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26.03.09 , 14:43 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 9: Rauchmelder retten Leben!

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 26.03.2009,Nr. 080/2009


zu Top 9 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Schleswig-Holstein

Klaus-Peter Puls:
Rauchmelder retten Leben!
In der Landtagsdebatte zur Verkürzung der gesetzlichen Frist für die Ausrüstung von Wohnun- gen mit Rauchwarnmeldern erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:
Seit Dezember 2008 heißt es in unserer neu gefassten Landesbauordnung: „In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräu- men führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.“
Den grünen Antrag, die Frist zur Ausstattung vorhandener Wohnungen um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2009, zu verkürzen, könnte die SPD-Landtagsfraktion zustimmen, weil dieser Endtermin für die Nachrüstung von Altbauten bereits seit 2005 in der alten Fassung der Lan- desbauordnung gesetzlich festgelegt war, so dass eigentlich schon bis heute genügend Zeit gewesen wäre, die vorhandenen Altwohnungsbestände nachzurüsten. Auch der im Oktober 2007 vorgelegte Regierungsgesetzentwurf zur Neufassung der LBO sah weiterhin die alte „Nachrüstungspflicht“ bis zum 31.12.2009 vor. Erst im parlamentarischen Beratungsverfahren wurde diese Frist um ein Jahr (bis zum 31.12.2010) verlängert, weil Haus und Grund und Wohnungswirtschaft insbesondere für die Eigentümer größerer Altwohnungsbestände wegen des zum Teil erheblichen Finanzbedarfs um Verlängerung baten.
Angesichts einer aktuellen Brandtragödie mit drei Toten in Lübeck hat auch der Landesfeuer- wehrverband einmal mehr auf die schadensvorsorgende und lebensrettende Funktion von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnungen hingewiesen. Auch wenn der Vorfall in Lübeck von einer gesetzlichen Ausstattungspflicht nicht erst bis Ende 2010, sondern schon bis Ende 2009 noch nicht erfasst gewesen wäre, sollte sich der Landtag zumindest veranlasst sehen, an alle Hauseigentümer und Vermieter in Schleswig-Holstein zu appellieren, unabhängig von gesetz- lichen Pflichten zum Schutz der Mieter und Bewohner und ja auch im eigenen Eigentümerinte- resse freiwillig so schnell wie möglich und soweit noch nicht geschehen die erst im nächsten Jahr verpflichtende Ausstattung mit Rauchwarnmeldern vorzunehmen.
Auf keinen Fall sollten wir durch langwierige Ausschussberatungen die in der LBO gerade neu geschaffene Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft erneut zur gesetzgeberischen Hängepartie machen. Da alle fachlichen und verbandlichen Stellungnahmen vorliegen, könnte schnell entschieden werden. Vielleicht ist ja sogar eine von allen Fraktionen getragene Ent- scheidung für den Antrag der Grünen möglich.



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