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26.03.09 , 17:00 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 03 - Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Presseinformation
Kiel, den 26.03.2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 3 Passivrauchens Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Drs. 16/2205, 16/2215, 16/2345, 16/2541

„Verwaltungsvereinfachung“, „Deregulierung“ und nicht zuletzt „Schlanker Staat“,
lauten die immer wieder beschworenen Ziele der Landesregierung, die sie bei jeder
Gelegenheit anführt. Bei fast jeder, denn beim Nichtraucherschutz geht der Weg genau
andersherum. Früher hatten wir die Regelung: Rauchen erlaubt. Das war zwar
unzureichend, aber wenigstens war die Regelung klar. Nun haben wir die Lobby-Formel:
Rauchen erlaubt, wenn der Raum in einer Gaststätte kleiner als 75qm ist, der Zugang nur
für Erwachsene gestattet ist und das Ganze auch noch mit einem Schild verdeutlicht
wird. Ach ja, und zu Essen darf es auch nichts geben. Dann darf geraucht werden. Das
Ganze wird dann noch einmal anders gehandhabt, wenn sich die Gastronomie unter
einem Zeltdach abspielt. Und Kellner und Bedienstete können sich dem Qualm nun
weiterhin nicht entziehen.
Die Gründe, warum die Große Koalition von den guten Plänen der Gesundheitsministerin
nach einem Rauchverbot im öffentlichen Raum abweicht, liegen klar auf dem Tisch und 2
haben alle etwas mit Lobbyismus zu tun. Die Signale, die beim Bürger ankommen, sind
ebenfalls so deutlich wie ein Leuchtfeuer: die Große Koalition knickt ein.
Das ist das absolut falsche Signal für diejenigen, die an der Schwelle zum Rauchen
stehen. Die Deutsche Lungenstiftung hat über 3.000 Schüler befragt. Mehr als jeder
zehnte Schüler raucht bereits regelmäßig, davon jeder zweite stark. Sie rauchen, weil sie
es Zuhause nicht anders kennen, weil sie angestiftet werden; aber eben auch, weil sie in
der Zeitung lesen müssen, wie viele Politiker sich für Ausnahmen beim
Nichtraucherschutz stark machen und sich damit fürs Rauchen einsetzen. Genau dieses
Signal wird ausgesendet und da hilft es auch nichts, wenn Gaststätten in Zukunft für
Minderjährige tabu sind.
Andere Länder, ich habe das Beispiel Schottland schon mehrmals bemüht, fahren sehr
gut mit einem klaren Rauchverbot für alle Gaststätten. Keine Kneipe oder Restaurant
profitiert vom Rauchverbot oder leidet darunter, weil alle den gleichen
Wettbewerbsbedingungen gehorchen müssen. Ausnahmen: Keine.
Genau das war es auch, was die Verfassungsrichter im letzten Sommer monierten:
Ungleichbehandlung. Dabei ist es den Richtern egal, ob die Rauchverbote abgeschafft
werden oder rigoros eingeführt werden. Es kommt ihnen lediglich darauf an, dass es eine
transparente Regelung für alle gibt.
Der SSW hat sich in der Vergangenheit immer für den Schutz der Nichtraucher stark
gemacht; für uns ist es keine Frage, in welche Richtung die neue Regelung weisen soll:
konsequenter Nichtsraucherschutz im öffentlichen Raum. Rauchen ist schädlich;
Zuhause, im Büro oder in der Kneipe. Während sich der Staat tunlichst aus Verboten in
der Privatsphäre heraus halten sollte, muss er den öffentlichen Raum schützen. Er tut das
bereits: in seinen Gebäuden, in Schulen und Ämtern. 3
Er sollte das auch in den Eckkneipen durchsetzen. Ein klares Verbot ist leicht zu
administrieren, für jedermann einleuchtend und zeigt jungen Menschen, dass es der
Staat ernst meint mit einem klaren Kurs.
Stattdessen bekommen wir ein Mehr an Ungleichbehandlung im Wettbewerb, ein Mehr
an Bürokratie, ein mehr an Unübersichtlichkeit und ein Mehr an Anreizen zu
gesundheitsschädlichem Verhalten. Auf dieses Gesetz hätten wir ebenso gut verzichten
können.

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