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Lars Harms zu TOP 03 - Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
PresseinformationKiel, den 26.03.2009 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 3 Passivrauchens Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Drs. 16/2205, 16/2215, 16/2345, 16/2541„Verwaltungsvereinfachung“, „Deregulierung“ und nicht zuletzt „Schlanker Staat“,lauten die immer wieder beschworenen Ziele der Landesregierung, die sie bei jederGelegenheit anführt. Bei fast jeder, denn beim Nichtraucherschutz geht der Weg genauandersherum. Früher hatten wir die Regelung: Rauchen erlaubt. Das war zwarunzureichend, aber wenigstens war die Regelung klar. Nun haben wir die Lobby-Formel:Rauchen erlaubt, wenn der Raum in einer Gaststätte kleiner als 75qm ist, der Zugang nurfür Erwachsene gestattet ist und das Ganze auch noch mit einem Schild verdeutlichtwird. Ach ja, und zu Essen darf es auch nichts geben. Dann darf geraucht werden. DasGanze wird dann noch einmal anders gehandhabt, wenn sich die Gastronomie untereinem Zeltdach abspielt. Und Kellner und Bedienstete können sich dem Qualm nunweiterhin nicht entziehen.Die Gründe, warum die Große Koalition von den guten Plänen der Gesundheitsministerinnach einem Rauchverbot im öffentlichen Raum abweicht, liegen klar auf dem Tisch und 2haben alle etwas mit Lobbyismus zu tun. Die Signale, die beim Bürger ankommen, sindebenfalls so deutlich wie ein Leuchtfeuer: die Große Koalition knickt ein.Das ist das absolut falsche Signal für diejenigen, die an der Schwelle zum Rauchenstehen. Die Deutsche Lungenstiftung hat über 3.000 Schüler befragt. Mehr als jederzehnte Schüler raucht bereits regelmäßig, davon jeder zweite stark. Sie rauchen, weil siees Zuhause nicht anders kennen, weil sie angestiftet werden; aber eben auch, weil sie inder Zeitung lesen müssen, wie viele Politiker sich für Ausnahmen beimNichtraucherschutz stark machen und sich damit fürs Rauchen einsetzen. Genau diesesSignal wird ausgesendet und da hilft es auch nichts, wenn Gaststätten in Zukunft fürMinderjährige tabu sind.Andere Länder, ich habe das Beispiel Schottland schon mehrmals bemüht, fahren sehrgut mit einem klaren Rauchverbot für alle Gaststätten. Keine Kneipe oder Restaurantprofitiert vom Rauchverbot oder leidet darunter, weil alle den gleichenWettbewerbsbedingungen gehorchen müssen. Ausnahmen: Keine.Genau das war es auch, was die Verfassungsrichter im letzten Sommer monierten:Ungleichbehandlung. Dabei ist es den Richtern egal, ob die Rauchverbote abgeschafftwerden oder rigoros eingeführt werden. Es kommt ihnen lediglich darauf an, dass es einetransparente Regelung für alle gibt.Der SSW hat sich in der Vergangenheit immer für den Schutz der Nichtraucher starkgemacht; für uns ist es keine Frage, in welche Richtung die neue Regelung weisen soll:konsequenter Nichtsraucherschutz im öffentlichen Raum. Rauchen ist schädlich;Zuhause, im Büro oder in der Kneipe. Während sich der Staat tunlichst aus Verboten inder Privatsphäre heraus halten sollte, muss er den öffentlichen Raum schützen. Er tut dasbereits: in seinen Gebäuden, in Schulen und Ämtern. 3Er sollte das auch in den Eckkneipen durchsetzen. Ein klares Verbot ist leicht zuadministrieren, für jedermann einleuchtend und zeigt jungen Menschen, dass es derStaat ernst meint mit einem klaren Kurs.Stattdessen bekommen wir ein Mehr an Ungleichbehandlung im Wettbewerb, ein Mehran Bürokratie, ein mehr an Unübersichtlichkeit und ein Mehr an Anreizen zugesundheitsschädlichem Verhalten. Auf dieses Gesetz hätten wir ebenso gut verzichtenkönnen.