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Detlef Matthiessen zum Waldgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deWaldgesetz: Nr. 100.09 / 09.03.2009Betretungsrecht ist BürgerrechtIn der morgigen (10.3.) Kabinettssitzung soll die Neufassung des Waldgesetzes be- schlossen werden. Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:Mit der Neufassung des Landeswaldgesetzes soll das Wegegebot wieder eingeführt werden. Damit bewähren sich Ministerpräsident Carstensen und sein Minister von Boet- ticher wieder einmal als gehorsame Diener der Waldbesitzer und der Jägerlobby.Weder das Bundeswaldgesetz noch irgendein anderes Bundesland kennen solche bür- gerfeindliche Bestimmungen. Ausgerechnet der Naturschutz soll zur Begründung dafür herhalten: Ganze fünfeinhalb Monate, in der so genannten Brut- und Setzzeit, darf der Wald nicht betreten werden. Das ist die Wiedereinführung des Betretungsverbotes durch die Naturschutzhintertür ausgerechnet von denen, die an anderer Stelle Natur- schutz bremsen, wo nur irgend möglich.Von der Naturschutzseite in Schleswig-Holstein gibt es keine Störungsbeobachtungen im Zusammenhang mit dem Betreten von Waldflächen. Auch aus anderen Bundeslän- dern gibt es keine Beschwerden. Die vogelkundliche Erfassung von Brutbeständen hin- gegen würde erschwert werden.Es soll also an einer Stelle etwas geregelt werden, wo es keinen Regulierungsbedarf gibt. Die Wiedereinführung des Wegegebotes muss verhindert werden, denn Betre- tungsrecht ist Bürgerrecht. *** Seite 1 von 1