
Mitbürgerinnen und Mitbürger so gut ausgebildet und so engagiert wie noch keine
Alten-Generation vor ihnen.


Auch deshalb ist die Diskriminierung aufgrund des gedruckten Lebensalters im
Personalausweis bereits völlig absurd. Warum soll eine vitale 70 Jährige ein Ehrenamt 2
nicht übernehmen können oder ein 75jähriger einer öffentlichen Organisation nicht
vorstehen können? Für derartige Altersbegrenzungen besteht überhaupt kein Anlass –
die persönliche Eignung sollte entscheidend sein und nicht das kalendarische Alter.
Dennoch finden sich immer noch Altershöchstgrenzen, zum Beispiel in der
Gemeindeordnung, die eine Wählbarkeit des Bürgermeisters bei der Erstwahl mit
Überschreiten des 60. Lebensjahrs untersagt. Das mag unter anderem aus
haftungsrechtlichen Gründen eine Rolle spielen, kann allerdings nicht das letzte Wort
sein.


Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet ausdrücklich jegliche
Benachteiligung aufgrund des Alters. Bislang lag der Fokus dieses lang geplanten und
zögernd verabschiedeten Anti-Diskriminierungsgesetzes zwar auf dem Arbeitsrecht,
aber dennoch umfasst es faktisch alle zivilrechtlichen Regelungen. Viele ältere Menschen
fühlen sich massiv benachteiligt, als Konsumenten unterschätzt und als Bürger oftmals
bevormundet. Sie melden sich energisch zu Wort. Das ist ihr gutes Recht und dies sollte
seinen Niederschlag in Gesetzen und Verordnungen finden.


Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Antrag der FDP dem
Antidiskriminierungsgesetz, das ja von vielen als bürokratisch abgelehnt wurde, Genüge
getan wird. Diskriminierende Altershöchstgrenzen müssen weg. Sie haben in unseren
Gesetzen und anderen Regelungen nichts zu suchen. Sollten sie überlebt haben, müssen
die entsprechenden Regelungen schleunigst geändert werden. Die Abschaffung
altersdiskriminierender Gesetze ist ein demokratisches Gebot. 3
Wir sehen deshalb die Initiative der FDP als einen wichtigen Schritt hin zur
Rückgewährung demokratischer Rechte. Das Altenparlament hat immer wieder – auch
mit konkreten Beispielen – gefordert Altersbeschränkungen aufzuheben. Bevor
demokratische Rechte – wie zum Beispiel die Wählbarkeit zum Bürgermeister –
eingeschränkt werden, muss man sehr gute Gründe vorweisen können. Ob es diese hier
immer gegeben hat, will ich gar nicht hinterfragen. Mit dem beantragten Bericht,
werden wir hoffentlich eine umfassende Darstellung über diesen Fragenkomplex
bekommen. Es sollte aber unser aller Bestreben sein, diskriminierende
Altersbeschränkungen aufzuheben. Wir sind hierzu schließlich auch aufgrund des
Antidiskriminierungsgesetzes verpflichtet und müssen als Politik dieser Verpflichtung
nachkommen.

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