Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Wolfgang Kubicki: Schuldenbremse ja, aber nicht unter diesen Voraussetzungen!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 105/2009 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 26. März 2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort!Finanzen/Haushalt/SchuldenbremseWolfgang Kubicki: Schuldenbremse ja, aber nicht unter diesen Voraussetzungen! In seinem Redebeitrag zu TOP 21 (Schuldenbremse im Bundesrat ablehnen) sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:„Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in der vergangenen Plenartagung ausführlich über das Thema Schuldenbremse debattiert. In seltener Eintracht haben wir über alle Fraktionen hinweg festgestellt, dass eine Schuldenbremse grundsätzlich richtig und notwendig ist. Wir haben weiterhin gemeinsam festgestellt, dass die von der Föderalismuskommission ausgehandelte Regelung zur Altschuldenhilfe für Schleswig-Holstein absolut inakzeptabel ist. Zudem hat der Ältestenrat einstimmig beschlossen, dass der Landesgesetzgeber die Hoheit über die Festsetzung einer Schuldenbremse haben muss und damit die Initiative zur Einführung einer Schuldenbremse nur von den Ländern selber kommen kann. Er hat ebenso einstimmig beschlossen, dass als letztes Mittel – wenn der Bundesrat die Regelungen so beschließen sollte – nur eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht als Ausweg bleiben wird.Diese Klage setzt natürlich voraus, dass Schleswig-Holstein dem Kompromiss der Föderalismuskommission im Bundesrat nicht zustimmt – alles andere wäre hochgradig peinlich. Insofern ist der Antrag des SSW überflüssig. Es sei denn – und das lässt der Antrag meines Erachtens offen – der SSW spricht sich auch dann gegen eine Schuldenbremse aus, wenn der Bundesrat eine akzeptable Altschuldenregelung für Schleswig-Holstein finden sollte. Sollte das der Fall sein, dann ist der Antrag zwar nicht überflüssig, aber er muss auf jeden Fall abgelehnt werden. Denn dann würden wir das fatale Signal an die übrigen Länder senden, wir würden jeglicher Haushaltsdisziplin vollkommen abschwören. Aber vielleicht gelingt es dem SSW ja, diese Frage aufzuklären.Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 25. Februar mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, dass die Landesregierung im Bundesrat einer Schuldenbremse nur zustimmt, wenn es eine entsprechende Altschuldenregelung für Schleswig-Holstein gibt. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Dieser Beschluss ist richtig, er gilt und ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die Schleswig-Holsteinischen Vertreter im Bundesrat sich an diesen Beschluss auch halten werden. Denn eine Schuldenbremse ist grundsätzlich richtig. Sie schafft ein Fundament für zukünftige nachhaltige Ausgaben und erhält damit den Spielraum für die zukünftigen Generationen. Allerdings muss sie so ausgestaltet sein, dass die Handlungsfähigkeit der Länder erhalten bleibt.Ich will nicht erneut im Detail auf die Konsequenzen des von der Föderalismuskommission beschlossenen Kompromisses auf Schleswig- Holstein eingehen – das habe ich in meiner Rede im Februar-Plenum ausführlich getan. Aber lassen sie mich heute erneut die drei grundlegenden Maßgaben darstellen, die aus Sicht der FDP-Fraktion eine zustimmungsfähige Schuldenbremse erfüllen muss.Erstens darf die Ausgestaltung des Schuldenverbotes nicht zu starr sein. Das heißt: Verschuldung für Investitionen muss aus Sicht der FDP-Fraktion möglich sein. Oder anders formuliert: Die Regelungen, die getroffen werden, dürfen die Handlungsfähigkeit des Landes nicht einschnüren. Das bedeutet im Klartext: Eine Neuverschuldung von Null sollte es nur über eine Legislaturperiode geben.Zweitens muss den finanzschwachen Ländern die Chance gegeben werden, eine solche Schuldenregel auch einzuhalten. Also müssen die kompensatorischen Finanzhilfen so bemessen sein, dass diese Länder aus eigener Kraft zu einer Nettoneuverschuldung von null kommen.Und drittens darf das Budgetrecht der Landesparlamente nicht ausgehebelt werden.Der Beschluss der Föderalismuskommission vom 6. März erfüllt allerdings keines dieser drei Kriterien und ist folglich nicht zustimmungsfähig. Vielleicht – dann hätte der Antrag des SSW sogar doch noch einen Sinn – legt uns der Ministerpräsident heute dar, mit welchen Änderungsanträgen aus Schleswig-Holstein wir im Bundesrat rechnen können.Aber wie auch immer der Bundesrat am Ende entscheiden wird, der Landeshaushalt zeigt, dass wir nur über die Einnahmenseite eine Konsolidierung der Landesfinanzen erreichen: Durch Wachstum, durch Stärkung der Kaufkraft und der damit einhergehenden Steuermehreinnahmen. Ob mit oder ohne Schuldenbremse – die Zinslasten drohen unser Land zu ersticken. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um die Neuverschuldung zu reduzieren. Und zwar möglichst schnell“, so Kubicki abschließend.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/