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Anke Spoorendonk zu TOP 16 - Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein
PresseinformationKiel, den 26. März 2009 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 16 Schleswig- Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein Drs. 16/2390Die vorliegende Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP gibt einenguten Einblick in die derzeitige Situation der Gerichte und Staatsanwaltschaften unseresLandes.Das Justizwesen wird weitgehend aus der Perspektive der Personalplanung beschrieben.Diese ist natürlich der Dreh- und Angelpunkt eines funktionierenden Justizapparates,weil die meisten Vorgänge in der Justiz nicht automatisiert sind. Jeder Vorgang muss vonechten Menschen in die Hand genommen und bearbeitet werden. Fehlen dieseMenschen, entwickelt sich im Handumdrehen ein Nadelöhr und die Verfahrensdauerverlängert sich spürbar. Das ist besonders ärgerlich, wenn es sich bei den Klagenden umHartz IV- Empfänger handelt, die in der Regel über keinerlei finanzielle Rücklagenverfügen. 2Schon mehrfach hat sich der Landtag in den letzten Jahren mit den Problemen derSozialgerichte befasst. Leider steht es nicht in seiner Macht, das Sozialgesetzbuch II zuändern, das mit seinen mangelhaften Hartz-Gesetzen der Hauptgrund für die Klagewellebei den Sozialgerichten ist. Was wir tun können, ist die Verankerung von mehrRichterstellen im Landeshaushalt, so dass es bei den so genannten „Hartz IV-Verfahren“zügig zu Entscheidungen kommt. Mit der Erhöhung der Richterstellen, so die Hoffnungdes SSW, würden die Verfahren beschleunigt und die unseligen Wartezeiten verkürzt.Nun zeigt der Bericht aber auch, dass es am Sozialgericht in Kiel an geeignetenRäumlichkeiten fehlt, nämlich etwas mehr als 1.000 qm, und das bereits seit mehrerenMonaten. Dieses Detail belegt eindrücklich, wie zäh Strukturveränderungen in derJustizverwaltung umgesetzt werden. Ob sich das alles mit dem Programm „Justiz 2010“beschleunigen lässt, wage ich dennoch zu bezweifeln. Der neue zehnköpfigeVerwaltungsrat in Schleswig soll nämlich als oberstes Gremium der Selbstverwaltungeinstimmig entscheiden. Nur bei Beschlüssen zu Organisation und Informationstechnikgenügt eine Zweidrittelmehrheit. Kommt allerdings keine Einigung zustande, bleibt allesbeim Alten und der Minister entscheidet.Entschieden hat der Minister auch die Amtsgerichtsreform. Die Personalsituation an denkleinen Amtsgerichten war die Begründung für die Schließung der Amtsgerichte inKappeln, Mölln und Geesthacht. Der SSW hat die Schließung des Standortes in Kappelnals falsche regionalpolitische Entscheidung abgelehnt. Wir halten unsere Kritik aufrecht,auch weil die Einspareffekte durch den Wegfall einer Wachtmeisterstelle als geringeinzustufen sind und durch die Kosten für die Umbaumaßnahmen in Schleswig mehr alsaufgefressen werden. Im Gegenzug sind durch die Schließung des KappelnerAmtsgerichtes die Wege für die Bürgerinnen und Bürger zweifellos länger geworden. 3Immerhin muss man anerkennen, dass sich die Bearbeitungszeiten verringert haben;allerdings nicht, weil der Gerichtsstandort jetzt Schleswig heißt, sondern weilmittlerweile technische Neuerungen wie das elektronische Grundbuch eingeführtwurden.So zeigt der Bericht, dass die Amtsgerichtsreform, die von den Bürgern überwiegend alsAmtsgerichtsschließungs-Programm erlebt wurde, die Ziele, die damals in Aussichtgestellt wurden, tatsächlich nicht umsetzen konnte. Das ist eine ernüchternde Bilanz –und keine gute Grundlage für weitere Reformvorhaben.Ernüchternd ist auch das Eingeständnis der Landesregierung, dass sie nicht imstande ist,die Entlastungsfunktionen der Schlichtungsverfahren zu beziffern. So stellt man bei derLektüre des Berichtes verwundert fest, dass es überhaupt keine detaillierte Statistik zuSchlichtungsverfahren gibt. Dabei liegen die Vorteile solcher außergerichtlicherVerfahren auf der Hand. Genannt werden sollen hier nur dieNachbarschaftsstreitigkeiten, bei denen ein moderiertes Gespräch verhindern kann, dasssich Kleinigkeiten - wie ein Apfelbaum, dessen Äste über den Zaun wachsen - zuProzesslawinen auswachsen. Es ging beim Schlichtungsgesetz zwar nie ausschließlichum die Entlastung der Justiz, sie hat aber in den Erwägungen eine Rolle gespielt. EineBewertung kann laut Antwort der Landesregierung nicht erfolgen. Das ist enttäuschend.