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26.03.09 , 16:17 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zu den Aufgaben der Ämter und Zweckverbände

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 15 – Aufgaben der Ämter und Zweckverbände Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Landeshaus von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Karl-Martin Hentschel: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 135.09 / 26.03.2009

Ämter sind Gemeindeverbände ohne Legitimation
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
normalerweise beginnt jede Rede zu einer großen Anfrage mit dem Dank an die AutorIn- nen. Das fällt diesmal schwer. Um neutral zu bleiben gestatten Sie, dass ich aus der Stel- lungnahme des wissenschaftlichen Dienstes zitiere, die diese im Auftrag des Präsidenten erstellt hat: „Die Landesregierung hat die ihr zu Gebote stehenden Informationsmöglichkei- ten nicht in zumutbarer Weise ausgeschöpft, so dass die Antwort insofern nicht als vollstän- dig angesehen werden kann.“
Und was die Form der Antwort angeht – ein Aktenordner voll mit einer Loseblattsammlung – da kann ich nur sagen: Ein Schelm ist, wer da Böses dabei denkt. Und dabei möchte ich es belassen.
Um überhaupt etwas mit dem vorliegenden Zahlenfriedhof anzufangen, haben Anke Spoo- rendonk und ich schließlich selbst einen Mitarbeiter beauftragt, die Zahlen auszuwerten. Die Ergebnisse habe ich den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt, so dass wir nun doch etwas vorliegen haben, über dass es sich lohnt, zu reden.
Bekanntlich haben zwar nur 45 von 87 Ämtern Zahlen geliefert. Zum Glück aber verteilen sich diese recht gut über das Land und umfassen sowohl große wie auch kleine Ämter, so dass sie doch recht repräsentativ sein dürften.
Kommen wir also zu den Ergebnissen. Dabei geht es um zwei Komplexe:
-> Sind die Ämter noch Schreibstuben der Gemeinden im Sinne des Gesetzes – oder haben sie im Laufe der Jahre von den Kommunen schon so viele Aufgaben übernommen, dass sie längst selbst schon Gemeindeverbände geworden sind?
Seite 1 von 4 -> Sind die Entscheidungsprozesse in den Ämtern demokratisch legitimiert?
Zum ersten Komplex: Diese Frage ist schon Gegenstand von einer Vielzahl von Diskussio- nen und Untersuchungen im Laufe der Jahre gewesen. Im Ergebnis kann man feststellen:
-> 1979 war in zwei Drittel aller Ämter noch keine einzige Aufgabe von den Gemeinden auf die Ämter übertragen worden. Nur bei 34,5 Prozent - also einem Drittel der Ämter - kamen solche Übertragungen vor.
-> 1994 hatte sich die Situation bereits grundlegend geändert. Nun waren bereits in vier Fünfteln - genau 81,7 Prozent - aller Ämter Selbstverwaltungsaufgaben auf die Ämter über- tragen worden.
-> Sieben Jahre später, also 2001 waren es bereits 94,5 Prozent. Und die Antwort auf die Große Anfrage ergab, dass es nur noch ein einziges Amt gibt, dass es keine Selbstverwal- tungsaufgaben wahrnimmt.
Noch deutlicher werden die Ergebnisse, wenn man sich anschaut, wie viele Aufgaben auf die Ämter übertragen worden sind.
-> Waren es nämlich 1979 noch durchschnittlich 2,8 Aufgaben pro Amt, so sind es heute bereits 9,7 Aufgaben pro Amt – also das Vierfache.
Interessant ist es auch, wenn man sich die Aufgabenübertragung qualitativ anschaut. Greift man aus der Tabelle von Utz Schliesky die Aufgaben heraus, die praktisch überall im Lande als kommunale Aufgaben relevant sind, dann kommt man auf 17 wesentliche kommunale Aufgaben.
Viele dieser Aufgaben werden heute schon von mehr als 40 Prozent der Ämter auf Amts- ebene durchgeführt – so zum Beispiel die ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen, die Klärschlammabfuhr, die Sozialhilfeaufgaben, die Feuerwehr, die Schulträgerschaft und fünf weitere Aufgaben der Gemeinden.
1995 war das im Durchschnitt erst in jedem siebtem Amt der Fall.
Nun ist es aber keineswegs so, dass die Aufgaben, die nicht auf das Amt übertragen wur- den, von den Gemeinden noch selbst wahrgenommen werden. Denn viele Aufgaben wur- den nicht auf das Amt, sondern auf Dritte wie Zweckverbände oder kommunale Wirt- schaftsunternehmen übertragen.
Eine Übertragung auf Zweckverbände erfolgte typischerweise bei der Schulträgerschaft, der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und beim Straßen- und Wegebau.
Eine Übertragung auf Unternehmen erfolgte insbesondere bei der Energieversorgung – und zwar meistens auf die EON Hanse, in Einzelfällen auch auf benachbarte Stadtwerke.
Fasst man also die Ergebnisse zusammen, dann kann man feststellen, dass die Ämter heu- te bereits fast die Hälfte der gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben vollverantwortlich selbst durchführen. Dazu kommen weitere Aufgaben, die von den Gemeinden auf Unter- nehmen und Zweckverbände übertragen wurden.
