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09.03.09 , 13:10 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Waldgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Waldgesetz: Nr. 100.09 / 09.03.2009
Betretungsrecht ist Bürgerrecht
In der morgigen (10.3.) Kabinettssitzung soll die Neufassung des Waldgesetzes be- schlossen werden. Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Mit der Neufassung des Landeswaldgesetzes soll das Wegegebot wieder eingeführt werden. Damit bewähren sich Ministerpräsident Carstensen und sein Minister von Boet- ticher wieder einmal als gehorsame Diener der Waldbesitzer und der Jägerlobby.
Weder das Bundeswaldgesetz noch irgendein anderes Bundesland kennen solche bür- gerfeindliche Bestimmungen. Ausgerechnet der Naturschutz soll zur Begründung dafür herhalten: Ganze fünfeinhalb Monate, in der so genannten Brut- und Setzzeit, darf der Wald nicht betreten werden. Das ist die Wiedereinführung des Betretungsverbotes durch die Naturschutzhintertür ausgerechnet von denen, die an anderer Stelle Natur- schutz bremsen, wo nur irgend möglich.
Von der Naturschutzseite in Schleswig-Holstein gibt es keine Störungsbeobachtungen im Zusammenhang mit dem Betreten von Waldflächen. Auch aus anderen Bundeslän- dern gibt es keine Beschwerden. Die vogelkundliche Erfassung von Brutbeständen hin- gegen würde erschwert werden.
Es soll also an einer Stelle etwas geregelt werden, wo es keinen Regulierungsbedarf gibt. Die Wiedereinführung des Wegegebotes muss verhindert werden, denn Betre- tungsrecht ist Bürgerrecht.
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