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Rolf Fischer zu TOP 5: Der Kirchenstaatsvertrag fixiert bestehende Regelungen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 25.03.2009Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 5, Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und de Heiligen Stuhl (Drucksachen 16/2245 und 16/2563)Rolf Fischer:Der Kirchenstaatsvertrag fixiert bestehende RegelungenKirchenstaatsverträge organisieren das Zusammenarbeiten von Kirchen und Staat; sie fixieren Arbeitsfelder, definieren Aufgaben und schreiben Verantwort- lichkeiten fest. Deshalb sind sie deutlicher Ausdruck der Trennung von Kirche und Staat, denn sie regeln die jeweils unterschiedlichen Zuständigkeiten beider Bereiche und die Kompetenzen in Abgrenzung zueinander. Und sie sind not- wendig, denn die Mitglieder der Kirchen haben Anspruch – wie alle anderen Gruppen in der Gesellschaft auch – auf verlässliche und dauerhafte Absprachen.Diese Auffassungen sind sicher Konsens; allerdings – und ich will dies offen an- sprechen – gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob mit „dauerhaft“ gleich die Ewigkeit gemeint sein muss. Diese unterschiedlichen Auffassungen gibt es in unserer Fraktion und natürlich auch in der Gesellschaft – insofern spiegelt unse- re Debatte mit Sicherheit eine gesamtgesellschaftliche wider. Das ist gut so und ich will deutlich sagen: Andere Meinungen sind zu respektieren. Wir wären schlechte Demokraten und schlechte Christen, wenn es anders wäre.Gerade die sog. „Ewigkeitsklausel“ bezogen auf die Laufzeit des Staatsvertra- ges ist nun für so manche Kollegin und manchen Kollegen eine kritische Formel,Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-die eine Zustimmung zum Vertrag erschwert oder gar unmöglich macht. Wir ha- ben dies auch in den Gesprächen mit der katholischen Kirche offen angespro- chen und thematisiert – Gespräche übrigens, die trotz dieser unterschiedlichen Auffassung immer sachlich und informativ waren.Aber wir sind – so meine ich - dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet; d.h. wir sollten und können die katholische Kirche in Schleswig-Holstein nicht anders be- handeln als die evangelische. Hier ist weder die Zahl der Mitglieder ausschlag- gebend, weder die allgemeine Kirchenpolitik, der man zustimmen kann oder nicht, noch die individuelle Ferne und Nähe, die jeder von uns der Kirche gegen- über empfindet.Hier ist ausschließlich das Prinzip der Gleichbehandlung gefragt. Wir können der einen christlichen Kirche für die identische Leistung nicht vorenthalten, was wir der anderen gewährt haben. Das ist auch aus einem anderen Grund so: Wir be- nötigen klare und verlässliche Regelungen mit den Kirchen, denn alle wissen- schaftlichen Untersuchungen der letzten Jahre bestätigen, dass sich die Moder- nisierung der Gesellschaft keineswegs mit dem Rückgang von Religion verbin- det.Ganz im Gegenteil: Gerade die beiden großen Kirchen sind mit ihren sozialen, diakonischen Leistungen wesentliche Garanten einer sozialen Gesellschaft – mit der Bahnhofsmission, mit den Tafeln, mit den Kindergärten, mit der Seelsor- ge; aber eben auch in Fragen der Sinnstiftung und der Wertevermittlung.Es ist übrigens ein Ausdruck von Reife und vernünftiger Nüchternheit, dass die bundesrepublikanische Gesellschaft nicht im spirituellen Taumel liegt, nicht nach einem religiösen Charismatiker ruft, dass sich der demokratische Pluralismus gegen absolute Wahrheitsversprechen sträubt. Dies ist nicht zuletzt das Ver- -3-dienst der großen Kirchen; basierend auf den Regelungen in den Staatsverträ- gen, die eben das getrennte Kooperieren von Staat und Gesellschaft verankern.Im übrigen verweise ich darauf, dass es auch in Finanzfragen das klare Ange- bot und die Bereitschaft zum Gespräch seitens der katholischen Kirche gibt – da wird nichts in die Ewigkeit geschoben; das ist Teil der Freundschaftsklausel im vorliegenden Vertrag.Ich möchte auf die sehr schwierige und komplexe Debatte über das Reichskon- kordat von 1933 und seine bundesrepublikanische Geschichte hier nicht weiter eingehen; das ist ein historisch, politisch, kirchen- und verfassungsrechtlich überaus schwieriges Feld; wichtig ist uns nur: Auch dieses Thema haben wir ge- genüber den Vertretern der katholischen Kirche angesprochen und uns in sehr sachlicher Art ausgetauscht.Der vorliegende Vertrag schließt eine Lücke: Es existieren heute bereits Verein- barungen mit den beiden jüdischen Gemeinden und mit der evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein. Der Kirchenstaatsvertrag basiert auf diesen Ver- trägen; er fixiert die bestehenden Regelungen, die seit Jahren so Praxis sind und schafft damit die Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kirche, Staat und Politik.Deshalb werbe ich für diesen Vertrag und bitte der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen.