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26.03.09 , 17:30 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 13 - Änderung kammer- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Presseinformation
Kiel, den 26. März 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 13 kammer- Gesetz zur Änderung kammer- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 16/2557 Drs. 16/2 557

Wir haben gerade im Zusammenhang mit dem Beamtenrecht die Erfahrung gemacht, wie
schwer sich die Große Koalition – insbesondere die CDU – mit der Gleichstellung von
Eingetragenen Lebenspartnerschaften tut. Bedauerlicherweise wie ich meine. Die CDU hat hier
wieder einmal bewiesen, dass sie ein gesellschaftlich antiquiertes Bild hat. Von der SPD hätte ich
erwartet, dass sie mit mehr Engagement in dieser Sache gekämpft hätte, um das Land in dieser
Sache voranzubringen.
Damit führt sie ihre eigene Bundesreform zum Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 ad
absurdum. Denn mit diesem Gesetz sollte die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen
Lebensweisen ein für alle Mal beendet werden.


Nun greift die FDP, wie auch schon beim Beamtenrecht, dieses Thema wieder auf und will mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Versorgung von Personen, die in Eingetragenen
Lebenspartnerschaften leben, denen von Ehegatten in den Versorgungswerken der Kammern
gleichgestellt werden. Um es bereits vorweg zu sagen, der SSW wird - wie auch schon beim 2
Beamtenrecht - diesen Gesetzentwurf unterstützen, weil so eine gesetzliche Änderung überfällig
ist.
Leider muss ich zugeben, dass ich dem Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt keine große
Chance in Schleswig-Holstein einräume, da wir auch hier den Blockierern der Großen Koalition
gegenüberstehen.


Das Lebenspartnerschaftsgesetz muss aber endlich mit Leben gefüllt werden. Und dazu gehört,
dass auch das Versorgungssystem der Kammern der freien Berufe entsprechend angepasst wird.
Daher wird der SSW alle Bestrebungen unterstützen, die eine Verbesserung der Stellung von
Lebenspartnerschaften beinhaltet. Die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit
Ehegemeinschaften gehört zu einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft.
Lebenspartnerschaften nur mit Verpflichtungen zu behaften, ohne ihnen Rechte zu gewähren
darf nicht sein. Dazu stehen wir.
Es stellt sich aber aus Sicht des SSW die Frage, inwieweit der Gesetzgeber, Einfluss in die
Gestaltungsfreiheit der Satzung hat. Inwieweit haben wir als Gesetzgeber Einfluss auf den
Autonomiebereich der freien Berufe?
Mir liegt es absolut fern, den vorliegenden Gesetzentwurf in Frage zu stellen, aber wenn wir
politisch etwas erreichen wollen, dann muss dies auch rechtlich machbar sein. Daher sollten wir
dies im Ausschuss klären.


Angesichts der Tatsache, dass bereits heute in mehreren europäischen Ländern die
Lebenspartnerschaft zu 100% mit der Ehe anerkannt und gleichgestellt wird, ist es beschämend,
dass uns dieser Schritt in Deutschland nicht in aller Gänze gelingt.

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