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Günther Hildebrand zur Großen Anfrage Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 106/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 26. März 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/Kommunales/Ämter und GemeindenGünther Hildebrand zur Großen Anfrage Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein In seinem Redebeitrag zu TOP 15 (Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Die Große Anfrage von Grünen und SSW dient nur einem Ziel.Sie soll quasi als Sachgrundlage für eine Verfassungsklage herhalten, um künftig zu erreichen, dass die Vertreter der Amtsausschüsse unmittelbar demokratisch legitimiert werden.Kurz also – künftig soll es auch auf Ämterebene Wahlen geben und ein Amt eine eigene Vertretung bekommen.Dies wollen Grüne und SSW im Wege einer Verfassungsklage erreichen.Als Rechtsstaatspartei können wir den inhaltlichen Gedanken grundsätzlich nachvollziehen. Wenn in Schleswig-Holstein ein verfassungswidriger Zustand dadurch erreicht wird, dass die Gemeinden hierzulande viele Entscheidungen über ihre Selbstverwaltungsaufgaben auf den Amtsausschuss verlagern, dieser aber nur mittelbar demokratisch legitimiert ist, muss die Übereinstimmung mit der Verfassung überprüft und gegebenenfalls wieder hergestellt werden.Für die FDP stelle ich fest, dass wir die Einführung einer weiteren Vertretungsebene mit direkten Wahlen ablehnen. Wenn anscheinend Grüne und SSW über Wahlen auf Ämterebene nachdenken, dann muss die Frage nach der Existenzberechtigung der kleinen Gemeinden gestellt und die Einführung von Großgemeinden analog der heutigen Ämter gefordert werden. Das wäre konsequent.Nach unserem Verständnis hat sich das Modell der Ämter als Schreibstuben der Gemeinden grundsätzlich bewährt.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Daran ändert auch die Antwort der Landesregierung nichts.Aber ich möchte schon drei Worte zur Frage verlieren, wie die Landesregierung geantwortet hat.Ich kann sehr gut verstehen, dass Grüne und SSW ziemlich erbost über die Qualität der Antworten sind.Es mag zwar sein, dass die Fragen, die ja einen komplexen Regelungsbereich betreffen, umfangreich und zeitaufwändig zu beantworten waren.Das entlässt die Landesregierung aber nicht aus ihrer Verpflichtung dem Landtag, einer Fraktion oder sogar einzelnen Abgeordneten nach Artikel 23 der Landesverfassung unverzüglich und vollständig zu antworten.Hier ist die Landesregierung gegenüber dem Parlament verpflichtet. Sie muss sicherstellen, dass alle befragten Gemeinden vollständig auf die durch die Landesregierung versandten Fragebögen antworten, da auch sie nach den Regelungen der Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung der Landesregierung zur Auskunft verpflichtet sind.Das Innenministerium ist nicht zuletzt auch Kommunalaufsichtsbehörde.Der Wissenschaftliche Dienst hat darauf ja auch noch einmal hingewiesen.So, wie uns die Antwort vorliegt, ist sie nur begrenzt, bis gar nicht, für eine wirkliche Debatte geeignet über die Frage, ob die Aufgabenübertragungen von Gemeinden auf die Ämter noch den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.Daran ändert nach unserer Auffassung auch die mit viel Fleiß und Mühe ausgearbeitete Zusammenfassung der Grünen nichts.Da ist zum einen das Problem, dass eine Auswertung einer bereits unzureichenden und unvollständigen Antwort eigentlich nicht geeignet sein kann, um belastbare Rückschlüsse ziehen zu können.Auch die von den Grünen gefertigte Zusammenfassung belegt nicht, dass die Gemeinden heutzutage die Selbstverwaltungsaufgaben in einem Maße auf die Ämter übertragen würden, dass es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr genügt. Dazu ist sie zu undifferenziert.Aber gerade die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt auf, dass sehr differenziert mit der Frage einer Aufgabenübertragung vorzugehen ist.Überträgt eine Gemeinde eine Selbstverwaltungsaufgabe nach § 3 der Amtsordnung auf das Amt, so dient das Amt als klassische Schreibstube der Gemeinde.Das Amt nimmt hier eine dienende und ausführende Funktion wahr, um Entscheidungen der Gremien der Gemeinde über Art und Umfang der Aufgabenstellungen umzusetzen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Eine Gemeinde kann einem Amt sogar im Einzelnen vorschrieben, wie gemeindliche Satzungen auszulegen sind. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3In diesen Fällen bleiben nach der Bewertung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgaben rechtlich in vollem Umfang bei der Gemeinde.Anders verhält es sich bei einer Aufgabenübertragung nach § 5 der Amtordnung.Das ist quasi eine Zweckverbandsregelung in der Amtsordnung. Wenn hier mehrere Gemeinden gemeinsam Aufgaben an das Amt übertragen, dann findet eine volle Kompetenzübertragung statt.Aber auch hier stellt das Bundesverfassungsgericht die Besonderheit fest, dass es sich weiterhin um Aufgaben der amtsangehörigen Gemeinden handeln, die lediglich von einer anderen Behörde und anderen Organen wahrgenommen werden.Hier entscheiden im Amtsausschuss aber nur die Mitglieder der Gemeinden, die gemeinsam diese Aufgaben an die Ämter übertragen haben. Sie sind mittelbar demokratisch legitimiert.Das Bundesverfassungsgericht hat auch hierzu etwas in seiner Entscheidung gesagt. Ich zitiere:„Eine vollständige Übertragung der Selbstverwaltungsaufgaben ist nach diesen Vorschriften nicht möglich. Ob überhaupt eine Übertragung stattfindet, hängt allein vom Willen mehrerer amtsangehöriger Gemeinden und nicht von dem des Amtes ab.“ Im Kern haben sich diese Vorschriften nicht geändert, so dass es selbst bei einer Häufung von Aufgabenübertragungen fraglich ist, ob dies juristisch zu einem verfassungswidrigen Zustand führt. Wir haben hier erhebliche Zweifel.Lassen Sie mich als jemand, der bereits Jahrzehnte in der Kommunalpolitik ehrenamtlich tätig, ist noch etwas Grundsätzliches sagen.Diese Große Anfrage und besonders die von den Grünen vorgenommene Verquickung der Frage der Aufgabenübertragungen von Gemeinden auf Ämter mit der Frage der Repräsentanz der so genannten kleinen Parteien in den Ämtergremien, lässt nur einen Schluss zu:Es geht den Grünen eigentlich nicht um die Frage der demokratischen Legitimation der Entscheidungsgremien. Es geht ihnen um eine Beteiligung an diesen Gremien.Bei mir hat sich der Eindruck verfestigt, dass die Grünen in erster Linie ihre Machtbasis ausbauen wollen.Denn bei einer Direktwahl zu den Ämtergremien bzw. dem Zusammenschluss von Amtsgemeinden zu einer Großgemeinde muss die dann zu wählende Vertretung natürlich eine entsprechende Größe haben, die es für Grüne, SSW aber auch für uns als FDP leichter macht, einen Sitz zu erringen, als bei den heute bestehenden faktischen Sperrklauseln in kleinen Gemeinden.Dort braucht man teilweise deutlich über zehn Prozent der Stimmen für einen Sitz in der GV.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Uns geht es um eine gute Verwaltung und ich möchte hier einmal als ehrenamtlicher Bürgermeister eine Lanze für die Kleingemeinden und ihre Vertretungen brechen. Durch die heute im ländlichen Raum etablierte Ämterstruktur ist gesichert, dass auch die Interessen kleiner Gemeinden hinreichend berücksichtigt werden, die in einer Großgemeinde oder einer direkt gewählten Amtsvertretung von größeren und stärkeren Gemeinden dominiert werden würden.Darüber hinaus funktioniert Kommunalpolitik in kleinen Gemeinden weniger nach Parteiproporz bzw. Parteiraison. Wie auch der Bericht ausführt, gibt es in vielen Kleingemeinden nur eine Wählergemeinschaft.In einer solchen Wählergemeinschaft finden sich dann oftmals Personen zusammen, die bei Landtags- oder Bundestagswahlen durchaus verschiedene Parteien wählen oder auch angehören.Diese haben auf kommunaler Ebene selbstverständlich das Wohl ihrer Gemeinde im Blick. Sie werden auch von einer solchen Gemeinde in den Amtsausschuss gesandt, also aufgrund menschlicher Integrität und fachlicher Kompetenz dorthin delegiert.Somit sitzen auch Grüne und Liberale in Amtsausschüssen, aber nicht unbedingt für ihre Partei, sondern für die Wählergemeinschaft, der sie angehören.Auch wenn man, so wie wir die heutige Ämterverfassung für bewährt hält, bleibt die rechtliche Frage, ob durch die in den letzten Jahren gehäufte Aufgabenübertragung von Gemeinden an Ämtern noch im Rahmen der verfassungsmäßigen Vorgaben ist. Wir werden diese wichtige Frage offen angehen und uns die Argumente aller Seiten genau anhören.Bisher sehen wir aber nicht, dass die Antwort auf die Große Anfrage hierzu abschließende Bewertungen zulässt.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/