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13.03.09 , 12:32 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel und Angelika Birk zur inklusiven Bildung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 104.09 / 13.03.2009 Abschied von der „Sonderschule“
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellen einen Gesetzentwurf zur „in- klusiven Bildung“ vor. Dazu sagen die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, Angelika Birk, und der Fraktionsvorsitzende Karl-Martin Hent- schel:
Offiziell gibt es sie nicht mehr – die „Sonderschulen“. Tatsächlich wird aber immer noch die Hälfte aller Kinder mit Förderbedarf in die „Förderzentren“ abgeschoben, weil Re- gelschulen sie nicht unterrichten können oder wollen. Darunter sind weit überproportio- nal Kinder aus sozial schwachen und aus Migrantenfamilien.
Ende letzten Jahres haben Bundestag und Bundesrat das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen ratifiziert. Diese Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem in- tegrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterfüh- renden Schulen“ zu ermöglichen.
Die Bildungsministerin hat das Jahr 2009 zum Jahr der Inklusion erklärt. Sie hat das Problem erkannt, zieht aber nicht die rechtlichen Konsequenzen. Als Ziel hat sie ledig- lich formuliert, den europäischen Integrationsdurchschnitt in zehn Jahren zu erreichen. Damit schiebt Schleswig-Holstein das Thema auf die lange Bank.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb einen Gesetzentwurf mit Begleit- antrag „Zur Förderung der inklusiven Bildung“ vorgelegt. Ziel ist es, die internationale Verpflichtung rechtlich umzusetzen und den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten SchülerInnen zur Regel werden zu lassen.
Unser Entwurf beinhaltet eine Übergangsphase von drei Jahren, um die notwendigen Voraussetzungen - unter Beteiligung von Eltern, Lehrern und Behindertenverbänden - zu schaffen. Uns ist es wichtig, dass die Schulen nicht den Eindruck gewinnen, dass ih- Seite 1 von 3 nen erneut eine Reform „von oben“ aufgedrückt wird, auf die sie nicht vorbereitet sind. Das Gesetz soll deshalb erst am 01.07.2012 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Bestimmungen, so dass der gesonderte Unterricht an den Förderzentren bis 2018 ausläuft.
Das Problem:
In Punkto gemeinsamer Unterricht befindet sich Schleswig-Holstein bundesweit in der Spitzengruppe, nahezu 50 Prozent der SchülerInnen mit sonderpädagogischem För- derbedarf werden hierzulande bereits integrativ unterrichtet, der Bundesschnitt liegt bei lediglich 16 Prozent.
Aber: Diese Zahlen bedeuten auch, dass immer noch die Hälfte der betroffenen Kinder zum Teil auch gegen den Willen der Eltern auf die Förderzentren abgeschoben wird und ihnen damit das Recht auf gemeinsamen Unterricht verwährt wird. Im europäischen Durchschnitt ist man längst weiter: Nur noch 20 Prozent der förderbedürftigen Schüle- rInnen erhalten gesonderten Unterricht und 80 Prozent werden integrativ beschult. Das sollte uns Anreiz sein. Schleswig-Holstein sollte an dieser Stelle in Deutschland eine Vorreiterrolle übernehmen.
Wir werden deshalb im kommenden Landtag eine Gesetzesinitiative und einen Begleit- antrag einbringen, mit deren Hilfe das UN-Übereinkommen in Schleswig-Holstein um- gesetzt werden kann. Damit sollen die Vorraussetzungen geschaffen werden, dass alle Schulen in der Lage sind, SchülerInnen mit speziellem Förderbedarf aufzunehmen und keiner SchülerIn der Schulbesuch verweigert werden kann.
Bisher konnten Schulen die Aufnahme durch Berufung auf Paragraf 5, Absatz 2 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes ablehnen, wonach integratives Lernen auch von den „organisatorischen, sächlichen und personellen Möglichkeiten“ abhängt. Dies soll sich ändern, Eltern sollen auf der Suche nach einem Schulplatz für ihre Kinder nicht mehr eine Schule nach der anderen abklappern müssen, um Absagen dieser Art zu be- kommen.
Folgendes soll erreicht werden:
1. Die Regelschulen müssen jedes Kind aufnehmen, das bei ihnen angemeldet wird. Kinder aus dem Einzugsbereich werden bevorzugt behandelt.
2. Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden in Förderzentren mit Schwerpunkten für Lern-, Sprach- oder Verhaltensbehinderungen keine SchülerInnen mehr für gesonderten Unterricht aufgenommen. Die Förderzentren sollen jedoch als „Kompetenzzentren“ erhalten bleiben, deren Lehrkräfte für die Betreuung ihrer SchülerInnen an den Re- gelschulen und für die Beratung der Lehrkräfte dieser Schulen zuständig sind.
3. Förderzentren mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und moto- rischen Entwicklung, Hören, Sehen, autistisches Verhalten und dauerhaft kranke SchülerInnen können weiterhin SchülerInnen gesondert unterrichten. Diese Rege- lung kommt denjenigen Eltern entgegen, die diese Form des Unterrichts (noch) für die bessere Alternative für ihre Kinder halten.
4. Die Lehrkräfte an den Regelschulen sollen bis 2012 umfassend auf die neuen Auf- gaben vorbereitet und dafür qualifiziert werden. Das betrifft auch die Zusammenar- beit mit den KollegInnen aus den verschiedenen Bereichen der Sonderpädagogik.
2 5. Da spezielle Qualifikationen auch weiterhin notwendig sind, wird es die entspre- chenden Studiengänge in den Bereichen der Sonderpädagogik auch weiterhin ge- ben.
6. Der Bedarf an sonderpädagogischer Förderung an den Schulen wird sowohl auf Grundlage der Anzahl der als förderbedürftig anerkannten SchülerInnen als auch mittels Sozialindikatoren festgestellt. Dabei sollen die bestehenden Ressourcen auch bei rückläufigen Schülerzahlen mindestens erhalten bleiben, um schrittweise die Betreuungsrelationen zu verbessern.
7. Notwendige räumliche und sächliche Maßnahmen für die Integration von SchülerIn- nen mit besonderem Förderbedarf sollen im Rahmen der kommunalen Schulbau- programme vorrangig berücksichtigt werden.
Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, den Ausstieg aus getrennten Unterrichtsformen / gesonderter Förderung zu erreichen. Auch wenn wir heute die Bezeichnung „Sonder- schule“ nicht mehr kennen, werden doch immer noch zu viele SchülerInnen an die heu- tigen „Förderzentren“ abgeschoben. SchülerInnen mit Migrationshintergrund oder aus sozial randständigen Milieus sind besonders an den Förderzentren für Lernbehinderte überrepräsentiert. Probleme konzentrieren sich und soziale Aussonderung ist die Folge.
Unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass diese SchülerInnen zukünftig verpflichtend ge- meinsam mit anderen unterrichtet werden. Dadurch werden die beschriebenen Proble- me entschärft.
Langfristig heißt das Ziel: „Inklusion“ im wahrsten Sinne des Wortes. Förderschulen sol- len der Vergangenheit angehören und SchülerInnen mit Behinderungen ein ganz nor- maler Teil der Schülergemeinschaft werden, die niemand mehr als etwas „Besonderes“ ansieht.
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