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Anke Spoorendonk zu TOP 04 - Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein
PresseinformationKiel, den 25.03.2009 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 4, 5, 12 und 36 Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig- Schleswig-Holstein - (LBNeuG) Drs. 16/2306, 16/2561, 16/1420, 16/2562, 16/2553, 16/1887 und 16/2532Mit der Föderalismusreform haben die Länder bekanntlich neue Spielräume erhalten, dieRahmenbedingungen für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten - Besoldung, Versorgungund Laufbahnrecht - länderspezifisch zu reformieren. Allerdings zeigt die Landesregierung mitdem vorliegenden Gesetz, dass sie nicht wirklich daran interessiert ist, das Beamtenrecht inSchleswig-Holstein zu modernisieren.Aus unserer Sicht ist nicht nur die Schaffung eines einheitlichen norddeutschenMusterbeamtengesetzes gescheitert, auch die Ausgestaltung des Beamtenrechts zeigt nurwenige positive und innovative Ansatzpunkte, so dass wir dem Entwurf im Interesse derBeamtinnen und Beamten des Landes nicht zustimmen können.Kritisch sind aus Sicht des SSW an erster Stelle die neuen Regelungen zu Arbeitszeit undAltersgrenzen. Schon die gesetzliche Festschreibung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ist eine 2Anmaßung, die nur noch von den fünf unvergüteten Stunden Mehrarbeit pro Monat getopptwird. Aber auch die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre widerspricht sämtlichen -ursprünglich mal sozialdemokratischen - Ideen der Verjüngung der Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmern. Die Arbeitsfähigkeit alternder Menschen ist individuell sehr unterschiedlichund von der Arbeitssituation abhängig und schon heute bleiben nur 20% der Beamtinnen undBeamten bis 65 Jahre im gehobenen Dienst. Die Weiterführung der Altersteilzeit zumindest bisEnde 2012 ist hier also nur eine Erfüllung der Minimalforderungen.Die Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf lässt sich aus unserer Sicht fortführen. DieMindestabstandsfrist von einem auf zwei Jahre zu verlängern, entbehrt unseres Erachtensjeglicher plausiblen Begründung. Ebenso ist die Versetzung von Beamtinnen und Beamtenohne deren Zustimmung eine so konservative Ausrichtung, dass man sich nach denBeweggründen für eine solche Regelung fragt. Die konservative Orientierung wird auch in derAblehnung des FDP-Antrags zur Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaftlebenden Beamten deutlich. Die Ignoranz der gesellschaftlichen Wirklichkeit gegenüber, diedaraus abgeleitet werden kann, spricht wirklich Bände, was auch für die als Begründungangeführte Stellungnahme des Innenministeriums gilt:„Die Vorschriften des Besoldungs- und Versorgungskreises regeln jedoch keineSchlechterstellung wegen einer der oben genannten Kriterien, sondern sie regeln positiv eineBesserstellung bestimmter Konstellationen, zu denen die Ehe gehört.“Ich frage Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen: Warum ist dies keine Schlechterstellungvon in Lebenspartnerschaften lebenden Beamten? Das ist wirklich eine Argumentation fürFortgeschrittene!Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist also alles andere als ein großer Wurf. Der geplantenEinsparung der Jubiläumszuwendung haftet vor diesem Hintergrund fast etwas Symbolischesan. Für den SSW sage ich jedenfalls: Wir treten für ein modernes öffentliches Dienstrechtes ein.Und genau dafür steht das vorliegende Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts nicht. 3Daher begrüßen wir, dass der „Struck´sche Grundsatz“ - kein Gesetz verlässt das Parlament so,wie es hinein kam - nun doch noch zum Tragen kommt. Es liegt ein umfassende Paket vonÄnderungen vor, in erster Linie eingebracht von den Regierungsfraktionen und der FDP.Positiv festzuhalten ist dabei, dass die Große Koalition eine Reihe von Anregungen aus denabgegebenen Stellungnahmen aufgegriffen hat. Soll heißen: Sie tragen insgesamt zu einerwesentlichen Verbesserung des Gesetzentwurfes bei. Dennoch wird der SSW denÄnderungsantrag der FDP unterstützen. Entscheidend ist dabei auch unserer Sicht, dass nurdort die Gleichbehandlung der in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten in dasBeamtengesetz aufgenommen wird. Ich erspare mir in dieser Hinsicht weitere polemischeAussagen. Es kann aber ganz einfach nicht angehen, dass der Landtag seine eigenen Vorgabennicht umsetzt. Bis die CDU am letzten Donnerstag ausscherte, gab es eine Mehrheit für dieseGleichbehandlung, liebe Kolleginnen und Kollegen!