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25.03.09 , 17:52 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 04 - Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein

Presseinformation
Kiel, den 25.03.2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 4, 5, 12 und 36 Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig- Schleswig-Holstein - (LBNeuG) Drs. 16/2306, 16/2561, 16/1420, 16/2562, 16/2553, 16/1887 und 16/2532

Mit der Föderalismusreform haben die Länder bekanntlich neue Spielräume erhalten, die
Rahmenbedingungen für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten - Besoldung, Versorgung
und Laufbahnrecht - länderspezifisch zu reformieren. Allerdings zeigt die Landesregierung mit
dem vorliegenden Gesetz, dass sie nicht wirklich daran interessiert ist, das Beamtenrecht in
Schleswig-Holstein zu modernisieren.
Aus unserer Sicht ist nicht nur die Schaffung eines einheitlichen norddeutschen
Musterbeamtengesetzes gescheitert, auch die Ausgestaltung des Beamtenrechts zeigt nur
wenige positive und innovative Ansatzpunkte, so dass wir dem Entwurf im Interesse der
Beamtinnen und Beamten des Landes nicht zustimmen können.


Kritisch sind aus Sicht des SSW an erster Stelle die neuen Regelungen zu Arbeitszeit und
Altersgrenzen. Schon die gesetzliche Festschreibung der Arbeitszeit auf 41 Stunden ist eine 2
Anmaßung, die nur noch von den fünf unvergüteten Stunden Mehrarbeit pro Monat getoppt
wird. Aber auch die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre widerspricht sämtlichen -
ursprünglich mal sozialdemokratischen - Ideen der Verjüngung der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern. Die Arbeitsfähigkeit alternder Menschen ist individuell sehr unterschiedlich
und von der Arbeitssituation abhängig und schon heute bleiben nur 20% der Beamtinnen und
Beamten bis 65 Jahre im gehobenen Dienst. Die Weiterführung der Altersteilzeit zumindest bis
Ende 2012 ist hier also nur eine Erfüllung der Minimalforderungen.


Die Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf lässt sich aus unserer Sicht fortführen. Die
Mindestabstandsfrist von einem auf zwei Jahre zu verlängern, entbehrt unseres Erachtens
jeglicher plausiblen Begründung. Ebenso ist die Versetzung von Beamtinnen und Beamten
ohne deren Zustimmung eine so konservative Ausrichtung, dass man sich nach den
Beweggründen für eine solche Regelung fragt. Die konservative Orientierung wird auch in der
Ablehnung des FDP-Antrags zur Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft
lebenden Beamten deutlich. Die Ignoranz der gesellschaftlichen Wirklichkeit gegenüber, die
daraus abgeleitet werden kann, spricht wirklich Bände, was auch für die als Begründung
angeführte Stellungnahme des Innenministeriums gilt:
„Die Vorschriften des Besoldungs- und Versorgungskreises regeln jedoch keine
Schlechterstellung wegen einer der oben genannten Kriterien, sondern sie regeln positiv eine
Besserstellung bestimmter Konstellationen, zu denen die Ehe gehört.“
Ich frage Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen: Warum ist dies keine Schlechterstellung
von in Lebenspartnerschaften lebenden Beamten? Das ist wirklich eine Argumentation für
Fortgeschrittene!


Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist also alles andere als ein großer Wurf. Der geplanten
Einsparung der Jubiläumszuwendung haftet vor diesem Hintergrund fast etwas Symbolisches
an. Für den SSW sage ich jedenfalls: Wir treten für ein modernes öffentliches Dienstrechtes ein.
Und genau dafür steht das vorliegende Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts nicht. 3
Daher begrüßen wir, dass der „Struck´sche Grundsatz“ - kein Gesetz verlässt das Parlament so,
wie es hinein kam - nun doch noch zum Tragen kommt. Es liegt ein umfassende Paket von
Änderungen vor, in erster Linie eingebracht von den Regierungsfraktionen und der FDP.
Positiv festzuhalten ist dabei, dass die Große Koalition eine Reihe von Anregungen aus den
abgegebenen Stellungnahmen aufgegriffen hat. Soll heißen: Sie tragen insgesamt zu einer
wesentlichen Verbesserung des Gesetzentwurfes bei. Dennoch wird der SSW den
Änderungsantrag der FDP unterstützen. Entscheidend ist dabei auch unserer Sicht, dass nur
dort die Gleichbehandlung der in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten in das
Beamtengesetz aufgenommen wird. Ich erspare mir in dieser Hinsicht weitere polemische
Aussagen. Es kann aber ganz einfach nicht angehen, dass der Landtag seine eigenen Vorgaben
nicht umsetzt. Bis die CDU am letzten Donnerstag ausscherte, gab es eine Mehrheit für diese
Gleichbehandlung, liebe Kolleginnen und Kollegen!

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