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26.03.09 , 11:13 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 16 - Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein

Presseinformation
Kiel, den 26. März 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 16 Schleswig- Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein Drs. 16/2390

Die vorliegende Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP gibt einen
guten Einblick in die derzeitige Situation der Gerichte und Staatsanwaltschaften unseres
Landes.


Das Justizwesen wird weitgehend aus der Perspektive der Personalplanung beschrieben.
Diese ist natürlich der Dreh- und Angelpunkt eines funktionierenden Justizapparates,
weil die meisten Vorgänge in der Justiz nicht automatisiert sind. Jeder Vorgang muss von
echten Menschen in die Hand genommen und bearbeitet werden. Fehlen diese
Menschen, entwickelt sich im Handumdrehen ein Nadelöhr und die Verfahrensdauer
verlängert sich spürbar. Das ist besonders ärgerlich, wenn es sich bei den Klagenden um
Hartz IV- Empfänger handelt, die in der Regel über keinerlei finanzielle Rücklagen
verfügen. 2
Schon mehrfach hat sich der Landtag in den letzten Jahren mit den Problemen der
Sozialgerichte befasst. Leider steht es nicht in seiner Macht, das Sozialgesetzbuch II zu
ändern, das mit seinen mangelhaften Hartz-Gesetzen der Hauptgrund für die Klagewelle
bei den Sozialgerichten ist. Was wir tun können, ist die Verankerung von mehr
Richterstellen im Landeshaushalt, so dass es bei den so genannten „Hartz IV-Verfahren“
zügig zu Entscheidungen kommt. Mit der Erhöhung der Richterstellen, so die Hoffnung
des SSW, würden die Verfahren beschleunigt und die unseligen Wartezeiten verkürzt.
Nun zeigt der Bericht aber auch, dass es am Sozialgericht in Kiel an geeigneten
Räumlichkeiten fehlt, nämlich etwas mehr als 1.000 qm, und das bereits seit mehreren
Monaten. Dieses Detail belegt eindrücklich, wie zäh Strukturveränderungen in der
Justizverwaltung umgesetzt werden. Ob sich das alles mit dem Programm „Justiz 2010“
beschleunigen lässt, wage ich dennoch zu bezweifeln. Der neue zehnköpfige
Verwaltungsrat in Schleswig soll nämlich als oberstes Gremium der Selbstverwaltung
einstimmig entscheiden. Nur bei Beschlüssen zu Organisation und Informationstechnik
genügt eine Zweidrittelmehrheit. Kommt allerdings keine Einigung zustande, bleibt alles
beim Alten und der Minister entscheidet.


Entschieden hat der Minister auch die Amtsgerichtsreform. Die Personalsituation an den
kleinen Amtsgerichten war die Begründung für die Schließung der Amtsgerichte in
Kappeln, Mölln und Geesthacht. Der SSW hat die Schließung des Standortes in Kappeln
als falsche regionalpolitische Entscheidung abgelehnt. Wir halten unsere Kritik aufrecht,
auch weil die Einspareffekte durch den Wegfall einer Wachtmeisterstelle als gering
einzustufen sind und durch die Kosten für die Umbaumaßnahmen in Schleswig mehr als
aufgefressen werden. Im Gegenzug sind durch die Schließung des Kappelner
Amtsgerichtes die Wege für die Bürgerinnen und Bürger zweifellos länger geworden. 3
Immerhin muss man anerkennen, dass sich die Bearbeitungszeiten verringert haben;
allerdings nicht, weil der Gerichtsstandort jetzt Schleswig heißt, sondern weil
mittlerweile technische Neuerungen wie das elektronische Grundbuch eingeführt
wurden.
So zeigt der Bericht, dass die Amtsgerichtsreform, die von den Bürgern überwiegend als
Amtsgerichtsschließungs-Programm erlebt wurde, die Ziele, die damals in Aussicht
gestellt wurden, tatsächlich nicht umsetzen konnte. Das ist eine ernüchternde Bilanz –
und keine gute Grundlage für weitere Reformvorhaben.


Ernüchternd ist auch das Eingeständnis der Landesregierung, dass sie nicht imstande ist,
die Entlastungsfunktionen der Schlichtungsverfahren zu beziffern. So stellt man bei der
Lektüre des Berichtes verwundert fest, dass es überhaupt keine detaillierte Statistik zu
Schlichtungsverfahren gibt. Dabei liegen die Vorteile solcher außergerichtlicher
Verfahren auf der Hand. Genannt werden sollen hier nur die
Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei denen ein moderiertes Gespräch verhindern kann, dass
sich Kleinigkeiten - wie ein Apfelbaum, dessen Äste über den Zaun wachsen - zu
Prozesslawinen auswachsen. Es ging beim Schlichtungsgesetz zwar nie ausschließlich
um die Entlastung der Justiz, sie hat aber in den Erwägungen eine Rolle gespielt. Eine
Bewertung kann laut Antwort der Landesregierung nicht erfolgen. Das ist enttäuschend.


