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Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein
PresseinformationKiel, den 26. März 2009 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 15 Schleswig- Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig- Holstein Drs. 16/2324Bündnis 90/Die Grünen und der SSW haben vor einem Jahr gemeinsam die Große Anfrage zuden Aufgaben der Ämter und Zweckverbänden in Schleswig-Holstein. Nun liegt dem Landtag dieAntwort hierzu vor.Der Kollege Hentschel hat zur Qualität der Antwort den wissenschaftlichen Dienst zitiert, demkann ich mich nur anschließen. Für eine Landesregierung, die sich die Verwaltungsreform ingroßen Lettern auf die Fahnen geschrieben hat - oder sollte ich besser sagen hatte - wäre dieBeantwortung der Großen Anfrage eine ausgezeichnete Gelegenheit gewesen, gegenüber demParlament und der Öffentlichkeit die erzielten Fortschritten - in der für die Verwaltungspraxis sozentralen Bereiche - ausführlich zu dokumentieren.Die Landesregierung begründet die lückenhafte Beantwortung zum einen mit derArbeitsverdichtung vor Ort. Zum anderen führt die Landesregierung an, dass die 2Sachverhaltsermittlung völlig überflüssig sei, da die Fragestellung bereits im Jahre 2002 vomGemeindetag untersucht wurde.Dieses Argument hat es durchaus in sich. Große Anfragen sind ein Instrument, mit dem derSouverän die Exekutive kontrollieren kann. Die Landesregierung gibt hier zu erkennen, sich derKontrolle dadurch entziehen zu können, dass sie sich auf die Beurteilung anderer Exekutivorgane- hier den Amtsverwaltungen - beruft, die der Auffassung seien, die Kontrolle sei ohnehinüberflüssig.Nun mag es den Amtsverwaltungen unbenommen sein, diese Ansicht zu vertreten. Doch dasssich die Landesregierung diese Ansicht zueigen macht, ist ein latenter, aber klarer Verstoß gegendie Gewaltenkontrolle. Im Grundsatz bedeutet das nämlich, dass Exekutivorgane beurteilen, obder Informationsbedarf des Parlaments berechtigt ist oder nicht. Das dürfen sich Parlamente -selbst in Zeiten der Dämmerung Großer Koalitionen - keinesfalls gefallen lassen.In nicht weniger als 14 Monaten wird sehr wahrscheinlich zumindest eine der jetzigenRegierungsfraktionen auf den Bänken der Opposition Platz nehmen dürfen; dann wird sich dieOptik auf diese Fragestellungen schnell geändert haben.Zurück zum Gegenstand der Großen Anfrage.Finanzminister Wiegard hat in der Debatte zum Ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetz vorüber zwei Jahren ausgeführt: „Wir machen auf Amtsebene Verwaltung. Da werden wir keineSelbstverwaltungseinrichtungen unterhalten und betreiben.“ Ob dieses nun nach dendurchgeführten Amtsfusionen tatsächlich der Fall ist, scheint nach Ansicht der Landesregierungkein Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle zu sein. So äußerte Wiegard damals aus dieserSicht folgerichtig: “Man muss einmal darüber diskutieren, ob ein Parlament das richtige Organist, um über Zusammenschlüsse von Verwaltungseinheiten zu beschließen.“Was den SSW betrifft, so haben wir hierzu eine klare Haltung: wir treten vehement dafür ein,dass diese Fragen im Parlament und somit im Lichte der Öffentlichkeit diskutiert und 3beschlossen werden. Es ist darum kein Geheimnis, dass der SSW sowohl mit der lediglich indirekterfolgten Legitimation der Amtsausschüsse, dem schleichenden, ausufernden System derAufgabenübertragung samt den für die Bürger unübersichtlichen Zweckverbandslösungenerhebliche demokratischen Bedenken hat. Aus unserer Sicht hat sich auf der kommunalen Ebeneein System der Intransparenz etabliert, mit dem man im Einzelfall zwar mehr oder wenigerzurecht kommt, dass sich aber der politischen Steuerung der vom Bürger gewählten Gremienweitgehend entzieht. Das ist eine Form von Bürokratie und keine Demokratie.Der Bürger sollte sich in den Fragen der örtlichen Gemeinschaft an sein Gemeinderatsmitgliedwenden können, das Rede und Antwort stehen kann, weil diese Fragen in der Kompetenz derGemeinderäte liegen und auch dort entschieden werden. Stattdessen werden die meistenAngelegenheiten im Amtsauschuss, den Zweckverbandsversammlungen und anderen Gremienstellvertretend entschieden, ohne Rückkoppelung an die Wahlentscheidung der Bürger. Nicht zuvergessen ist der Effekt auf das politische Ehrenamt in den Gemeinderäten, das langsam, abersicher ausgehöhlt wird.Während sich das großkoalitionäre Verwaltungsreförmchen bewusst und ausschließlich auf dieäußeren Strukturen von Verwaltung beschränkt, hat der SSW stets auch die Fragen der innerenStrukturen, nämlich der Entscheidungsstrukturen und der demokratischen