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26.03.09 , 16:02 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein

Presseinformation
Kiel, den 26. März 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 15 Schleswig- Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig- Holstein Drs. 16/2324

Bündnis 90/Die Grünen und der SSW haben vor einem Jahr gemeinsam die Große Anfrage zu
den Aufgaben der Ämter und Zweckverbänden in Schleswig-Holstein. Nun liegt dem Landtag die
Antwort hierzu vor.


Der Kollege Hentschel hat zur Qualität der Antwort den wissenschaftlichen Dienst zitiert, dem
kann ich mich nur anschließen. Für eine Landesregierung, die sich die Verwaltungsreform in
großen Lettern auf die Fahnen geschrieben hat - oder sollte ich besser sagen hatte - wäre die
Beantwortung der Großen Anfrage eine ausgezeichnete Gelegenheit gewesen, gegenüber dem
Parlament und der Öffentlichkeit die erzielten Fortschritten - in der für die Verwaltungspraxis so
zentralen Bereiche - ausführlich zu dokumentieren.


Die Landesregierung begründet die lückenhafte Beantwortung zum einen mit der
Arbeitsverdichtung vor Ort. Zum anderen führt die Landesregierung an, dass die 2
Sachverhaltsermittlung völlig überflüssig sei, da die Fragestellung bereits im Jahre 2002 vom
Gemeindetag untersucht wurde.
Dieses Argument hat es durchaus in sich. Große Anfragen sind ein Instrument, mit dem der
Souverän die Exekutive kontrollieren kann. Die Landesregierung gibt hier zu erkennen, sich der
Kontrolle dadurch entziehen zu können, dass sie sich auf die Beurteilung anderer Exekutivorgane
- hier den Amtsverwaltungen - beruft, die der Auffassung seien, die Kontrolle sei ohnehin
überflüssig.


Nun mag es den Amtsverwaltungen unbenommen sein, diese Ansicht zu vertreten. Doch dass
sich die Landesregierung diese Ansicht zueigen macht, ist ein latenter, aber klarer Verstoß gegen
die Gewaltenkontrolle. Im Grundsatz bedeutet das nämlich, dass Exekutivorgane beurteilen, ob
der Informationsbedarf des Parlaments berechtigt ist oder nicht. Das dürfen sich Parlamente -
selbst in Zeiten der Dämmerung Großer Koalitionen - keinesfalls gefallen lassen.
In nicht weniger als 14 Monaten wird sehr wahrscheinlich zumindest eine der jetzigen
Regierungsfraktionen auf den Bänken der Opposition Platz nehmen dürfen; dann wird sich die
Optik auf diese Fragestellungen schnell geändert haben.


Zurück zum Gegenstand der Großen Anfrage.
Finanzminister Wiegard hat in der Debatte zum Ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetz vor
über zwei Jahren ausgeführt: „Wir machen auf Amtsebene Verwaltung. Da werden wir keine
Selbstverwaltungseinrichtungen unterhalten und betreiben.“ Ob dieses nun nach den
durchgeführten Amtsfusionen tatsächlich der Fall ist, scheint nach Ansicht der Landesregierung
kein Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle zu sein. So äußerte Wiegard damals aus dieser
Sicht folgerichtig: “Man muss einmal darüber diskutieren, ob ein Parlament das richtige Organ
ist, um über Zusammenschlüsse von Verwaltungseinheiten zu beschließen.“


Was den SSW betrifft, so haben wir hierzu eine klare Haltung: wir treten vehement dafür ein,
dass diese Fragen im Parlament und somit im Lichte der Öffentlichkeit diskutiert und 3
beschlossen werden. Es ist darum kein Geheimnis, dass der SSW sowohl mit der lediglich indirekt
erfolgten Legitimation der Amtsausschüsse, dem schleichenden, ausufernden System der
Aufgabenübertragung samt den für die Bürger unübersichtlichen Zweckverbandslösungen
erhebliche demokratischen Bedenken hat. Aus unserer Sicht hat sich auf der kommunalen Ebene
ein System der Intransparenz etabliert, mit dem man im Einzelfall zwar mehr oder weniger
zurecht kommt, dass sich aber der politischen Steuerung der vom Bürger gewählten Gremien
weitgehend entzieht. Das ist eine Form von Bürokratie und keine Demokratie.


Der Bürger sollte sich in den Fragen der örtlichen Gemeinschaft an sein Gemeinderatsmitglied
wenden können, das Rede und Antwort stehen kann, weil diese Fragen in der Kompetenz der
Gemeinderäte liegen und auch dort entschieden werden. Stattdessen werden die meisten
Angelegenheiten im Amtsauschuss, den Zweckverbandsversammlungen und anderen Gremien
stellvertretend entschieden, ohne Rückkoppelung an die Wahlentscheidung der Bürger. Nicht zu
vergessen ist der Effekt auf das politische Ehrenamt in den Gemeinderäten, das langsam, aber
sicher ausgehöhlt wird.


Während sich das großkoalitionäre Verwaltungsreförmchen bewusst und ausschließlich auf die
äußeren Strukturen von Verwaltung beschränkt, hat der SSW stets auch die Fragen der inneren
Strukturen, nämlich der Entscheidungsstrukturen und der demokratischen Legitimation
mitgedacht und problematisiert. Bürgernähe ist für den SSW nicht allein in Kilometern und
persönlichen Netzwerken zu messen, sondern auch eine Frage der Transparenz von
Entscheidungsprozessen und demokratischer Steuerungsfähigkeit.


