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Anke Spoorendonk zu TOP 09 - Änderung der Landesbauordnung
PresseinformationKiel, den 25.03.2009 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 09 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Schleswig-Holstein Drs. 16/2523Der Verabschiedung der Landesbauordnung im Dezember letzten Jahres lag eine langwierigeund ausführliche Ausschussarbeit zugrunde. Die umfangreichen Stellungnahmen der Anhörungmachen den Wert des Gesetzentwurfs deutlich. In diesem Zusammenhang wurde auch derflächendeckende Einbau von Rauchmeldern ausführliche erörtert. Der SSW hat die imGesetzentwurf verankerte Verpflichtung mitgetragen, jede Wohnung bis zum 31.12.2010 mitRauchmeldern auszustatten.Ich will hier jetzt nicht weiter über die lebensrettenden Vorteile von Rauchmeldern eingehen,denn die liegen klar auf der Hand. Da wir aber über Freiwilligkeit nicht den gewünschten Effekterzielen, jede Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten, wurde mit der vorletzten Novellierungder Landesbauordnung eine gesetzliche Regelung verankert. Dieses Ziel haben wir seinerzeitunterstützt.Dieses Ziel wurde auch mit der jüngsten Novellierung LBO nicht aus den Augen verloren - dasmöchte ich deutlich sagen. Die rechtliche Verpflichtung Rauchmelder einzubauen besteht 2weiterhin - wurde aber um ein Jahr verzögert. Dies mag durchaus bedauerlich sein, ließ sich aberpolitisch nicht anders durchsetzten.Die Zahl der Rauchmelder in deutschen Wohnungen ist im Vergleich mit anderen europäischenLändern gering. Aber wir müssen erkennen, dass es durch eine gute Öffentlichkeitsarbeitgelungen ist, die Zahl der ausgestatteten Wohnungen zu erhöhen. Eine Forsa-Studie von 2006belegt, dass mittlerweile rund 30 % der Privathaushalte in Deutschland mit Rauchmeldernausgestattet sind. Demgegenüber waren es 1999 nur zwischen 5 bis 7%.Diese Entwicklung an sich ist durchaus positiv zu werten, aber Experten warnen davor, dass esohne gesetzliche Regelungen keine signifikante Erhöhung mehr geben wird.Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, wo es eine gesetzliche Regelung gibt, liegt dieZahl der mit Rauchmeldern ausgestatteten Wohnungen zwischen 75% und 98%.Was auch zu einer massiven Reduzierung der Anzahl an Brandtoten geführt hat.Wir wissen also, womit wir es zu tun haben. Wir wissen, wo die Gefahren bei Wohnungsbrändenliegen und wie wir diesen begegnen können. Daher haben wir in Schleswig-Holstein seinerzeitauch den politischen Beschluss gefasst, dieses Problem rechtlich zu lösen. Die damiteinhergehende Übergangsfrist von fünf Jahren schien uns durchaus angemessen, umvorhandene Wohnungen mit Rauchmeldern auszurüsten.Der politische Wille sieht nun jedoch vor, ein weiteres Jahr dranzuhängen. Wichtig ist aber, dassdas Ziel nicht aus den Augen verloren wird.Grundsätzlich möchte ich sagen, dass ich dem vorliegenden Gesetzentwurf durchaus positivgegenüber stehe. Ich halte es aber für politisch unanständig, dass die Grünen in ihrerBegründung für ihre politische Initiative einen schweren Wohnungsbrand instrumentalisierenund ich halte es für unredlich, dass sie diesen traurigen Anlass derart in den Vordergrund rücken.