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25.03.09 , 15:10 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 07 und 24 - HSH Finanzfonds AöR

Presseinformation
Kiel, den 25.03.2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 7, 24, 25, 26 und 31 Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung der HSH Finanzfonds AöR Drs. 16/2511, 16/2543, 16/2544, 16/2545 und 16/2552

Seit Wochen überschlagen sich die Berichterstattungen der Medien über die HSH Nordbank, so
dass mittlerweile kaum mehr jemand nachvollziehen kann, was eigentlich Sache ist. Den einen
Tag heißt es, erhebliche Zweifel am Rettungsplan der Bank werden geäußert; am nächsten Tag
wird angedeutet, die HSH stehe kurz vor der Abwicklung.


Dass so viele unterschiedliche Informationen auf dem freien Meinungsmarkt gehandelt
werden konnten, lag nicht zuletzt daran, dass weder die Landesregierung noch der Vorstand
der HSH Nordbank dazu imstande gewesen sind, ihre - wie Landtagspräsident Kayenburg es so
passend bezeichnete - „nebulösen“ Vorstellungen mit konkreten Zahlen zu untermauern;
geschweige denn dem Parlament Gutachten oder geprüfte Alternativen zur Restrukturierung
der Bank zeitnah zur Verfügung zu stellen. Was bleibt, ist der Eindruck, dass der Aufsichtsrat
wiederholt, was der Vorstand vorgibt. Und genau dies lässt jegliche - notwendige - Distanz
zwischen der Landesregierung und der HSH Nordbank vermissen. 2



Die testierte Jahresbilanz der Bank wird zum Beispiel erst Mitte April vorliegen - zu einem
Zeitpunkt also, wo die Entscheidung über die HSH-Rettung schon längst getroffen ist. Für den
Aufsichtsrat der Bank ist dies anscheinend kein Problem, weil es auch für den Vorstand kein
Problem darstellt. Andererseits muss sich Finanzminister Wiegard nunmehr vom Magazin der
„Spiegel“ vorwerfen lassen, dass er dem Parlament die Unwahrheit gesagt hat, weil die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG nicht - wie von ihm behauptet - eine umfassende
Sonderprüfung, sondern nur die übliche Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2008
durchgeführt hat. Ganz zu schweigen davon, dass die Abgeordneten des Schleswig-
Holsteinischen Landtages von der Auszahlung der 200 Millionen Euro Dividende an Stille
Einleger erst nach der gemeinsamen Finanzausschuss-Sitzung von Hamburg und Schleswig-
Holstein am 17. Februar erfuhren und gestern zur Kenntnis nehmen mussten, dass die
Ausschüttung jener Dividende Zeitungsberichten zufolge von der EU-Kommission aus
Wettbewerbsgründen gekippt worden sei.


Daher sage ich für den SSW: Was uns in den letzten Monaten geboten wurde, hat weder unser
Vertrauen in die Landesregierung noch in den Vorstand der HSH Nordbank gestärkt. - Wobei
der dilettantische Umgang der Bank mit der geplanten Auszahlung der 200 Millionen Euro
Dividende bei uns das Fass zum Überlaufen gebracht hat! Zumal die Sprecher der Bank in der
Finanzausschuss-Sitzung am 19. Februar den Hinweis des Kollegen Kubicki, bei der BayernLB
habe die EU die Zahlung einer solchen Dividende untersagt, arrogant zurückwiesen.


Für den SSW stellt sich somit nach wie vor die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten die
Landesregierung zur Rettung der HSH Nordbank eigentlich hatte und wie sie mit diesen
Optionen umgegangen ist, so dass wir heute in eine Situation gedrängt werden, in der es keine
Alternativen mehr gibt, und wir nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ handeln müssen. 3
Bereits Ende 2008 hatte der SoFFin der HSH Nordbank bekanntlich Garantien von 30 Milliarden
Euro genehmigt. Mit dieser Garantie wurde die Auflage verbunden, bis Ende Februar 2009 ein
neues Geschäftsmodell, eine Ausgliederung der Altlasten sowie eine nachhaltige
Kapitalaufstockung auf 7% vorzuweisen, um die gesamten 30 Milliarden in Anspruch nehmen
zu können.
Das neue Geschäftsmodell liegt jetzt vor; es soll zukunftsfähig und tragfähig sein. Darüber
hinaus hat die HSH die Einrichtung einer Abbaubank beschlossen, in der die toxischen Papiere
der Bank mit der Zeit vermodern sollen. Und letztlich hat die Bank zusammen mit den
Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg einen Vorschlag zur
Rekapitalisierung der Bank entworfen: Das Modell 3 + 10 soll es richten - der vorliegende
Gesetzentwurf also.