Daher war es für den SSW eine logische Folge, dass nach der Bildung der neuen, größeren Ämter
der Aspekt der demokratischen Legitimation auf die Tagesordnung des Landtages gehört.
Ich zitiere: „Die veränderte Verwaltungsstruktur mit größer werdenden Ämter macht auch eine
Anpassung der Amtsordnung erforderlich. Amtsausschüsse, die die Größe von Kreistagen haben,
sind mit effizienten Entscheidungsstrukturen und einer nachhaltigen Kontrolle der Verwaltung 4
nicht zu vereinbaren“, so stellte das völlig zu recht, der CDU-Kollege Wilfried Wengler in der
Debatte am 11. Oktober 2006 fest. Also selbst Mitglieder der Regierungsfraktionen erkennen
grundsätzlich an, dass Änderungen der äußeren Strukturen nicht ohne Auswirkungen auf die
innere Verfasstheit der Ämter und damit der kommunalen Selbstverwaltung sind.


Die Große Anfrage soll den Landtag in die Lage versetzen, sich ein aktuelles Bild über die
Entwicklung unter den gerade genannten Aspekten, aber vor allem bezüglich der schleichenden
Veränderung des Amtes von der Schreibstube zum Gemeindenverband zu verschaffen.
Die vorliegende Antwort der Landesregierung vermittelt trotz der großen Lücken eine klare
Tendenz bezüglich der Selbstverwaltungswirklichkeit in den Ämtern.


Wir können sicher davon ausgehen, dass sämtlichen Ämtern mindestens eine zusätzliche
Selbstverwaltungsaufgabe übertragen worden ist. Die durchschnittliche Zahl von
Selbstverwaltungsaufgaben liegt 2009 bei 9,7. 1979 lag diese Zahl noch bei 2,8 Aufgaben je Amt.
Das bereits im Bundesverfassungsurteil von 1979 festgestellte kritische Ausmaß an der
Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben bei den Ämtern ist also weiter gestiegen.


Besonders bemerkenswert ist, dass in mehr als jedem zweiten Amt, das sich überhaupt an der
Beantwortung beteiligt hat, überhaupt keine einzige Selbstverwaltungsaufgabe mehr durch die
Gemeinden durchgeführt wird. Oft haben sämtliche Gemeinden eines Amtes die entsprechende
Aufgabe an das Amt übertragen. Es deutet also alles darauf hin, dass unsere Ämter inzwischen
de facto Gemeindeverbände sind.


Das erwähnte Gutachten des Gemeindetages, das eine Neu-Erhebung im Rahmen der Großen
Anfrage angeblich überflüssig macht, kam bereits im Jahr 2002 zu dem Ergebnis, dass sich
sowohl die Quantität wie Qualität der auf die Ämter übertragenen gemeindlichen
Selbstverwaltungsaufgaben seit 1979 erheblich erhöht hat. 5
Der Autor der Studie, Utz Schliesky, stellt fest: “Das Amt befindet sich aufgrund der
legitimatorischen Strukturen in einer „Entwicklungsfalle“. Weil das Amt nur bestimmte im
Verhältnis zur Gemeinde nachrangige Aufgaben wahrnehmen darf, soll es keiner unmittelbaren
demokratischen Legitimation bedürfen. Weil das Amt aber andererseits eine so geringe
demokratische Legitimation besitzt, soll eine weitergehende Aufgabenzuweisung unzulässig
sein. Die Aufgabenverteilung zwischen Amt und Gemeinde entspricht nicht mehr dem
gesetzlichen Regelmodell, das Ausdruck der verfassungsrechtlichen Legitimationsanforderungen
ist (…).“


Die Ämter nehmen mittlerweile gemeindliche Selbstverwaltungsaufgaben in beachtlichem
Maße wahr und das mit steigender Tendenz. Durch die Reformmaßnahmen hat sich das
verfassungsrechtliche Legitimationsproblem noch weiter verschärft. Der Kollege Hentschel hat
dieses anschaulich unter anderem an der wichtigen Frage der Repräsentativität der politischen
Gremien dargelegt.


Ich warne die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen davor, nach dem Motto zu
verfahren: Wenn niemand aus der kommunalen Familie darüber klagt, schauen wir einfach weg
und tun so, als ob es ein rein theoretisches Problem der Opposition sei. Wir sind als
Landesgesetzgeber in der Pflicht, die klaren Anzeichen eines verfassungswidrigen
Demokratiedefizits aufzugreifen und das Defizit umgehend zu beseitigen.


Der SSW hat klaren Vorstellungen, wie kommunale Gestaltungskraft, kommunale Demokratie
und kommunale Verwaltung wieder in Einklang gebracht werden könnten. Eine weitere Ebene
von Gemeindeverbänden schwebt uns dabei nicht als Lösung vor, sondern gestärkte Kommunen
nach dem Prinzip der Einheit und Einräumigkeit der Verwaltung.
Über diese Frage sollten wir uns hier - gerne kontrovers - auseinandersetzen, es sollte aber bitte
Konsens darüber herrschen, dass Legitimationsdefizite - die letztlich zu Lasten der Bürger und
der politischen Kultur gehen - nicht stillschweigend akzeptiert werden.

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