Überhaupt gibt es eine Reihe von lakonischen Antworten zu Sachverhalten, die tiefergehende Überlegungen verdient hätten. Die Tatsache, dass Jurastudentinnen bessereAbschlüsse als ihre Kommilitonen machen, hat zum Beispiel schon so manchenPersonalplaner zum Grübeln gebracht. Denn eigentlich müssten die Richterinnen undStaatanwältinnen langsam in der Mehrheit sein. Dass dem nicht so ist, lässt sich sogar 4aus der dürren Statistik des Berichtes ohne weiteres ablesen. Bisher hat sich dergestiegene Frauenanteil bei der Einstellung nämlich nicht auf die Besetzung vonBeförderungsämtern ausgewirkt. Nach der Einstiegsstufe R 1 fällt der Frauenanteil aufunter 25%. Ich hätte mir bezüglich des offensichtlichen Nachholbedarfs in SachenFrauenförderung eine mindestens so ausführliche Antwort seitens des Ministersgewünscht wie bei den technischen Investitionen, die immerhin auf mehreren Seitenbeschrieben und gewürdigt werden. Der Landtag fordert seit Jahren von derLandesregierung, dass sie zumindest in eigenen Behörden eine nachhaltige Frauenpolitikumsetzt. Die lapidaren Antworten in diesem Bereich führen noch einmal deutlich vorAugen, dass es an entsprechendem Problembewusstsein mangelt.Die vorgelegten Zahlen lassen die Strukturen und Arbeitsabläufe, die sie repräsentieren,nur erahnen. Eine inhaltliche Würdigung der Arbeit der Gerichte undStaatsanwaltschaften erfolgt nicht.Dabei zeigen die detaillierten Ausführungen zur eJustice und der IT-Ausstattung derJustizarbeitsplätze, dass sich die Arbeitsabläufe an den Gerichten in einemgrundlegenden Wandel befinden. Als Außenstehende kann man die zahlreichenSoftware-Lösungen, die im Bericht vorgestellt werden, nur registrieren, aber nichtwürdigen. Allerdings macht die geplante Abschaffung der Papierform der Aktenhellhörig. Es ist mit anderen Worten unumgänglich, Sicherungssysteme einzuziehen, umDatenverlust und Manipulationen zu begegnen. Das gleiche gilt für den verkürztenAktenweg zwischen Polizei und Gerichten. Ich denke, dass wir genau hinschauenmüssen, welche Konsequenzen die leichtere Zugänglichkeit der gerichtlichen Aktendurch die Polizei haben wird. 5Die zunehmende Elektronisierung der Arbeitsplätze beurteilt der Justizministerdurchgängig positiv, obwohl er eingestehen muss, dass trotzdem die Zahl der Altfälle,der sich im so genannten 8-Monats-Rest manifestiert, steigt. Bei über 2.300 Verfahrenkonnten auch nach acht Monaten die Ermittlungen nicht abgeschlossen werden. Bereits2003 musste sich Ministerin Lütkes Kritik wegen des wachsenden Berges von Altfällengefallen lassen. Die Situation ist seit damals nicht viel besser geworden. Kritiker machendafür das neue Personalbedarfsberechnungssystem der Justiz, PEBB§Y, verantwortlich.Abgesehen von der Tatsache, dass ein zeitlicher Anschluss der Statistik nicht mehrgewährleistet ist, weil 2005 eine neue Datengrundlage eingeführt wurde, sind die mitdem neuen System eingeführten Zeitansätze höchst problematisch. So schlagenbeispielsweise Strafsachen gegen Jugendliche inklusive dem Verfassen derAnklageschrift und Teilnahme an der Hauptverhandlung mit 49 Minuten zu Buche. DieseStandardzeiten entsprechen nicht dem tatsächlichen Aufwand, so dass Richter undStaatsanwälte gezwungen sind, zwischen 60 und 100 Wochenarbeitsstunden zu leisten,um die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Oder sie schieben die Akten vor sichher. Das kann nicht im Sinne einer modernen Personalplanung sein.