Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

26.02.09 , 17:30 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zum Weltnaturerbe Wattenmeer

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 066/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 26. Februar 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Umwelt/ Weltnaturerbe Wattenmeer
Günther Hildebrand zum Weltnaturerbe Wattenmeer In seinem Redebeitrag zu TOP 16 (Keine Enklaven im Weltnaturerbe Wattenmeer) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Der Antrag des SSW behandelt heute mögliche Änderungen der Gebietskulisse zur Anmeldung des Wattenmeeres als UNESCO Weltnaturerbe. Das eigentliche Ziel des Antrages ist es jedoch Explorationsbohrungen und die Erdölförderung von der Mittelplate aus zu verhindern. So muss man den Antrag verstehen.
Ich kann für meine Fraktion feststellen: Die FDP unterstützt und begrüßt ausdrücklich die Anmeldung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe. Wir tun dies, selbst wenn eine Gebietsänderung an der bisher vorgelegten Anmeldung vorgenommen werden müsste. Es ist selbst dann ein Gewinn für unser Land und auch für das Wattenmeer.
Wie wir aus Medienberichten entnehmen konnten, wird es aber ohne eine Änderung der Gebietskulisse äußerst schwierig überhaupt eine Anmeldung als Weltnaturerbe zu erreichen.
So stellte der Direktor im Schutzgebietsprogramm der Weltnaturschutzorganisation IUCN, Pedro Rosabal, der die drei gemeldeten Wattgebiete in den Niederlanden, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereist hat, in einem Bericht des Deutschandradios vom 23. Februar diese Jahres unmissverständlich klar:
„Für das Weltnaturerbe vertritt die IUCN eine unmissverständliche Haltung, was Rohstoffnutzung in Weltnaturerbegebieten angeht. Sie sagt sehr deutlich, das hat in solchen Gebieten nichts zu suchen. Weltnaturerbegebiete sind die Creme de la Creme der Naturschutzgebiete auf der Welt. Da muss man es sich leisten können, dass in solchen Gebieten eine solche Nutzung nicht stattfindet.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Damit ist dann in der Konsequenz der Antrag nicht gescheitert, aber er muss nachgebessert werden. Auch wenn die Ölförderung in Schleswig-Holstein und beispielsweise die Gasförderung in anderen Bereichen des Wattenmeeres bereits heute unter der bestmöglichen Schonung der Umwelt stattfinden, ist das für das Welterbekomitee keine Lösung.
Daher sollen die Fördermaßnahmen nun aus dem Welterbeantrag als Exklaven heraus genommen werden.
Wir befinden uns aber nun in einem rechtlichen Spannungsverhältnis.
Auf der einen Seite haben wir die Regelungen für die Anmeldung zum UNESCO Weltnaturerbe und auch die Regelungen im Nationalparkgesetz Wattenmeer.
Wir haben aber auch in der Vergangenheit bereist mehrfach erörtert, wie die rechtliche Situation zugunsten einer künftigen Ölförderung von der Mittelplate und von Bohrungen von außerhalb des Wattenmeeres aussieht. Diese sind – teilweise aufgrund des Bestandschutzes, den die Förderplattform Mittelplate genießt – grundsätzlich zulässig. Dies ändert sich auch deshalb nicht, dass im konkreten Genehmigungsverfahren möglicherweise Fehler unterlaufen.
Und vor diesem Hintergrund erinnern wir uns an die Debatte vor zwei Jahren. Der Landtag beschloss damals einstimmig eine Resolution, die die Anmeldung des Wattenmeer als Weltnaturerbe der UNESCO ausdrücklich begrüßt hat. Wir haben darüber hinaus in einem Änderungsantrag klar gemacht, dass wir als FDP auch die weitere wirtschaftliche Nutzung im diesem Bereich erhalten wollen.
Aber auch der damalige Antrag aller anderen Fraktionen hat klar festgestellt, dass der Landtag voraussetzt, dass eine Anmeldung auf die Grenzen des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ beschränkt wird und durch eine Anerkennung als Weltnaturerbe keine Veränderung der Rechtslage verbunden ist.
Dieser Antrag wurde unterschrieben von CDU, SPD, Grünen und SSW.
Wer aber eine Veränderung der Rechtslage beispielsweise im Zusammenhang mit Bohrungen und ggf. Förderungen von außerhalb des Wattenmeers nicht herbeiführen will, der kann diese auch nicht verhindern.
Wie wir aber auch zur Kenntnis genommen haben, soll nach Darstellung des WWF eine weitere Exklave am südlichen Bereich des Nationalparks ausgewiesen werden, von der unter Verstoß gegen das Nationalparkgesetz Probebohrungen stattfinden sollen. Ob diese Darstellung zutrifft müssen wir sehr wohl noch im Ausschuss klären.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen