Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

26.02.09 , 13:52 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Seniorinnen und Senioren leisten viel für unsere Gesellschaft und sind wegen ihres Alters nicht weniger leistungsfähig"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 063/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 26. Februar 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Soziales/Altersbeschränkungen
Heiner Garg: „Seniorinnen und Senioren leisten viel für unsere Gesellschaft und sind wegen ihres Alters nicht weniger leistungsfähig“ In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Engagement von Senioren in Beruf und Ehrenamt in Schleswig-Holstein fördern – Aufhebung aller diskriminierenden Altersbeschränkungen) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Warum gibt es Altersgrenzen beispielsweise bei Schöffen1 oder hauptamtlichen Bürgermeistern2 – beim Ministerpräsidenten3 oder der Bundeskanzlerin4 aber nicht? Konrad Adenauer hätte nicht Bundeskanzler werden dürfen, wenn es vergleichbare Altersgrenzen gegeben hätte. Er hätte nicht einmal mehr Schöffe werden dürfen, als er am 15. September 1949 mit 73 Jahren zum ersten Mal zum Bundeskanzler gewählt wurde.
Gesetzliche Altersgrenzen führen letztlich dazu, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich auch über ein bestimmtes Alter hinaus in Beruf und Ehrenamt für die Gesellschaft einsetzen wollen, ausgegrenzt oder benachteiligt werden. Bei einer solchen Grenze entscheidet das Alter in Form einer Zahl und nicht das Leistungsvermögen oder die Erfahrung eines jeden einzelnen.
Damit gehen sowohl das Wissen als auch das Engagement dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Gesellschaft verloren. Viele Altersgrenzen sind einmal mit dem vermeintlichen Ziel geschaffen worden, die Betroffenen selbst zu schützen.
1 § 33 Nr. 2 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) 2 § 57 Abs. 3 Nr. 2 GO (Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung) 3 vgl. Art. 26 LV (Landesverfassung Schleswig-Holstein) 4 vgl. Art. 63 GG (Grundgesetz)
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Aber Belastbarkeit oder Leistungsfähigkeit können nicht pauschal an ein bestimmtes Alter gekoppelt werden. Das Alter kann nur ein Merkmal unter vielen, darf aber kein „K.O.“-Kriterium sein, wie in vielen Regelungen vorgesehen.
Dass niedergelassene Ärzte mit 68 Jahren ihre Kassenzulassung nicht mehr abgeben müssen, zeigt, dass es in Teilbereichen bereits ein Umdenkungsprozess stattfindet.
Es ist doch auch widersprüchlich, wenn einerseits das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben wird, andererseits Bürger durch starre Altersfristen in ihren Rechten beschnitten werden – insbesondere bei ihrem ehrenamtlichen Engagement. Wer sich freiwillig engagiert, freut sich über Anerkennung – nicht über Beschränkungen, die teilweise nicht nachvollziehbar sind.

Mit unserem Antrag wollen wir deshalb alle Altersgrenzen erfassen und auf den Prüfstand stellen.
Wo hat eine Altersgrenze eine Schutzfunktion – wo erscheint sie bei genauerer Betrachtung als willkürlich gezogen?
Wo ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine Altersgrenze noch sinnvoll – wo ist sie mittlerweile überholt, weil sie beispielsweise in einer anderen Zeit unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen entstanden ist?
Entfaltet eine solche Regelung womöglich diskriminierende Wirkungen und wie kann diese geändert werden?
Diese Fragen wollen wir sowohl für Landesregelungen als auch für die Bundesregelungen beantwortet wissen, die unmittelbaren Bezug auf das Land Schleswig-Holstein haben.
Nicht alle Altershöchstgrenzen sind per se diskriminierend. Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in den Landesdienst können beispielsweise durchaus sinnvoll sein. Allerdings stellt sich dann die Frage, warum eine solche Höchstaltersgrenze in den einzelnen Bundesländern – bei gleicher Begründung – häufig unterschiedlich gehandhabt werden? Das mag zum einen Ausdruck von Wettbewerb in einem föderalen System sein. Das Beispiel macht aber deutlich, dass eine ernsthafte, einzelfallbezogene Überprüfung der bestehenden Regelungen und Erfahrungssätze notwendig ist.
Immer mehr Menschen haben den Wunsch, mehr Verantwortung zu übernehmen und sich konkret da einzusetzen, wo ihre Hilfe gebraucht wird.
Überdurchschnittlich findet sich diese Bereitschaft bei Seniorinnen und Senioren. Sie leisten viel für unsere Gesellschaft und sind wegen ihres Alters nicht weniger leistungsfähig.
Deshalb sollten Altersbeschränkungen nach Möglichkeit abgebaut werden, um so die Angebote für berufliches oder gesellschaftliches Engagement älterer Mitbürger zu erweitern.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen