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Wolfgang Kubicki: "Die Grenze der Arbeitsbelastung ist in vielen Bereichen der Justiz erreicht!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 102/2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 26. März 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdLJustiz/Gerichte/StaatsanwaltschaftenWolfgang Kubicki: „Die Grenze der Arbeitsbelastung ist in vielen Bereichen der Justiz erreicht!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 16 (Große Anfrage der FDP zu Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein) sagte Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Mit der Fragestellung unserer Großen Anfrage hatten wir unsere Intention klar benannt, warum uns eine intensive Befassung mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein aktuell dringlich erschien.Aktueller Anlass sind die „strategischen Strukturveränderungen“, die innerhalb des Justizministeriums gerade vorbereitet werden, verbunden mit der „Stärkung der Justiz“. Soweit es um die „Stärkung der Justiz“ geht, lag es für die FDP da nahe, erst einmal die Ausgangsposition zu ermitteln, zumal die letzte Datenübersicht bereits sieben Jahre zurückliegt.Mit der Antwort auf die Große Anfrage liegt diese neue Bestandsaufnahme nunmehr vor. Sie hat allen Beteiligten eine Menge zusätzlicher Arbeit gebracht – für die ich herzlich danken möchte –; und sie hat eine Menge Informationen zu Tage gefördert, die ohne Frage eine gute Grundlage bieten, um in eine konstruktive Debatte um die Stärkung der Justiz einzusteigen. Was jedoch bei allem statistischen Material nicht vorliegt, ist eine Antwort auf die Frage, wie sich die Landesregierung künftig die Selbstverwaltung der Justiz, verbunden mit ihrer Stärkung, vorstellt.Diese Frage ist auf den 91 Seiten Text plus Anlagen schlicht offen geblieben. Dabei mag es nur eine Stilfrage sein, dass die Vorbemerkung des Fragestellers, sozusagen unsere „Absichtserklärung“, nicht in die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage aufgenommen worden ist.Es ist aber keine bloße Stilfrage, konkrete Fragen, wie wir sie im letzten Abschnitt gestellt haben, nicht zu beantworten, und stattdessen auf unbestimmte „Projektstrukturen“ zu verweisenUnsere Landesverfassung formuliert das sehr eindeutig: Nach Artikel 23 LVerf haben die Landesregierung oder ihre Mitglieder parlamentarische Anfragen „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten“ Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 – und ich betone vollständig.Gleichwohl finden sich keinerlei substantiierte Ausführungen beispielsweise zu der Frage, ob die Landesregierung plant, auch die Staatsanwaltschaften in ihre Überlegungen zur Selbstverwaltung der Justiz mit einzubeziehen.Dabei werden die bisherigen Überlegungen aus dem Ministerium, die Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften voneinander zu trennen, bereits in Fachkreisen sehr kritisch diskutiert. Insbesondere die Staatsanwaltschaften sind durch diese Abkoppelungspläne – zu Recht – stark beunruhigt. Hier wird das Ministerium ohne Frage nachliefern und inhaltlich nachbessern müssen - auch wenn in dieser Legislaturperiode möglicherweise der Fachbereich „Justiz“ im Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa nicht das besondere Steckenpferd der Landesregierung ist.In der Großen Anfrage wird gleich mehrfach darauf hingewiesen, dass insbesondere in Fragen zur Belastung und Personalbedarfsrechnung in den Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften ein direkter Vergleich der Ergebnisse bis zum Jahr 2004 und ab 2005 in Folge der Einführung von „PEBB§Y“ nicht möglich ist.Ein Ergebnis wird gleichwohl deutlich: Zwar ist die Justiz in Schleswig- Holstein im Bundesvergleich vergleichsweise gut aufgestellt. Aber die Belastungsgrenze bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, und zwar sowohl im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich als auch in den nach geordneten Bereichen, ist erreicht ist und kann nicht weiter strapaziert werden.Lassen Sie mich das nur an einigen Punkten hervorheben, angefangen mit der Arbeitsbelastung bei den Gerichten:Bereits die Statistik spricht hier – und zwar unabhängig davon, ob vor oder nach „PEBB§Y“ gezählt wurde - eine deutliche Sprache: Das Maß ist voll und wer die Qualität der gegenwärtigen Rechtsprechung halten will, kann sich keine weiteren Einsparungen leisten.Berücksichtigt man darüber hinaus auch noch Kriterien außerhalb der auf Eingänge und Erledigungen fixierten Statistik, wird das Bild noch diffiziler.Das fängt bei der gesellschaftlichen – und von der Politik gewollten (!) Entwicklung nach mehr Gleichberichtigung an. Im jüngsten Bericht zur Frauenpolitik haben wir das gerade diskutiert – ziemlich theoretisch, wenn ich das hinzufügen darf:Heutzutage ist es in der Justiz durchaus üblich, dass sowohl Männer als auch Frauen in Erziehungsurlaub gehen oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Und grundsätzlich würde das auch jeder begrüßen wollen. Nur die praktische Ausgestaltung, die sich aus den damit verbundenen Personalfragen, ergibt, erstickt diese anfängliche Begeisterung oftmals bereits im Keim. Einer geht und die anderen machen seine Arbeit – so sieht die traurige Wirklichkeit auch in Kreisen der Justiz aus.Die Frage ist deshalb: Wie unterstützen wir eine Entwicklung die mehr Familie nicht zwangsläufig mit noch mehr Arbeit für den Einzelnen verknüpft?Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Wie ermöglichen wir es, dass ein Vater die ihm zustehende zwei-monatige Elternzeit nehmen kann, ohne das eine Kollegin oder eine Kollege diese Arbeit über sein bereits volles Pensum hinaus übernehmen muss? Wie besetzen wir die Geschäftsstellen vor- und vor allem nachmittags, wenn sich die Teilzeitbeschäftigen infolge der Kinderbetreuungszeiten auf die Vormittagsstunden beschränken müssen? Welche Möglichkeiten für eine richterliche Tätigkeit in Teilzeit bieten wir an, obwohl bekannt ist, dass beispielsweise ein Prozess im Strafbereich angesichts seiner Komplexität in Teilzeit oftmals nicht zu bewältigen ist?Das sind alles keine Fragen, die wir infolge Justiz 2010 den Gerichten überlassen können – zumal Personalfragen weiter im Ministerium entschieden werden sollen. Hier sind vor allem wir als Haushaltsgesetzgeber gefragt, der aktuell keine Spielräume zu Gunsten einer modernen Familienpolitik zulässt.Gefragt sind wir aber auch als Gesetzgeber: Mehr denn je ist es en vogue, nicht nur immer neuen Forderungen nach mehr Gesetzen, differenzierteren Regelungen und staatlichen Eingriffsbefugnissen nachzukommen. Immer mehr werden die sich daraus ergebenden neuen Tatbestände nachlässig formuliert – und im Anschluss darauf vertraut, dass es die Justiz im Wege der Rechtsauslegung schon richten wird. Das bedeutet eine exorbitante Belastung für die Justiz.Oder die Tatbestände werden so offen formuliert, dass zwar – gezielt - mehr Raum bleibt, damit der Richter die individuellen Umstände des Einzelfalls besser berücksichtigen kann – nur die Arbeit die damit verbunden ist, das „Mehr“ an Zeit und Aufwand, um zu einem gerechten Ergebnis zu kommen, das bleibt in den Statistiken auf der Strecke – das wird auch in „PEBB§Y“ nicht abgebildet.Beispiel: Unterhaltsrechtsreform. Hier hat der Gesetzgeber ganz bewusst z.B. eine offene Regelung zur Unterhaltsdauer eingebaut. Das kann hoffentlich dem Einzelnen nutzen, in jedem Fall führt es zu mehr Arbeit in der Familiengerichtsbarkeit. Denn bei ihr bleibt der „schwarze Peter“ umfangreicher Prüfungen und Abwägungen hängen und in der Folge möglicherweise auch noch der Unmut der Verfahrensbeteiligten, weil sich Richter gehetzt fühlen und Parteien doch ungerecht behandeln.Vergleichbares gilt bei den Staatsanwaltschaften: Bei ihnen ist die Belastungsgrenze ebenfalls ausgeschöpft. Denn die Zahl der Ermittlungsverfahren steigt kontinuierlich an, die Verfahren werden komplizierter, der Anteil schwieriger Fälle wächstDas liegt vor allem an den veränderten Verfahrensstrukturen: Mehr denn je stehen heute Betäubungsmittel- und Gewaltdelikte, Banden- und Wirtschaftskriminalität oder auch Ausländerkriminalität auf der Tagesordnung. Allein der Einsatz von geeigneten Dolmetschern, um beim letzten Beispiel zu bleiben, erfordert da häufig viel, viel Zeit.Kommen dann noch aus den gerade genannten Gründen „Personalschwierigkeiten“ hinzu, wie Ausfallzeiten infolge Elternzeit, Teilzeit oder Familienzusammenführung, ist das Arbeitsmaß der Kollegen nicht nur voll, sondern übervoll. Bislang gibt es keine Vertretungen beispielsweise bei zweimonatiger Abwesenheit oder Extrazuweisungen, weil eine besondere EDV-Einarbeitung angesagt ist. Die zunehmende Inanspruchnahme der Bereitschaftsdienste tut ein Übriges. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4Schließlich noch ein Wort zu den Gerichts- und Bewährungshelfern: Leider ist das Bild, das die Landesregierung über ihre Arbeit zeichnet, erneut schief. Denn tatsächlich ist deren Belastungsgrenze bereits mehr als ausgeschöpft, zumal beispielsweise von den angegebenen Planstellen für die praktische Bewährungshilfe gar nicht alle zur Verfügung stehen – und auch für 2009/2010 abermals nur 67,25 Stellen vorgesehen sind. Da verwundert es auch kaum, dass die Landesregierung konstant an Kritikpunkten festhält, beispielsweise angeblichen Doppelbetreuungen oder fehlenden Standards, obwohl sie ausweislich „SoPart“ bessere Kenntnisse haben könnte.Bleibt zu hoffen, dass damit nicht nur möglichen organisatorischen und personellen Veränderungen der Weg geebnet werden soll, für die erst noch die ausstehenden Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes abgewartet werden müssen.Auch hier werden wir in der Diskussion bleiben müssen – mit allen Beteiligten in der Justiz. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, das hat unsere Vorbereitung dieser Anfrage gezeigt, ist groß.In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/