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Anke Spoorendonk zu TOP 13 - Änderung kammer- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
PresseinformationKiel, den 26. März 2009 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 13 kammer- Gesetz zur Änderung kammer- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 16/2557 Drs. 16/2 557Wir haben gerade im Zusammenhang mit dem Beamtenrecht die Erfahrung gemacht, wieschwer sich die Große Koalition – insbesondere die CDU – mit der Gleichstellung vonEingetragenen Lebenspartnerschaften tut. Bedauerlicherweise wie ich meine. Die CDU hat hierwieder einmal bewiesen, dass sie ein gesellschaftlich antiquiertes Bild hat. Von der SPD hätte icherwartet, dass sie mit mehr Engagement in dieser Sache gekämpft hätte, um das Land in dieserSache voranzubringen.Damit führt sie ihre eigene Bundesreform zum Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 adabsurdum. Denn mit diesem Gesetz sollte die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichenLebensweisen ein für alle Mal beendet werden.Nun greift die FDP, wie auch schon beim Beamtenrecht, dieses Thema wieder auf und will mitdem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Versorgung von Personen, die in EingetragenenLebenspartnerschaften leben, denen von Ehegatten in den Versorgungswerken der Kammerngleichgestellt werden. Um es bereits vorweg zu sagen, der SSW wird - wie auch schon beim 2Beamtenrecht - diesen Gesetzentwurf unterstützen, weil so eine gesetzliche Änderung überfälligist.Leider muss ich zugeben, dass ich dem Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt keine großeChance in Schleswig-Holstein einräume, da wir auch hier den Blockierern der Großen Koalitiongegenüberstehen.Das Lebenspartnerschaftsgesetz muss aber endlich mit Leben gefüllt werden. Und dazu gehört,dass auch das Versorgungssystem der Kammern der freien Berufe entsprechend angepasst wird.Daher wird der SSW alle Bestrebungen unterstützen, die eine Verbesserung der Stellung vonLebenspartnerschaften beinhaltet. Die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mitEhegemeinschaften gehört zu einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft.Lebenspartnerschaften nur mit Verpflichtungen zu behaften, ohne ihnen Rechte zu gewährendarf nicht sein. Dazu stehen wir.Es stellt sich aber aus Sicht des SSW die Frage, inwieweit der Gesetzgeber, Einfluss in dieGestaltungsfreiheit der Satzung hat. Inwieweit haben wir als Gesetzgeber Einfluss auf denAutonomiebereich der freien Berufe?Mir liegt es absolut fern, den vorliegenden Gesetzentwurf in Frage zu stellen, aber wenn wirpolitisch etwas erreichen wollen, dann muss dies auch rechtlich machbar sein. Daher sollten wirdies im Ausschuss klären.Angesichts der Tatsache, dass bereits heute in mehreren europäischen Ländern dieLebenspartnerschaft zu 100% mit der Ehe anerkannt und gleichgestellt wird, ist es beschämend,dass uns dieser Schritt in Deutschland nicht in aller Gänze gelingt.