Legitimationmitgedacht und problematisiert. Bürgernähe ist für den SSW nicht allein in Kilometern undpersönlichen Netzwerken zu messen, sondern auch eine Frage der Transparenz vonEntscheidungsprozessen und demokratischer Steuerungsfähigkeit.Daher war es für den SSW eine logische Folge, dass nach der Bildung der neuen, größeren Ämterder Aspekt der demokratischen Legitimation auf die Tagesordnung des Landtages gehört.Ich zitiere: „Die veränderte Verwaltungsstruktur mit größer werdenden Ämter macht auch eineAnpassung der Amtsordnung erforderlich. Amtsausschüsse, die die Größe von Kreistagen haben,sind mit effizienten Entscheidungsstrukturen und einer nachhaltigen Kontrolle der Verwaltung 4nicht zu vereinbaren“, so stellte das völlig zu recht, der CDU-Kollege Wilfried Wengler in derDebatte am 11. Oktober 2006 fest. Also selbst Mitglieder der Regierungsfraktionen erkennengrundsätzlich an, dass Änderungen der äußeren Strukturen nicht ohne Auswirkungen auf dieinnere Verfasstheit der Ämter und damit der kommunalen Selbstverwaltung sind.Die Große Anfrage soll den Landtag in die Lage versetzen, sich ein aktuelles Bild über dieEntwicklung unter den gerade genannten Aspekten, aber vor allem bezüglich der schleichendenVeränderung des Amtes von der Schreibstube zum Gemeindenverband zu verschaffen.Die vorliegende Antwort der Landesregierung vermittelt trotz der großen Lücken eine klareTendenz bezüglich der Selbstverwaltungswirklichkeit in den Ämtern.Wir können sicher davon ausgehen, dass sämtlichen Ämtern mindestens eine zusätzlicheSelbstverwaltungsaufgabe übertragen worden ist. Die durchschnittliche Zahl vonSelbstverwaltungsaufgaben liegt 2009 bei 9,7. 1979 lag diese Zahl noch bei 2,8 Aufgaben je Amt.Das bereits im Bundesverfassungsurteil von 1979 festgestellte kritische Ausmaß an derWahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben bei den Ämtern ist also weiter gestiegen.Besonders bemerkenswert ist, dass in mehr als jedem zweiten Amt, das sich überhaupt an derBeantwortung beteiligt hat, überhaupt keine einzige Selbstverwaltungsaufgabe mehr durch dieGemeinden durchgeführt wird. Oft haben sämtliche Gemeinden eines Amtes die entsprechendeAufgabe an das Amt übertragen. Es deutet also alles darauf hin, dass unsere Ämter inzwischende facto Gemeindeverbände sind.Das erwähnte Gutachten des Gemeindetages, das eine Neu-Erhebung im Rahmen der GroßenAnfrage angeblich überflüssig macht, kam bereits im Jahr 2002 zu dem Ergebnis, dass sichsowohl die Quantität wie Qualität der auf die Ämter übertragenen gemeindlichenSelbstverwaltungsaufgaben seit 1979 erheblich erhöht hat. 5Der Autor der Studie, Utz Schliesky, stellt fest: “Das Amt befindet sich aufgrund derlegitimatorischen Strukturen in einer „Entwicklungsfalle“. Weil das Amt nur bestimmte imVerhältnis zur Gemeinde nachrangige Aufgaben wahrnehmen darf, soll es keiner unmittelbarendemokratischen Legitimation bedürfen. Weil das Amt aber andererseits eine so geringedemokratische Legitimation besitzt, soll eine weitergehende Aufgabenzuweisung unzulässigsein. Die Aufgabenverteilung zwischen Amt und Gemeinde entspricht nicht mehr demgesetzlichen Regelmodell, das Ausdruck der verfassungsrechtlichen Legitimationsanforderungenist (…).“Die Ämter nehmen mittlerweile gemeindliche Selbstverwaltungsaufgaben in beachtlichemMaße wahr und das mit steigender Tendenz. Durch die Reformmaßnahmen hat sich dasverfassungsrechtliche Legitimationsproblem noch weiter verschärft. Der Kollege Hentschel hatdieses anschaulich unter anderem an der wichtigen Frage der Repräsentativität der politischenGremien dargelegt.Ich warne die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen davor, nach dem Motto zuverfahren: Wenn niemand aus der kommunalen Familie darüber klagt, schauen wir einfach wegund tun so, als ob es ein rein theoretisches Problem der Opposition sei. Wir sind alsLandesgesetzgeber in der Pflicht, die klaren Anzeichen eines verfassungswidrigenDemokratiedefizits aufzugreifen und das Defizit umgehend zu beseitigen.Der SSW hat klaren Vorstellungen, wie kommunale Gestaltungskraft, kommunale Demokratieund kommunale Verwaltung wieder in Einklang gebracht werden könnten. Eine weitere Ebenevon Gemeindeverbänden schwebt uns dabei nicht als Lösung vor, sondern gestärkte Kommunennach dem Prinzip der Einheit und Einräumigkeit der Verwaltung.Über diese Frage sollten wir uns hier - gerne kontrovers - auseinandersetzen, es sollte aber bitteKonsens darüber herrschen, dass Legitimationsdefizite - die letztlich zu Lasten der Bürger undder politischen Kultur gehen - nicht stillschweigend akzeptiert werden.