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27.02.09 , 13:06 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zu Hartz IV und Bedarfsgemeinschaften

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 22 – Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Angelika Birk: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 088.09 / 27.02.2009



Win-win-Situation für alle
Wer auf soziale Transferleistungen angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, befindet sich in keiner angenehmen Situation. Die meisten Menschen leiden darunter, nicht selbstständig für sich sorgen zu können. Der Leidensdruck wird umso größer, je mehr Menschen vom Leistungsbezieher abhängig sind.
Es ist unwürdig, wenn BehördenmitarbeiterInnen bei Kontrollbesuchen jedes Zimmer, Bad und Küche auf Hinweise untersuchen, ob es sich um eine echte Lebensgemein- schaft oder eine „Zweck-WG“ handelt. Unzumutbar ist es, wenn LeistungsbezieherIn- nen nachweisen müssen, dass sie keine Partnerschaft haben, obwohl sie in derselben Wohnung leben.
Diesen Peinlichkeiten muss ein Ende bereitet werden. Der Staat muss aufhören, sich in die Privatssphäre der LeistungsbezieherInnen einzumischen. Ein einfacher Weg ist, im Sozialgesetzbuch die Bedarfgemeinschaften abzuschaffen und den Leistungsanspruch für das Arbeitslosengeld II ausschließlich individuell zu ermitteln. Dann sind auch die vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen in diesem Bereich beendet. Eine „win-win“- Situation für alle – LeistungsbezieherInnen, BehördenmitarbeiterInnen, RichterInnen.
Deshalb bin ich dem Arbeitsminister Uwe Döring für seine klaren Worte zur Abschaf- fung der Bedarfsgemeinschaften außerordentlich dankbar. Ich möchte seinen Aussagen im dpa-Gespräch vom 31. Januar nichts Weiteres hinzufügen.

Seite 1 von 2 Ich zitiere: „Die Flut der Klagen von Hartz-IV-Empfängern kann nach Ansicht des schleswig- holsteinischen Arbeits- und Justizministers Uwe Döring nur mit Gesetzesänderungen eingedämmt werden. „Bei uns haben die Verfahren von 3800 im Jahr 2006 auf mindes- tens rund 6000 zugenommen; die Zahl der Sozialrichter mussten wir binnen vier Jahren von 40 auf 71 erhöhen», sagte der SPD- Politiker im Gespräch mit der Deutschen Pres- se-Agentur dpa. Döring fordert, die «Bedarfsgemeinschaften» abzuschaffen, den An- spruch auf Wohnraum nach Personenzahl gestaffelt in Quadratmetern festzulegen und Verknüpfungen mit anderen Gesetzen wie dem BAföG aufzulösen.
„Nur mit Änderungen am SGB II werden wir es schaffen, dass die Entscheidungen nachvollziehbar werden, mehr Betroffene sie akzeptieren und die Prozesshanselei auf- hört», sagte der Minister. „Im Grunde können wir auch nicht von einer Klageflut reden, denn nach Flut kommt Ebbe, aber Ebbe ist hier nicht zu sehen.“ Der Aufwand an den Gerichten sei enorm. „Eilverfahren dauern über drei Monate, bei Hauptsache- Entscheidungen nähern wir uns der Zwei-Jahres-Grenze.“ Schon in einfachen Fällen seien Leistungsbescheide so kompliziert, dass niemand ohne Spezialwissen sie verste- he. Zudem hätten Klagen ungewöhnlich oft Erfolg: „Das ist in 30 bis 38 Prozent der Fäl- le so.“
Letzter Auslöser für Dörings Vorstoß war das Urteil des Bundessozialgerichtes, wonach die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent der Regelleistung verfas- sungswidrig ist. Von den mit großem Kontrollaufwand und Tricksereien verbundenen „Bedarfsgemeinschaften“ will Döring auf Einzelansprüche umstellen. „Jeder wird nach seinem individuellen Bedarf unterstützt, und wer die Wohnung gemietet hat, bekommt noch das Geld dafür dazu - das war's“, sagte er. „Wer wann mit wem schläft, geht den Staat nichts an.“
Im Hinblick auf den „angemessenen Wohnraum“ schlägt Döring eine Verordnung vor: Darin müsse anhand der Personenzahl definiert werden, wie viel Quadratmeter einem Einzelnen oder einer Familie mit Kindern jeweils zustehen. Auf dieser Grundlage ergä- ben sich dann die Kosten, die in Abhängigkeit vom örtlichen Preisniveau zu überneh- men wären.
Im Grundsatz sei der Hartz-IV-Kurs mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie dem Prinzip «Fördern und Fordern» richtig, sagte Döring. Die Praxis offenbare aber zu viele Probleme. So sollten auch wie in der Finanzverwaltung Be- scheide für vorläufig erklärt werden, wenn Grundsatzfragen offen sind. „Das würde die Zahl der Klagen senken und die Ungerechtigkeit vermeiden, dass jemand, der nicht selbst geklagt hat, nach entsprechenden Urteilen leer ausgeht.“

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