Seit Ende November 2008 streiten wir nun darüber, ob das Land Schleswig-Holstein sich ein
Rettungspaket überhaupt leisten kann und wenn nicht, warum der SoFFin bei einer systemisch
relevanten Bank nicht für die Kapitalaufstockung zuständig sein kann. Heute wissen wir: Diese
Debatte ist eine Scheindebatte, da die Entscheidung darüber, ob Schleswig-Holstein es sich
leisten kann, 1,5 Milliarden Euro in die HSH zu stecken und weitere Garantien von 5 Milliarden
Euro zu geben, anscheinend bereits im November getroffen wurde.


Denn vieles deutet darauf hin, dass sich die Bank und die Landesregierungen schon damals
darüber einig waren, dass Schleswig-Holstein und Hamburg für die Kapitalaufstockung
zuständig sein sollten - nicht weil diese beiden Länder das Geld hätten, sondern weil ihnen die
Bedingungen des SoFFin nicht passten. Genau dies geht deutlich aus dem Protokoll der
Finanzausschusssitzung am 17. Februar in Hamburg hervor. Dass Finanzminister Wiegard vor
diesem Hintergrund nicht klar und deutlich sagt, dass der SoFFin für die Rekapitalisierung einer
gesunden Kernbank zur Verfügung steht, sollte uns daher nicht wirklich verwundern. - Um dies
konkret zu erfahren, mussten Vertreter des SoFFin und des BaFin erst nach Kiel zitiert werden.
Das ist für den SSW nicht hinnehmbar. 4



Dass die Landesregierung und die HSH seit Monaten eine dermaßen desolate
Informationspolitik betreiben, erklärt sich daher von selbst. Der Kabinettsbeschluss liegt seit
Ende Februar vor - da scheint es der Landesregierung schlichtweg egal zu sein, ob die
Abgeordneten dieses Landes informiert sind oder nicht.


In der letzten Woche haben Herr Dr. Rehm und Herr Sanio als Vertreter des SoFFin und des
BaFin im Finanzausschuss eindrucksvoll erklärt, dass es zum vorgestellten HSH-Rettungspaket
zwar Alternativen gibt; diese aber niemandem zu empfehlen sind. Eine kontrollierte
Abwicklung der HSH könnte niemals kontrolliert vonstatten gehen. Ebenso sind die
Konsequenzen einer Insolvenz nicht nur für die deutsche Bankenwelt, sondern vor allem auch
für die restlichen Landesbanken unüberschaubar. Weder Schleswig-Holstein noch der Bund
haben ein Interesse daran, die Bankenwelt nach der Pleite von Lehmann Brothers oder den
Verlusten der Hypo Real Estate weiter herauszufordern. Am Ernst der Lage und der
Dringlichkeit der HSH-Rettung gibt es aus Sicht des SSW daher überhaupt nichts zu bezweifeln.
Die weiteren Ausführungen der beiden Bundesvertreter waren wage: Prinzipiell sei vieles
möglich - zum Beispiel, dass das Geschäftsmodell zukunftsfähig und tragfähig sei. Prinzipiell
verbaue das Modell keine in die Zukunft gerichteten größeren Lösungen.