Überhaupt gibt es eine Reihe von lakonischen Antworten zu Sachverhalten, die tiefer
gehende Überlegungen verdient hätten. Die Tatsache, dass Jurastudentinnen bessere
Abschlüsse als ihre Kommilitonen machen, hat zum Beispiel schon so manchen
Personalplaner zum Grübeln gebracht. Denn eigentlich müssten die Richterinnen und
Staatanwältinnen langsam in der Mehrheit sein. Dass dem nicht so ist, lässt sich sogar 4
aus der dürren Statistik des Berichtes ohne weiteres ablesen. Bisher hat sich der
gestiegene Frauenanteil bei der Einstellung nämlich nicht auf die Besetzung von
Beförderungsämtern ausgewirkt. Nach der Einstiegsstufe R 1 fällt der Frauenanteil auf
unter 25%. Ich hätte mir bezüglich des offensichtlichen Nachholbedarfs in Sachen
Frauenförderung eine mindestens so ausführliche Antwort seitens des Ministers
gewünscht wie bei den technischen Investitionen, die immerhin auf mehreren Seiten
beschrieben und gewürdigt werden. Der Landtag fordert seit Jahren von der
Landesregierung, dass sie zumindest in eigenen Behörden eine nachhaltige Frauenpolitik
umsetzt. Die lapidaren Antworten in diesem Bereich führen noch einmal deutlich vor
Augen, dass es an entsprechendem Problembewusstsein mangelt.


Die vorgelegten Zahlen lassen die Strukturen und Arbeitsabläufe, die sie repräsentieren,
nur erahnen. Eine inhaltliche Würdigung der Arbeit der Gerichte und
Staatsanwaltschaften erfolgt nicht.


Dabei zeigen die detaillierten Ausführungen zur eJustice und der IT-Ausstattung der
Justizarbeitsplätze, dass sich die Arbeitsabläufe an den Gerichten in einem
grundlegenden Wandel befinden. Als Außenstehende kann man die zahlreichen
Software-Lösungen, die im Bericht vorgestellt werden, nur registrieren, aber nicht
würdigen. Allerdings macht die geplante Abschaffung der Papierform der Akten
hellhörig. Es ist mit anderen Worten unumgänglich, Sicherungssysteme einzuziehen, um
Datenverlust und Manipulationen zu begegnen. Das gleiche gilt für den verkürzten
Aktenweg zwischen Polizei und Gerichten. Ich denke, dass wir genau hinschauen
müssen, welche Konsequenzen die leichtere Zugänglichkeit der gerichtlichen Akten
durch die Polizei haben wird. 5
Die zunehmende Elektronisierung der Arbeitsplätze beurteilt der Justizminister
durchgängig positiv, obwohl er eingestehen muss, dass trotzdem die Zahl der Altfälle,
der sich im so genannten 8-Monats-Rest manifestiert, steigt. Bei über 2.300 Verfahren
konnten auch nach acht Monaten die Ermittlungen nicht abgeschlossen werden. Bereits
2003 musste sich Ministerin Lütkes Kritik wegen des wachsenden Berges von Altfällen
gefallen lassen. Die Situation ist seit damals nicht viel besser geworden. Kritiker machen
dafür das neue Personalbedarfsberechnungssystem der Justiz, PEBB§Y, verantwortlich.
Abgesehen von der Tatsache, dass ein zeitlicher Anschluss der Statistik nicht mehr
gewährleistet ist, weil 2005 eine neue Datengrundlage eingeführt wurde, sind die mit
dem neuen System eingeführten Zeitansätze höchst problematisch. So schlagen
beispielsweise Strafsachen gegen Jugendliche inklusive dem Verfassen der
Anklageschrift und Teilnahme an der Hauptverhandlung mit 49 Minuten zu Buche. Diese
Standardzeiten entsprechen nicht dem tatsächlichen Aufwand, so dass Richter und
Staatsanwälte gezwungen sind, zwischen 60 und 100 Wochenarbeitsstunden zu leisten,
um die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Oder sie schieben die Akten vor sich
her. Das kann nicht im Sinne einer modernen Personalplanung sein.

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