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26.02.09 , 13:37 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 062/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 26. Februar 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Medien/Wirtschaft/Rundfunkstaatsvertrag
Wolfgang Kubicki zum Rundfunkänderungs- staatsvertrag In seinem Redebeitrag TOP 6 (Gesetzentwurf zum Zwölften Rundfunk- änderungsstaatsvertrag) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

„Kaum liegt er vor, der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, können wir uns bereits Gedanken machen, wie dieser Staatsvertrag wieder geändert werden müsste.
Denn das, was der Staatsvertrag ab Mai diesen Jahres verbindlich an Online- Aktivitäten der Sender und Engagement im Digitalbereich regeln soll, ist allenfalls ein Kompromiss. Er musste beim gegenwärtigen Stand der Diskussion möglicherweise sogar ein Kompromiss bleiben, angesichts der dynamischen technischen Entwicklung im Medienbereich, vor allem aber der Nutzung der Internetportale.
Heute ist es für immer mehr Menschen geradezu eine Selbstverständlichkeit, sich zu jeder Zeit und an jedem Ort souverän mit den neuesten Nachrichten und wichtigsten Informationen versorgen zu können. Die Anzahl an Haushalten, die technisch an das Internet angeschlossen sind und über das Internet verfügbare Angebote nutzen, ist stark angestiegen.
Da liegt es auf der Hand, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen an diesem Kuchen stärker beteiligen wollen, während auf der anderen Seite die Privaten zunehmende, vor allem aber gebührenfinanzierte Expansionsgelüste fürchten.
Die Aufgabe, die uns als Landesparlament daher zukommt, ist es, im Rahmen des dualen Rundfunksystems in Deutschland die Rundfunkordnung so zu gestalten, dass beiden Interessen Rechnung getragen wird.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Da hilft aber kein Klein-Klein, wie viele Tage oder Stunden ein Programm oder ein Großereignis im Internet ausgestrahlt werden darf. Und genauso wenig helfen künstliche Werbeverbote und Werbebeschränkungen.
Wir brauchen viel mehr eine grundsätzliche Debatte über die Aufgaben und gesellschaftlichen Anforderungen an einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im konvergenten und digitalen Medienzeitalter. Ziel der Debatte muss ein präziser und klar definierter gesetzlicher Rundfunkauftrag sein.
Genau daran mangelt es beim 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag jedoch.
Nicht zufällig äußerte daher auch der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Jürgen Doetz, nur wenige Tage nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Landesoberhäupter anlässlich des 25. Jubiläums des privaten Rundfunks in Deutschland schon den „Geburtstagswunsch“:
„…Wenn wir uns etwas… wünschen dürfen, dann ist es die Bereitschaft der politisch Verantwortlichen, mit mutiger Entschlossenheit eine neue Medienordnung zu gestalten, in der sich die Kreativität und die Risikobereitschaft der privatwirtschaftlichen Anbieter im elektronischen Medienmarkt verantwortungsbewusst entfalten können.“
Ich kann dem nur zustimmen.
Wir brauchen eine grundsätzliche Reform, die der veränderten Wettbewerbssituation für alle Marktteilnehmer und damit den neuen Angebots-, Zugangs- und Nutzungssituationen Rechnung trägt.
Dazu gehört sowohl, dass wir im Rahmen unseres dualen Rundfunksystems in Deutschland neben Hörfunk und Fernsehen auch über ein Online-Angebot verfügen, das dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entspricht, das eine unabhängige und zuverlässige Orientierungshilfe bietet und der Information, Bildung, Unterhaltung und Kultur für alle Bevölkerungsgruppen dient.
Und dazu gehört auch, die privaten Sender, die sich nahezu ausschließlich aus Werbung finanzieren, nicht noch durch zusätzliche Werbeverbote weiter zu beschränken, beispielsweise für Autos oder Süßigkeiten.
Im Gegenteil, es muss darum gehen, entgegen den aktuell auf EU-Ebene diskutierten Werbeverboten und –einschränkungen, die für den privaten Rundfunk geltenden Werbebestimmungen weiter zu liberalisieren. Alles andere ist wirtschaftsfeindlich, bevormundet die Verbraucher und verringert die Möglichkeiten der Refinanzierung aller Medienformen.
Aber nicht nur die Werbe- und Sponsoringfreiheit muss ein Ziel sein, auch die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarf einer Reform.
Wir sollten auch hierzulande die Überlegungen aufgreifen, die bisherige Binnenkontrolle durch die Rundfunkräte auf eine Bund-Länder-Anstalt nach dem Vorbild der britischen Ofcom zu übertragen, die sowohl für die öffentlich- rechtlichen als auch für die privaten Sender zuständig sind. Ich bin davon überzeugt, dass sich dadurch teilweise nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlungen vermeiden lassen.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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