Es stellt sich aber kein Experte deutlich hinter das vorgeschlagene Geschäftsmodell. Sogar die
Sparkassen haben zwar dem Geschäftsmodell im Aufsichtsrat zugestimmt, versuchen aber
gleichzeitig ihre Anteile an der Bank loszuwerden. Das würden die Sparkassen nicht tun, wenn
sie vom Geschäftsmodell der HSH wirklich überzeugt wären und einen zukünftigen Gewinn
durch die Bank erwarten würden.
Und auch unser eigener Wirtschaftsminister hat in der Presse - trotz eines Maulkorbs -
wiederholt sein schlechtes Bauchgefühl zum HSH-Rettungspaket zum Ausdruck gebracht und
auch in der Finanzausschusssitzung am 19. März sehr zurückhaltend formuliert, dass sich das
Modell am Markt erst beweisen müsse. Dass er anschließend eifrig zurückruderte, sagt nur 5
etwas über Kabinettsdisziplin und nichts darüber aus, dass er sich eines Besseren hat belehren
lassen: Er stehe zur Entscheidung der Landesregierung und habe - obwohl er das Modell nicht
geprüft hat - keinen Grund daran zu zweifeln, wenn die Bank sich dies zutraue.


Bis heute gibt es somit keine Stellungnahmen oder Expertenaussagen dazu, ob das neue
Geschäftsmodell der HSH Nordbank überhaupt tragfähig ist. Sicher ist nur, dass wir
mittlerweile keine Alternative mehr haben. Aus Sicht des SSW können wir als Abgeordnete
aber nicht einfach nach dem Prinzip Hoffnung entscheiden, ohne zu erfahren, wohin die Reise
geht. Auch die Versicherung von Herrn Nonnenmacher, dass das Modell 3 + 10 ausreicht, um
die Bank sicher in den Hafen zu bringen, hilft wenig weiter, wenn er gleichzeitig betont, dass es
natürlich keine Garantie dafür gibt, dass die Finanzwelt nicht morgen erneut zusammenbricht.


Außerdem liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die Garantien der beiden Länder in Anspruch
genommen werden, nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden bei 40%. Der Bankenexperte
Wolfgang Gerke hat dazu am 15.03. in der „Welt am Sonntag“ bereits gesagt, dass dies nach
Bankermaßstäben ein extrem hohes Ausfallrisiko sei. - Ausfallrisiken von mehr als 5% gelten
schon als sehr hoch, so dass zumindest in Hamburg eifrig spekuliert wird, ob die Übernahme
einer solchen Bürgschaft überhaupt zulässig ist. In Hamburg dürfen Bürgschaften und
Garantien der Haushaltsordnung nach nämlich nicht übernommen werden, wenn mit hoher
Wahrscheinlichkeit mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden muss.


Zusammenfassend stehen wir also vor der Entscheidung, einem Rettungspaket für die HSH
Nordbank zuzustimmen, ohne zu wissen, was dabei auf uns zukommt. Das Rettungspaket
könnte ausreichen, um die sehr wahrscheinlichen Verluste der HSH in den nächsten Jahren
aufzufangen. Es könnte aber auch ganz anders kommen, so dass Herr Nonnenmacher
spätestens im Herbst erneut mit seinem Klingelbeutel vor der Landtagstür steht. 6
Die Auswahl der Kernkompetenzen Schifffahrt, Luftfahrt, erneuerbare Energien und
Firmenkundengeschäft erscheinen bei der derzeitigen Wirtschaftslage nicht besonders
überzeugend. Herr Nonnenmacher selbst gibt an, dass es seit September 2008 keine neue
Order in der Schiffsfinanzierung gibt und dass alte Geschäfte gestreckt werden sollen, um
weitere Verluste zu vermeiden. Auch die Ausweitung des Firmenkundengeschäfts ist in
Schleswig-Holstein nur bedingt möglich, da nur 60-80 Unternehmen dafür zur Verfügung
stehen, wenn die Konkurrenz mit den Sparkassen zu vermeiden ist.


Für den SSW steht fest, dass die Landesregierung in den letzten Monaten nicht zwischen den
Interessen des Landes und den Interessen der HSH Nordbank unterschieden hat, so dass es
jetzt nur noch darum gehen kann, Schlimmeres zu verhindern. - Oder wie Herr Sanio es in der
Finanzausschuss-Sitzung am 19. März plastisch formulierte: Rechnen Sie mit dem Schlimmsten
und stellen Sie sich darauf ein, dass Sie enttäuscht werden.
Was passiert also, wenn die positiven Szenarien nicht halten und die HSH Nordbank trotz des
Rettungspakets weitere Verluste einfährt? Oder anders gesagt: Wie können wir unser Land in
Zukunft vor der HSH Nordbank retten?