Außerdem nehmen die meisten Ämter auch noch mehrere Aufgaben wahr, die ihnen von den Kreisen übertragen wurden.
2 Man kann also durchaus sagen, die Ämter sind heute Gemeindeverbände, die in relevanter Weise Selbstverwaltungsaufgaben, die Ihnen von den Gemeinden oder den Kreisen über- tragen wurden, selbst durchführen.
Meine Damen und Herren, damit komme ich zum zweiten Komplex: In wie weit sind die Ämter dafür demokratisch legi- timiert?
Das wesentliche repräsentative Organ der Ämter ist der Amtsausschuss. Die Frage ist also, sind die Amtsausschüsse demokratisch gewählt und ist ihre Zusammensetzung repräsenta- tiv für den Wählerwillen?
Um das zu beantworten, haben wir die Große Anfrage in Verbindung mit der Wahlstatistik der Kommunalwahl von 2008 auswerten lassen. Ich betrachte nun zunächst die Zusam- mensetzung der Gemeindevertretungen und danach die der Amtsausschüsse.
In den Gemeindevertretungen ist festzustellen, dass in 448 Gemeinden, das ist fast die Hälfte, gar keine konkurrierenden Listen zur Wahl standen. Das sind meist die Gemeinden mit unter 1000 EinwohnerInnen.
Dort kandidiert meist nur eine einzige Wählergemeinschaft. Die politische Ausrichtung der einzelnen KandidatInnen auf der Liste dürfte vielen BürgerInnen deshalb kaum bekannt sein.
In einem weiteren Viertel der Gemeinden gab es zwei Listen – überwiegend eine Wähler- gemeinschaft und die CDU, manchmal die SPD, manchmal auch eine andere Konstellation.
In einem Fünftel der Gemeinden kandidierten eine Wählergemeinschaft und beide großen Parteien.
Betrachtet man nun die kleinen Parteien, dann stellt man fest, dass sie in Gemeinden mit unter 1000 Einwohnern zusammen auf 0,7 Prozent aller Sitze kommen, also praktisch nicht vorhanden sind.
Wo sie aber kandidieren, da kommen sie häufig auf Stimmanteile von über 10 Prozent. Auch bei den Kreistagswahlen haben die kleinen Parteien in den Gemeinden unter 1000 EinwohnerInnen zusammen einen Anteil von 35,2 Prozent bekommen - also mehr als ein Drittel aller Stimmen.
Schauen wir uns nun die Zusammensetzung der Amtsausschüsse an, dann spiegelt sich die Benachteiligung der kleinen Parteien entsprechend dort wieder.
Es kommt aber noch eine Besonderheit hinzu. Dadurch, dass jedes Dorf, egal wie viele EinwohnerInnen es hat, im Amtsausschuss vertreten ist, kommt es in vielen Amtsausschüs- sen zu einer dramatischen Verzerrung zu Lasten der Zentralorte.
Die große Mehrzahl der Sitze in den Amtsausschüssen wird nämlich nicht nach d’Hondt auf die Parteien und Listen aufgeteilt, sondern wird durch die BürgermeisterInnen der kleinen Dörfer gebildet.
Genauer: Von 1634 VertreterInnen in den Amtsausschüssen sind 1039, also 64 Prozent al- ler VertreterInnen BürgermeisterInnen, die qua Amt im Amtsausschuss sitzen. Nur ein Drit-
3 tel sind die gewählten weiteren Mitglieder.
Auf diese Weise sind nicht nur die kleinen Parteien fast nicht vorhanden. Noch gravierender ist, dass die Zentralorte erheblich unterrepräsentiert sind. Darüber hat es bei der Diskussion über die letzte Änderung der Amtsverfassung auch erhebliche Klagen gegeben.
Dazu zwei Beispiele: Im Amt Bordesholm gibt es zwei Orte mit über 2000 EinwohnerInnen, nämlich Bordesholm und Wattenbek. In diesen beiden Orten wohnen fast drei Viertel aller EinwohnerInnen – genau 73 Prozent. Im Amtausschuss dagegen haben die restlichen 12 Dörfer mit ihren 12 BürgermeisterInnen die Mehrheit.
Im Amt Eiderstedt gibt es zwei Gemeinden mit über 2000 EinwohnerInnen, nämlich St. Pe- ter-Ording und Garding. In den beiden Orten wohnen 60 Prozent der EinwohnerInnen von Eiderstedt. Im Amtsausschuss sieht es aber völlig anders aus. Hier haben die 14 Dörfer mit ihren BürgermeisterInnen eine Zweidrittelmehrheit.
Als Konsequenz aus diesen Strukturen ergibt sich, dass die von den BürgerInnen gewähl- ten GemeindevertreterInnen auf einen erheblichen Teil der Aufgaben keinen Einfluss ha- ben, da diese auf das Amt übertragen wurden.
Von einer demokratischen Repräsentanz kann also nicht die Rede sein.
Noch problematischer aber ist die Struktur in den Gemeinden und Ämtern, die gar keine ei- gene Verwaltung mehr haben, sondern stattdessen eine Verwaltungsgemeinschaft einge- gangen sind. Sind schon die Entscheidungen der Amtsausschüsse undurchsichtig und schlecht legitimiert – dann gilt das für die Steuerungsgremien der Verwaltungsgemeinschaf- ten umso mehr.
Das gleiche gilt auch für die Steuerung von Unternehmen, an denen Gemeinden und Ämter beteiligt sind.
Im Ergebnis kann man feststellen: Die Zusammensetzung der Amtsausschüsse in Schles- wig-Holstein entspricht nicht dem Wählerwillen. Obwohl sie in erheblichem Umfang Selbst- verwaltungsaufgaben wahrnehmen, sind sie dafür nicht legitimiert.

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