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19.03.09 , 13:54 Uhr
Landtag

Überprüfung der Hartz-IV-Regelleistung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

38/2009 Kiel, 19. März 2009


Überprüfung der Hartz-IV-Regelleistung für Kinder bis zum vollen- deten 14. Lebensjahr

Kiel (SHL) - Trotz der drohenden Lähmung der Neuorganisation der Jobcenter, die von der Bürgerbeauftragten Birgit Wille-Handels sehr bedauert wird, geht der Streit um die aktuelle Rechtslage weiter. So hat das Bundessozialgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Höhe der Regelleistung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Bürgerbeauftragte rät den betroffenen Hilfesuchenden bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu folgendem Vorgehen:
1. Um Nachzahlungen für die Vergangenheit zu erhalten, ist bei aktuellen Bewilligungs- bescheiden, bei denen die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, umgehend Wider- spruch einzulegen. Zugleich sollte unter Hinweis auf das Vorlageverfahren beim Bundesver- fassungsgericht ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden.
2. Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden.
3. Für zukünftige Bescheide hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bundes- agentur für Arbeit gebeten, jeden Bewilligungsbescheid mit dem Zusatz zu versehen, dass der Leistungsträger zusichert, eine neue Rechtslage, die zu einer höheren Leistung führt, auch nachträglich zu berücksichtigen. Ein Widerspruch ist dann nicht erforderlich.
4. Hilfesuchende die feststellen, dass in zukünftigen Bewilligungsbescheiden eine entspre- chende Zusicherung fehlt, sollten unbedingt Widerspruch einlegen, wenn sie von einem positi- ven Urteil profitieren möchten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die zuständigen Ministerien der Länder angeschrieben, damit dieses Verfahren auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern zur Anwendung kommt.
Sofern Informations- und Beratungsbedarf besteht, ist die Bürgerbeauftragte per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431 988-1240; Fax: 0431 988-1239; E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de). Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker

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