Bündnis 90/Die Grünen haben nach Meinung des SSW mit ihren Anträgen bereits einen Schritt
in die richtige Richtung getan. Denn langfristig muss geklärt werden, wie die Landesregierung
zum Modell der Landesbanken steht und welcher Einsatz in Zukunft für deren Absicherung
vonnöten sein wird. Hierzu gehört auch die grundlegende Analyse, welche Bedeutung die HSH
Nordbank für die schleswig-holsteinische Wirtschaft hat und ob wir diese Bank in überwiegend
öffentlicher Trägerschaft überhaupt weiter brauchen. Auch die Diskussion von
Fusionsmöglichkeiten; die Übernahme der Sparkassen-Anteile durch das Land zum aktuellen
Marktpreis und vor allem auch, wie lange das Land seine Trägerschaft noch bewahren möchte -
und kann - sollte voran gebracht werden. Und nicht zuletzt steht nach wie vor die Frage nach
den personellen Konsequenzen dieser katastrophalen Entwicklung im Raum. 7
Aber um dem Gesetzentwurf zur Rettung der HSH Nordbank zuzustimmen, stellt der SSW
weitere Bedingungen. Erstens darf es aus unserer Sicht kein Vorteil für die Bank sein, ob eine
weitere Kapitalaufstockung durch den SoFFin oder durch die Eigner erfolgt. Mit anderen
Worten: Die Bedingungen des SoFFin müssen auch die Bedingungen des Landes sein.
Nur so lässt sich verhindern, dass Schleswig-Holstein per Automatismus und weil die
Bedingungen des SoFFin so unangenehm sind, auch in Zukunft für die HSH Nordbank in die
Bresche springt - und damit seinem eigenen Bankrott immer näher kommt. Vor allem die
Dividendenausschüttungen gehören damit der Vergangenheit an, ebenso wie die Zahlung von
Boni und horrenden Managergehältern.


Zweitens brauchen wir die Versicherung der Landesregierung, dass bei weiteren Verlusten der
HSH Nordbank die Unterstützung des SoFFin in Anspruch genommen wird. Diese Versicherung
haben wir bisher nicht bekommen – obwohl der Vertreter des SoFFin letzte Woche wie gesagt
deutlich hervorhob, dass er für die Rekapitalisierung einer gesunden Kernbank durchaus zur
Verfügung steht. Diese Aussage nützt uns aber gar nichts, wenn nicht sicher gestellt wird, dass
die Landesregierung dieses Angebot auch in Anspruch nimmt.


Heute wissen wir, dass die Landesregierung Ende November 2008 eine in Pflichtnahme des
SoFFin nicht weiter verfolgte, da die Bedingungen den Anteilseignern Schleswig-Holstein und
Hamburg - und insbesondere der Bank - nicht attraktiv erschienen. Wer versichert uns also,
dass dies nicht wieder passiert? Wenn die HSH Nordbank so hohe Verluste einfährt, dass die
geplante Rekapitalisierung nicht ausreicht - wer kommt dann für eine erneute Rettung der
Bank auf?


Dies ist für den SSW weiterhin die entscheidende Frage, auf die wir auch in der gemeinsamen
Sitzung der zuständigen Ausschüsse am vergangenen Donnerstag keine Antwort erhalten
haben. Dass der SoFFin zu Liquiditätsbürgschaften bereit steht, wissen wir jetzt. Dass dies nicht
für die Absicherung von Altlasten gilt, sondern nur für eine gesunde Kernbank, wissen wir 8
auch. Entscheidend ist und bleibt aber die Antwort auf die Frage, ob das Land den SoFFin auch
in Anspruch nimmt, wenn es mit der HSH Nordbank weiter bergab geht. Deshalb unterstützen
wir die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, dass die Vorraussetzungen für eine
Kapitalaufstockung mit dem SoFFin schnellstmöglich geklärt und die erforderlichen Schritte für
die Umsetzung dieser Forderung kurzfristig eingeleitet werden müssen.


Der SSW wird dem vorliegenden Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung daher auf keinen Fall
zustimmen.

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